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VISUM-Verlängerung möglich? (Gelesen: 4.571 mal)
micharoe
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag VISUM-Verlängerung möglich?
15.04.2004 um 16:33:29
 
Hallo zusammen,

wo kan ich weitere Informationen und Hinweise bekommen, ob es Möglichkeiten und Wege gibt, ein SCHENGEN-Besuchervisum aus Belarus (Weißrussland), dass am 30. diesen Montas ablaufen wird, zu verlängern. Die Verpflichtungserklärung hätte noch weitere 2 Monate Gültigkeit.

Ein Dank an Euch alle.

mfg
Michael
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 15.04.2004 um 16:42:06
 
Zitat:
Hallo zusammen,

wo kan ich weitere Informationen und Hinweise bekommen, ob es Möglichkeiten und Wege gibt, ein SCHENGEN-Besuchervisum aus Belarus (Weißrussland), dass am 30. diesen Montas ablaufen wird, zu verlängern. Die Verpflichtungserklärung hätte noch weitere 2 Monate Gültigkeit.

Ein Dank an Euch alle.

mfg
Michael


Hi,
ich würde einfach mal bei der Ausländerbehörde nachfragen, die für den aktuellen Aufenthaltsort des Visumsinhabers zuständig ist.
Bzgl. Verlängerungsmöglichkeiten schau mal in der
FAQ
nach.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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carlosCB
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Beiträge: 219

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.04.2004 um 17:35:27
 
Hi Michael,

bei plötzlicher Krankeit bzw. Reisunfähigkeit (z.B. Hexenschuss kann man evtl auch eine Verlängerung bekommen. Liegt immer an der Laune des zugehörigen Sachbearbeiters.
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Gruß &&CarlosCB
 
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BjoernSt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.04.2004 um 18:31:54
 
Verlängerung des Visums für meinen 15 jährigen Neffen aus der Ukraine um eine Woche war im letzten Jahr kein Problem.
Die Berliner AHB wollte lediglich einen Rückfahrschein mit dem entsprechenden Datum sehen. Ich glaube die Gebühr lag bei 30 Euro.
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micharoe
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.04.2004 um 12:36:53
 
Ein Dank an Euch, werde mich mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.

Gruß
Michael
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