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arbeitserlaubnis für litauer (Gelesen: 10.953 mal)
chap
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Antwort #15 - 03.05.2004 um 16:53:17
 
Zitat:
Ja das sollte im Beitrittsvertrag drinstehen.

kleiner gekürzter Auszug aus den Durchführungsanweisungen der BA:

Gemeinschaftspräferenz ist der Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt von Staatsangehörigen eines der EU Mitgliedsstaaten  vor Drittstaatsangehörigen, sofern sie bereits dem inländischen Arbeitsmarkt angehören. Bei Staatsangehörigen, die ihren Wohnsitz noch im Heimatland haben, gilt diese Vermittlungspräferenz nur, sofern ein Ausnahmetatbestand nach der ASAV vorliegt.


Danke Tim,

ich sehe immer noch die Diskrepanz zwischen dem Prinzipen der Gemeinschaftspräferenz und § 9 ASAV. Bedeutet es nicht, dass bei Bewerbung um die Stelle einer Friseurin die US Amerikanerin den Vorrang gegeneuber einer Litauerin hat, weil die Letzte aus der Bewerbung ausgeschlossen ist?
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 03.05.2004 um 16:59:56
 
PS. Wann wurden die entsprechende Texte der Gesetzen und Verordnungen auf info4alien geaendert? Smiley
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Mick
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Antwort #17 - 03.05.2004 um 17:31:55
 
Zitat:
PS. Wann wurden die entsprechende Texte der Gesetzen und Verordnungen auf info4alien geaendert? Smiley



Klar, wenn Gesetze und Verordnungen geändert werden, passen wir auch an. Kommt Zeit, kommt Tat.  tippse
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 03.05.2004 um 20:05:30
 
Zitat:
Klar, wenn Gesetze und Verordnungen geändert werden, passen wir auch an. Kommt Zeit, kommt Tat.  tippse


Sie waren schon am 1. Mai geaendert. Guck mal BGBl. I S. 602 vom 23.04.2004 Zwinkernd
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Mick
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Antwort #19 - 03.05.2004 um 20:06:47
 
Zitat:
Sie waren schon am 1. Mai geaendert. Guck mal BGBl. I S. 602 vom 23.04.2004 Zwinkernd



Das ist mir klar, Chap. Aber wie gesagt. Kommt Zeit kommt Tat.  Zwinkernd
Und stell Dir vor: Wenn ich kein Internet hätte, wüsste ich noch gar nix davon, obwohl ich an der Basis arbeite.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Tim
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Antwort #20 - 04.05.2004 um 07:16:55
 
Hab die Texte schon zuhause und geplant das ich das nach meinem Umzug schnellstens machen werde Zwinkernd
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Tim
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Antwort #21 - 04.05.2004 um 07:20:34
 
Zitat:
Bedeutet es nicht, dass bei Bewerbung um die Stelle einer Friseurin die US Amerikanerin den Vorrang gegeneuber einer Litauerin hat, weil die Letzte aus der Bewerbung ausgeschlossen ist?


Das würde ich grundsätzlich auch so beurteilen.

Friseurin ist keine ASAV Tatbestand.

Ein US-Amerikaner könnte zwar nach §9 ASAV einreisen ABER dann wird auch bei ihm eine Vorrangprüfung durchgeführt. D.h. es wird geschaut ob bevorrechtigte Arbeitnehmer (z.B. deutsche oder Ausländer mit unbefristetem Aufenthalt) auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
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