Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
was für ein aufenhaltstitel jetzt? (Gelesen: 2.933 mal)
casino
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Wer braucht schon eine
Signatur ?


Beiträge: 4

21073 HH, Niedersachsen, Germany
21073 HH
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Zeige den Link zu diesem Beitrag was für ein aufenhaltstitel jetzt?
17.04.2004 um 01:11:34
 
Hallo meine Lieben
ich bin ein Pole und seit über 14 Jahren besitze ich ein Aufenhaltsberechtigung sowie gehe einer geregelten Beschäftigung nach.
.Ich las ,daß  es kein AB für EU Bürger gibt.
Nun ja !Wie geht es weiter?
Wird mein z.Z. vorhandenes AB  von Amtswegen erlöscht?

Oder besteht , analogisch zum neuen EU Führerschein Umschreibung Prozeder ,eine "Besitzbeibehaltungsregel"
Wird dann ein eventuell  verliehenes EU Aufenhaltstitel je 5 Jahre verlängerungspflichtig?
Als Besitzer eines AB habe ich  jetzt uneingeschrankte Arbeitserlaubniss ,werde ich als neu EU Bürger  erstmal unter Einschränkung bezüglich Arbeitaufnahme für Polen fallen ?
Werde ich dann zwangsweisse Arbeitslos ,da ich 6 Jahre auf eine Arbeitserlaubniss warten muss ?

ziemlich beunruhigt
casino
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was für ein aufenhaltstitel jetzt?
Antwort #1 - 17.04.2004 um 21:52:14
 
Hallo Casino,

mal ganz ruhig bleiben!!!

Die alten Aufenthaltsrechte bleiben bestehen. Nur wenn der Beitrittststaater nun unbedingt eine AE-EG haben will, dann wird er in einem solchen Fall eine unbefristete AE-EG bekommen, weil entsprechend die Voraussetzungen nach § 7a AufenthG/EWG vorliegen. Aber Du kannst auch Deine alte AE behalten und alles bleibt so, wie es ist.

Doc  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
casino
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Wer braucht schon eine
Signatur ?


Beiträge: 4

21073 HH, Niedersachsen, Germany
21073 HH
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was für ein aufenhaltstitel jetzt?
Antwort #2 - 17.04.2004 um 22:03:37
 
Hallo Doc

Uff, und noch mal fällt ein Stein vom Herzen.

grenzenlos dankbar
casino
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema