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Umwandlung des Aufenthaltsstatus (Gelesen: 2.622 mal)
Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umwandlung des Aufenthaltsstatus
18.04.2004 um 12:38:28
 
Hallo,

ein russischer Staatsbürger ist aufgrund der green card Regelung in Deutschland. Diese wird in ca. zwei Jahren auslaufen.

Mittlerweile hat seine Frau eine Assistentenstelle an einer deutschen Universität und bereitet sich dort auf ihre Promotion vor.

Die Frage:
Kann die Frau von ihrer BNeschäftigung an der Hochschule ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ableiten? Könnte ihr Ehemann in der Folge einer solchen Aufenthaltsgenehmigung für seine Frau auch eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitsberechtigung ableiten, die nicht auf der green card Regelung beruht ?

Ja, richtig vermutet: Die beiden wollen einfach hierbleiben. Sind ja gute Steuer- und Sozialabgabenzahler in der Einkommensklasse, der sie angehören, haben zwei Kinder, die dann auch mal meine rente sichern halfen werden, etc. Genau die leute, welche wir brauchen....

Aber wie sehen das die Gesetze ?
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.04.2004 um 16:12:33
 
Zitat:
Hallo,

ein russischer Staatsbürger ist aufgrund der green card Regelung in Deutschland. Diese wird in ca. zwei Jahren auslaufen.

Mittlerweile hat seine Frau eine Assistentenstelle an einer deutschen Universität und bereitet sich dort auf ihre Promotion vor.

Die Frage:
Kann die Frau von ihrer BNeschäftigung an der Hochschule ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ableiten? Könnte ihr Ehemann in der Folge einer solchen Aufenthaltsgenehmigung für seine Frau auch eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitsberechtigung ableiten, die nicht auf der green card Regelung beruht ?

Ja, richtig vermutet: Die beiden wollen einfach hierbleiben. Sind ja gute Steuer- und Sozialabgabenzahler in der Einkommensklasse, der sie angehören, haben zwei Kinder, die dann auch mal meine rente sichern halfen werden, etc. Genau die leute, welche wir brauchen....

Aber wie sehen das die Gesetze ?


Gesetzlich angesehen ist es wohl moeglich. Aber ich wuerde den Widerstand seitens ABH erwarten. Zwinkernd Uebrigens ist es unklar, ob die eigenständige Aufenthaltsgenehmigung der Frau in Form einer AE oder ABW erteilt wird. Im letzten Fall leitet der Mann nichts ab.
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Best regards&&--------------&&chap
 
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Hesekiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 26.04.2004 um 20:25:08
 
Zitat:
Die Frage:
Kann die Frau von ihrer BNeschäftigung an der Hochschule ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ableiten? Könnte ihr Ehemann in der Folge einer solchen Aufenthaltsgenehmigung für seine Frau auch eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitsberechtigung ableiten, die nicht auf der green card Regelung beruht ?


Die Gesetze sehen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für beide Ehegatten vor und geben der Ausländerbehörde Ermessen hinsichtlich der Frage, ob der IT-Spezialist eine AE von der Ehefrau ableiten kann (§§ 17, 18 AuslG).

Ich würde dem Misstrauen des Vorschreibers hinsichtlich der Ablehnungshaltung der Behörde nicht folgen.

Ciao,
Andreas
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.04.2004 um 20:20:53
 
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