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Ausweisung wegen Strafbefehl (Gelesen: 15.305 mal)
marcellos25
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung wegen Strafbefehl
Antwort #15 - 17.04.2004 um 23:30:43
 
danke erstmal für die aufschlussreiche ausführung! die trunkenheitsfahrt hat so gegen mitte januar stattgefunden.die erste post kam mitte märz!(dort war beschrieben, wie lange der führerschein noch entzogen bleibt und wieviel sie zahlen muss.) bei diesem bescheid hat sie auf rechtsmittel verzichtet. also wird wohl der strafbefehl ende märz rechtskräftig geworden sein.
nach der trunkenheitsfahrt am 1.4.04 war sie zur verlängerung der aufenthaltsgenehmigung bei der ausländerbehörde
soweit erstmal
dankeschön!
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #16 - 17.04.2004 um 23:57:52
 
Zitat:
die trunkenheitsfahrt hat so gegen mitte januar stattgefunden.die erste post kam mitte märz!(dort war beschrieben, wie lange der führerschein noch entzogen bleibt und wieviel sie zahlen muss.) bei diesem bescheid hat sie auf rechtsmittel verzichtet. also wird wohl der strafbefehl ende märz rechtskräftig geworden sein.
nach der trunkenheitsfahrt am 1.4.04 war sie zur verlängerung der aufenthaltsgenehmigung bei der ausländerbehörde


Also insoweit ihr falsche oder unvollständige Angaben vorgeworfen werden, um für sich eine Aufenthaltsgenehmigung zu beschaffen (
§ 92 (2) 2 AuslG
, und das gilt auch für Verlängerungen), halte ich den Tatbestand für hinreichend, die Straftat aber insgesamt für auch genauso dünn.

Insoweit also eben dieser Tatbestand vorgeworfen worden sein sollte, dann empfehle ich dringenst, die Voraussetzungen insbesondere des Vorsatzes einer Person anzudienen, die sich im Strafrecht auskennt.

Ich sehe hier mehrere Ansätze, dass der Tatbestand insgesamt eben nicht erfüllt ist. Weitergehend kann ich hier aber nicht referieren, weil das dann in Rechtsberatung ausartete, was wir hier natürlich nicht machen dürfen.

Sorry

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