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Schengen-Visum (Gelesen: 8.113 mal)
Bruja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.04.2004 um 10:04:28
 
Hallo,
schön, dass ich dieses Forum gefunden habe.

Meine Schwägerin aus der dom.Rep. war 2003 bei uns zu Besuch in Deutschland. Nun möchte sie erneut ein Schengen-Visum beantragen, Verpflichtungserklärung unsererseits kein Problem.
Allerdings möchte sie die Zeit ihres Aufenthalts in Spanien bei Freunden verbringen.

Meine Frage: Reicht es aus, wenn sie ein Hin- und Rückflug nach Spanien bucht - was für sie um einiges billiger wäre- oder müsste sie zuerst über Deutschland einreisen und kann erst dann weiter nach Spanien reisen.

Wäre schön, wenn mir das jemand beantworten könnte

Vielen Dank!

VG
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 16.04.2004 um 14:04:37
 
Zitat:
Hallo,
schön, dass ich dieses Forum gefunden habe.

Meine Schwägerin aus der dom.Rep. war 2003 bei uns zu Besuch in Deutschland. Nun möchte sie erneut ein Schengen-Visum beantragen, Verpflichtungserklärung unsererseits kein Problem.
Allerdings möchte sie die Zeit ihres Aufenthalts in Spanien bei Freunden verbringen.

Meine Frage: Reicht es aus, wenn sie ein Hin- und Rückflug nach Spanien bucht - was für sie um einiges billiger wäre- oder müsste sie zuerst über Deutschland einreisen und kann erst dann weiter nach Spanien reisen.

Wäre schön, wenn mir das jemand beantworten könnte

Vielen Dank!

VG
Bruja  Smiley





In diesem Fall ist die deutsche Auslandsvertretung nicht für die Erteilung des Visums zuständig!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 16.04.2004 um 15:17:17
 
Und nach meinen Informationen haette Deine
Schwaegerin auch bei der Einreise hier in Spanien
Probleme, die Guardia Civil am Flughafen Madrid
oder Barcelona waere etwas "irritiert" wenn eine
Dominikanerin mit einem von der Deutschen
Auslandsvertretung in Santo Domingo ausgestelltem
Schengen Visum direkt hier einreisen wuerde.
Die Rueckehrbereitschaft wird hier nicht gerade sehr
hoch eingeschaetzt.
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.04.2004 um 15:24:24
 
Der einfachste Weg wäre wenn die "Freunde" in Spanien die VE abgeben . Warum macht ihr es Euch so schwer ??? Hut
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Gruß &&CarlosCB
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 16.04.2004 um 16:59:09
 
Zitat:
Und nach meinen Informationen haette Deine
Schwaegerin auch bei der Einreise hier in Spanien
Probleme, die Guardia Civil am Flughafen Madrid
oder Barcelona waere etwas "irritiert" wenn eine
Dominikanerin mit einem von der Deutschen
Auslandsvertretung in Santo Domingo ausgestelltem
Schengen Visum direkt hier einreisen wuerde.
Die Rueckehrbereitschaft wird hier nicht gerade sehr
hoch eingeschaetzt.



Die Einreise über ein Schengenland, das nicht das Visum ausgestellt hat, sollte dann aber doch kein Problem sein. Es wäre sogar eine Einreise/ein Transit über Spanien möglich, wenn man ein nationales Visum hat.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.04.2004 um 22:33:49
 
hallo Mick ich seheh es zwar auch so wie Du aber dei Botschaftem haben eine eigene Auffassung vom Schengen Recht..Folgendes ist vone iner Botschaftshomepage:

Obwohl Sie mit einem Schengen-Visum alle Schengen-Staaten bereisen können, müssen Sie das Visum bei der Vertretung des Staates beantragen, der das Hauptreiseziel Ihrer Reise ist. Sofern Ihre Reise für einen gleichen Zeitraum in mehrere Schengen-Staaten führt, so ist das Visum bei der Vertretung des Staates zu beantragen, in den Sie zuerst einreisen.


Gruss peku
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 16.04.2004 um 22:56:01
 
Hut

Lies mal folgendes:

"Artikel 12 (SDÜ)
(2) Für die Erteilung dieses Sichtvermerks ist grundsätzlich die Vertragspartei zuständig, in deren Hoheitsgebiet das Hauptreiseziel liegt. Kann dieses Ziel nicht bestimmt werden, so obliegt die Ausstellung des Sichtvermerks grundsätzlich der diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Vertragspartei der ersten Einreise"

Folglich: Hauptreiseziel (einziges Reiseziel in diesem Fall Spanien) --> zuständige Botschaft: Spanien

ROFL
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #7 - 17.04.2004 um 09:01:03
 
Buenas Dias,

also ich habe mich zu diesem Fall nochmal hier vor Ort
erkundigt. Die Einreise muss in das Land erfolgen welches das Visum ausgestellt hat in diesem Fall also
Deutschland. Danach kann sie dann allerdings ziemlich problemlos nach Spanien reisen.
Die Flugkosten koennen ja auch nicht das problem sein
die deutschen Carrier LTU und Condor bieten recht
preiswerte Fluege von Punta Cana bzw. Puerto Plata
nach Deutschland an, und dann muesst ihr halt einen
Flug oder eine Bahnfahrt nach Spanien buchen.

Eine Einreise nach Spanien direkt aus der DomRep
mit einem "deutschen" Schengenvisum wuerde ich an Eurer Stelle nicht versuchen. Koennte ins Auge gehen.

Saludos

Hartmut
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #8 - 17.04.2004 um 14:03:19
 
Zitat:
Buenas Dias,

also ich habe mich zu diesem Fall nochmal hier vor Ort
erkundigt. Die Einreise muss in das Land erfolgen welches das Visum ausgestellt hat in diesem Fall also
Deutschland. Danach kann sie dann allerdings ziemlich problemlos nach Spanien reisen.
Die Flugkosten koennen ja auch nicht das problem sein
die deutschen Carrier LTU und Condor bieten recht
preiswerte Fluege von Punta Cana bzw. Puerto Plata
nach Deutschland an, und dann muesst ihr halt einen
Flug oder eine Bahnfahrt nach Spanien buchen.

Eine Einreise nach Spanien direkt aus der DomRep
mit einem "deutschen" Schengenvisum wuerde ich an Eurer Stelle nicht versuchen. Koennte ins Auge gehen.

Saludos

Hartmut


Ich sehe das etwas differenzierter. Die Einreise darf sehr wohl über Spanien erfolgen. Allerdings könnte es schon sein, dass den Grenzbeamten die Angelegenheit "spanisch" vorkommt und nach den konkreten Reiseplänen gefragt wird. Wenn dann nicht dargelegt werden kann, wann, wie, wohin nach Deutschland weitergereist werden soll oder die nötigen finanziellen Mittel nicht ausreichend sind, dürfte wohl Ärger vorprogrammiert sein (bis hin zur Zurückweisung).

Wichtig ist: Bei von einer deutschen Botschaft ausgestelltem Visum muss das Hauptreiseziel Deutschland sein - und dies muss ggf. beim Grenzübertritt glaubhaft gemacht werden können.
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Hartmut_Krentz
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Antwort #9 - 17.04.2004 um 14:10:14
 
Hallo Antoine,

ich habe gestern mal einem mir bakannten Grenzpolizisten nachgefragt, seine Auskunft war diese
es wuerde seinen Kollegen auf den Flughaefen
extrem "spanisch" vorkommen, zumal die Rueckehrbereitschaft der Dominikanischen
Staatsbuerger hier in Spanien nicht sehr hoch ist.
Also waeren Probleme vorprogrammiert.


Gruesse

H. Krentz
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Antoine
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Antwort #10 - 17.04.2004 um 18:53:30
 
Hallo Hartmut,

was heisst Probleme? Wenn es darum geht, dass Ausländer, die mit einem Schengen-Visum für Deutschland über Spanien einreisen, genau unter die Lupe genommen werden, d.h. ggf. eingehend befragt werden, dann möchte ich Dir nicht wiedersprechen.

Ich glaube allerdings nicht, dass Spanien Schengen-Recht brechen wird, indem es Personen, die mit einem von einem deutschen Konsulat ausgestellten Schengen-Visum über Spanien einreisen wollen und glaubhaft versichern, zum Hauptreiseziel Deutschland weiterreisen zu wollen, zurückweisen wird.

Grüsse, Antoine
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Bruja
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Antwort #11 - 17.04.2004 um 19:18:34
 
hallo zusammen,

ich danke allen für die Antworten. Ich dachte mir schon, dass sich das so mit Spanien etwas umständlich gestaltet.

Meine Schwägerin wird also zuerst einmal zu uns kommen. Es hätte auch Probs gegeben mit der Krankenversicherung, zwar gültig in allen Schengenstaaten, aber nur wenn die Einreise über Deutschland erfolgt.

nochmals danke und allen ein sonniges WE

VG
Bruja 8)

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