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13Jahre in D. und Abgeschoben (Gelesen: 20.066 mal)
yamina
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Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 23.04.2004 um 13:35:54
 
hallo hartmut ichbin ganz deiner Meinung und man sollte eigentlich nicht alles gleich von Anfang an negativ sehen und auch aussichtslos, solange man nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat kann man hoffen, oder??

Und jeder Mensch ist ein "Einzelstück "und so auch sein Schicksal.

Also verliert nicht den Mut und kämpft weiter, es wäre wirklich sehr unmeschlich jemanden der sich seit so langer Zeit hier aufhält, hier zur Schule gegangen ist etc.
die Möglichkeiten eines legalen Aufenthaltes zu nehmen,
da brauch man sich aber auch nicht wundern wenn Scheibehen geschlossen werden, wer weiss vielleicht sogar aus Solidarität
grüsse Yamina
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sid
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Beiträge: 32

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 23.04.2004 um 19:42:20
 
Hallo,
ich hab mal gehört, dass für Leute aus dem ehemaligen Jugoslawien - speziell Kosovo-, eine Altfallregelung greift, wenn die Einreise vor 1993?? erfolgte! Ob dies allerdings immer noch gilt und in Ausführungsverordnung etc. man diese findet, ist mir unbekannt. Ist kein Expertentip, aber vielleicht können die Experten dazu was sagen, ob dies richtig war oder noch ist!

Gruß
Petra
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 23.04.2004 um 19:48:22
 
Zitat:
ich hab mal gehört, dass für Leute aus dem ehemaligen Jugoslawien - speziell Kosovo-, eine Altfallregelung greift, ...


Ohje das ist ne Weile (Jahre) her und greift absolut nicht mehr. Sonst hätten wir das schon mitgeteilt hier!  grin
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #18 - 24.04.2004 um 01:40:49
 
Zitat:
Hallo,
ich hab mal gehört, dass für Leute aus dem ehemaligen Jugoslawien - speziell Kosovo-, eine Altfallregelung greift, wenn die Einreise vor 1993?? erfolgte! Ob dies allerdings immer noch gilt und in Ausführungsverordnung etc. man diese findet, ist mir unbekannt. Ist kein Expertentip, aber vielleicht können die Experten dazu was sagen, ob dies richtig war oder noch ist!

Gruß
Petra



Hi,
habe die Einzelheiten nicht hier (zu Hause) vorliegen. Die Altfallregelung, von der auch Leute aus dem ehem. Jugoslawien betroffen waren, stammt aus dem Jahre 2002 (ich glaube Mai). Eine Bedingung war, dass die Begünstigten im Zeitpunkt der Regelung seit mind. zwei Jahren den Lebensunterhalt aus Erwerbstätigkeit sicher stellen mussten. Ist hier offensichtlich nicht gegeben, siehe Posting weiter oben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Bila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 26.04.2004 um 18:17:56
 
Tung Bashkim,

ich denke alles Wichtige ist schon gesagt worden, aber Du solltest Dir mal auf www.albatrosi.de das durchlesen (falls Du dies nicht schon getan hast), was zum Thema Studentenvisum erläutert wird. Da wird die Prozedur aus der Sicht des Studenten im Heimatland gezeigt, also wie Du vorgehen musst, wenn Du Dich in einem Studiengang an einer deutschen Uni immatrikulieren willst, aber noch in Kosova lebst.
Wünsch Dir viel Durchhaltevermögen, da es nicht sehr einfach sein wird.

Gruß
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basa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 30.04.2004 um 03:12:19
 
Ich habe eine Anwältin gefunden die für die Ausländergesetze spezialisiert ist.

Sie hat mir echt die augen geöffnet, ich hatte schon längst aufgegeben.

Nach der Anwältin habe ich noch folgende Möglichkeiten:

Antrag auf rechtschutz, damit ich fürs erste nicht abgeschoben werden darf
Abschiebungsschutz, oder s.ä.

Und ausserdem gibt es momentan eine Abschiebestop für Kosovoalbaner...
Ich habe das überhaupt nicht gewusst :sauer:


Dadurch dass ich vom Studium aufgenommen wurde, habe ich ein recht auf A.bewilligung.
Mein Fehler war, dass ich mich einschüchtern lassen hab und mich sofort wieder abgemeldet habe, damit habe ich mir die einzige chancce ne bewilligung zu bekommen selber weggenommen. Ich werde versuchen es anzufechten, vieleicht werde ich sofort wieder aufgenommen... wenn ich glück habe

Wenn mein Antrag auf arbeitserlaubnis angenommen wird, habe ich sehr gute Chancen eine Befugnis zu bekommen...

Ich danke euch sehr dass ihr versucht habt mir zu helfen, ich halte euch auf dem laufenden.... am 10.05 ist nähmlich mein Termin bei der Behörde    Zunge
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basa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 30.04.2004 um 03:14:01
 
ps: noch ne frage an fons,

wieso bekome ich eine abschiebungsandrohung wenn es gesetzlich verboten ist leute in dem Kosovo abzuschieben?
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #22 - 30.04.2004 um 08:46:21
 
Hallo basa,

meines Wissens gibt es von deutscher Seite derzeit keinen Abschiebstopp für Kosovo-Albaner. Die UNMIK hat den deutschen Behörden nach den Unruhen im März mitgeteilt, dass sie bis auf weiteres keine Abgeschobenen aufnimmt. Dies war aber nur eine vorübergehende Maßnahme. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand werden Abschiebungen von Kosovo-Albanern jetzt, nachdem sich die Lage wieder beruhigt hat, wieder aufgenommen. Ausgesetzt bleiben vorerst Angehörige ethnischer Minderheiten.



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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 30.04.2004 um 09:06:07
 
Zitat:
Und ausserdem gibt es momentan eine Abschiebestop für Kosovoalbaner...
Ich habe das überhaupt nicht gewusst :sauer:

Der geht aber (AFAIK) nicht von der Bundesrepublik aus, sondern von der UNMIK. Aufgrund der aktuellen Lage nehmen sie derzeit keine Abgeschobenen auf und damit kann defacto natürlich auch nicht abgeschoben werden.
Siehe auch hier:
http://www.proasyl.de/texte/mappe/2004/89.htm#_Toc70124527

Sollte die UNMIK entscheiden, dass zumindest die wieder aufgenommen werden, die nicht zu einer ethnischen Minderheit gehören, ist es für dich wahrscheinlich wichtig, ob du als "Halbserbe" (?) zu seiner Minderheit gerechnet werden würdest. Falls ja, könntest du wohl mit einer Duldung rechnen.

Zitat:
Dadurch dass ich vom Studium aufgenommen wurde, habe ich ein recht auf A.bewilligung.

Bist du sicher, dass deine Anwältin das so gesagt hat? Scheint mir etwas merkwürdig, da sich doch wohl schließlich jeder aus dem Ausland für einen Studienplatz bewerben kann (sofern die Voraussetzungen vorhanden sind). Erhält der/diejenige eine Zusage, wird trotzdem noch ein Visum benötigt, für das dann entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein müssen (zB ausreichende Mittel zum Unterhalt während des Studiums.


Es war sicherlich eine gute Entscheidung einen Anwalt einzuschalten. Vergiss aber nicht, dass auch Anwälte etwas verkaufen wollen ...
Wenn dir also deine Anwältin das eine erzählt und die ALB etwas völlig anderes, kann es durchaus sein, dass sich die "Wahrheit" irgendwo zwischen diesen beiden Aussagen befindet.
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Hobolobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #24 - 30.04.2004 um 18:15:18
 
Hallo Basa!

Ich glaube, Du hast einige Aussagen deiner Rechtsanwältin missverstanden!

Ich gehe davon aus, dass auch in Berlin (wie uns in NRW) zur Zeit, aufgrund der geltenden Erlasslage, keine Angehörige ethnischer Minderheiten in den Kosovo abgeschoben werden können.

Dies gilt allerdings nicht für Kosovoalbaner !! Erst gestern ging wieder ein erster Sammeltransport von Düsseldorf nach Pristina, nachdem es, nach den letztlichen Unruhen dort, zwischenzeitlich mehrere Flugstornierungen gegeben hatte. 

Es ist also zunächst wichtig für dich, zu erfahren, zu welcher Ethnie Du nach Ansicht der ABH gehörst.

Du sagst ja selbst, dass Du aus einer gemischtethnischen Ehe stammst. Für die gilt ebenfalls bisher ein teilweiser Abschiebestop, aufgrund der Weigerung der UNMIK diesen Personenkreis im Kosovo wieder aufzunehmen, da sie für den Schutz in vielen Gebieten im Kosovo nicht garantieren können. Daher kommt es auch entscheidend darauf an, wo eure Familie vor der Ausreise gewohnt hat. Ist dort der Minderheitenschutz nach Meinung der UNMIK gewährleistet ?

Ein freiwillige Rückkehr ist allerdings jederzeit möglich. Dies führt auch dazu, dass eure Befugnisanträge nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG immer wieder abgelehnt werden können (neben dem ständigen Bezug von sozialen Leistungen und eurer Passlosigkeit) . 

Ich glaube allerdings, auch die zuständige ABH ging bisher davon aus, dass ihr unter den Abschiebestopp fallt, sonst hätten sie bestimmt schon seit längerem versucht, dich zu einer freiwilligen Ausreise zu überreden oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen für dich und deine Familie eingeleitet.

Das Schreiben, was Du in deinem ersten Beitrag erwähntest und was ja auch zu deiner Angst geführt hat, ist wohl lediglich eine Abschiebungsankündigung nach § 56 AuslG, die allen Personen gegeben wird, die länger als ein Jahr geduldet worden sind. Sie hat allerdings keine unmittelbaren Konsequenzen und ist auch nicht rechtsmittelfähig.

Deine grundsätzliche Ausreisepflicht beruht aber wahrscheinlich auf der rechtskräftigen Ablehnung deines Asylantrages und der darin enthaltenen Abschiebungsandrohung in grauer Vorzeit und nicht auf dem kürzlichen Schreiben !!

Selbstverständlich kannst Du nun einen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz nach § 80 bzw. § 123 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen, aber ob du damit Erfolg haben wirst, wage ich doch zu bezweifeln.

Hier in NRW hättest Du ihn nicht, wenn für deine Person (z.B aufgrund schwerwiegender Erkrankungen), keine Gründe vorliegen, die gegen eine sofortige Rückkehr sprechen. 

Zudem müßtest Du deiner Anwältin wahrscheinlich ziemlich viel Geld geben, damit sie diesen Antrag stellt!

Du wußtest doch nach meiner Einschätzung sehr genau, dass Du kein Studium aufnehmen darfst oder hatte die ABH den entsprechenden Hinweis (Auflage!)  nicht dick in deine Duldung gedruckt bzw. gestempelt ?  ???

Falls ja,  kannst Du aus einer somit illegalen Handlung, jetzt aber keine Rechte ableiten und ganz bestimmt keine Aufenthaltsbewilligung erhalten, da ja auch die anderen erforderlichen Voraussetzungen (z.B. legale Einreise mit Visum etc.) nicht vorliegen. Das kann auch deine Anwältin nicht anders sehen!

Auch mir erscheint daher der bereits früher gemachte Ratschlag, mit der ABH zu sprechen und dann ggf. nach einer Vorabzustimmung für ein paar Wochen in den Kosovo zu fliegen, um dann mit einem Visum legal zur Aufnahme eines Studiums wieder einzureisen, die einzige wirklich gangbare Lösung zu sein.

Ansonsten gehst Du tatsächlich das Risiko ein, irgendwann einmal morgens zum Flughafen gebracht und abgeschoben zu werden.

Nach einer solchen Abschiebung wäre eine Wiedereinreise noch um eines schwieriger, da dann zunächst die Wirkung der Abschiebung befristet werden müßte.
 
Tut mir wirklich leid, dir keine besseren Auskünfte geben zu können!

Ciao  tippse
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Xenia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 09.05.2004 um 23:25:53
 
Hallo Basa,

ich hatte auch probleme mit deutschen Behörden. Geholfen hat mir eine andere deutsche Behörde, nämlich Landesbeauftragte bei Staatskanzlei von Rheinland Pfalz.

bei dir wäre das:

http://www.berlin.de/sengessozv/auslaender/ansprech.html

Eine weiterer interessante Seite:

http://www.integrationsbeauftragte.de/gra/links/links_215.php

Die wissen mehr, die kennen sich aus und nett waren sie obendrein. Versuch es einfach mal...

Gruß und viel Glück,
Xenia
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