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AUFENTHALTSTITEL (Gelesen: 4.225 mal)
LAUR
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"Scientia et potentia
in idem coincidunt"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag AUFENTHALTSTITEL
15.04.2004 um 12:08:46
 
Hallo Leute

Mich würde dringend interessieren was die wesentlichen(und nicht nur) Unterschiede zwischen einer UNBEFRISTETEN AUFENTHALTSERLAUBNIS und einer
AUFENTHALTSBERECHTIGUNG sind??
Lohnt sich überhaupt das zu benatragen ?? Kostet immerhin 71 Euro Berarbeitungsgebühr  Smiley

Danke für Eure Hilfe
LAUR
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Gerdle
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Beiträge: 55
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.04.2004 um 14:15:20
 
Hallo Laur,

die Aufenthaltsberechtigung ist die höchste Stufe der Aufenthaltsgenehmigung, gilt unbefristet und verleiht dem Ausländer die stärksten Rechte, wie z.B. besonderen Ausweisungsschutz!!!

Steht aber auch auf dieser HP unter "Aufenthaltstitel". Smiley

Gruss Gerd.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.04.2004 um 14:22:26
 
Zitat:
Mich würde dringend interessieren was die wesentlichen(und nicht nur) Unterschiede zwischen einer UNBEFRISTETEN AUFENTHALTSERLAUBNIS und einer
AUFENTHALTSBERECHTIGUNG sind??


Lies doch auch mal nach, was da an Inos auf der homepage steht zu den verschiedenen
Aufenthaltstiteln
Zwinkernd

Zitat:
Lohnt sich überhaupt das zu benatragen ?? Kostet immerhin 71 Euro Berarbeitungsgebühr

Die Frage kannst du nur selbst beantworten  Laut lachend
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LAUR
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"Scientia et potentia
in idem coincidunt"


Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.04.2004 um 14:43:13
 
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich suche zwar auch die Gesetzte zu lesen...manche entgehen mir aber  Schockiert/Erstaunt

Schönen Tag an Alle
LAUR
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chap
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.04.2004 um 18:17:36
 
Zitat:
Hallo Leute

Mich würde dringend interessieren was die wesentlichen(und nicht nur) Unterschiede zwischen einer UNBEFRISTETEN AUFENTHALTSERLAUBNIS und einer
AUFENTHALTSBERECHTIGUNG sind??
Lohnt sich überhaupt das zu benatragen ?? Kostet immerhin 71 Euro Berarbeitungsgebühr  Smiley

Danke für Eure Hilfe
LAUR


Ich habe doch die Frage schon geantwortet. Durchgedreht

Glaubst Du nicht? Zwinkernd Dann lese mal § 18 Abs. 1 und § 48 Abs. 1 AuslG. Es gibt ueberhaupt keinen Unterschied mehr.  ROFL
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Best regards&&--------------&&chap
 
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