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Scheidung ohne meine Zusage? (Gelesen: 5.167 mal)
lenatrif
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung ohne meine Zusage?
15.04.2004 um 15:30:52
 
Hi Leute, hab gleich noch ne Frage. Was ist da mit Unterhaltsgeld, wenn ich Russin bin und mein Mann Deutscher, und wir waren nur ein Jahr verheiratet, keine Kinder. Ich habe als Russin keinen Anspruch oder? Mein Ex/Mann sagte mir, er könnte sogar von mir Geld verlangen (obwohl ich arbeitslos bin), weil er die Kosten für die Eheschließung übernommen hat und sämtliche andere Kosten (wie Ehebettkauf) getragen hat.

Er meint auch, er könne sich ohne meine Zustimmung von mir scheiden lassen. Stimmt das so?
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.04.2004 um 17:38:27
 
Da ist doch nicht dein Ernst diese Frage oder ????????
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Gruß &&CarlosCB
 
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Hesekiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 15.04.2004 um 20:59:49
 
Zitat:
...Er meint auch, er könne sich ohne meine Zustimmung von mir scheiden lassen. Stimmt das so?


Wenn Du der Scheidung nicht zustimmst, müsst ihr eine längere Zeit getrennt leben (3 statt 1 Jahr).
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.04.2004 um 21:15:48
 
Privet, Lena,

bol'schoje spasibo za twoie pis'mo.
Izvini, no ja pischu po-nemezki poetamu schto sdjes oni nje ponimajut po-russki.

Das erste Problem wird sein, dass Du noch kein selbständiges Aufenthaltsrecht hast nach so kurzer Ehe.
Das wird wohl bedeuten, dass Du Deutschland wieder verlassen musst.

Oder sehe ich das falsch ?

Ob Du nach so kurzer Ehe einen Unterhaltsanspruch hast bzw. von einem (deutschen) Gericht so einen Ansprch zugebilligt bekommen wirst, ist die Frage.

Gehen wir einmal davoin aus, dass Du einen Unterhaltsanspruch zugesprochen bekommen wirst.
Dann wirst Du diesen von Rußland aus nur sehr schwer durchsetzen können.

Trotzdem ist das Gerede Deines Noch-Ehemannes blanker Unsinn.

Was er vor Eheschliessung für die Ehe aufgewendet aht, ist sein eigenes Problem.
Was er nach der Eheschliessung für Euch gemeinsam aufgewendet hat, ist unter dem Aspekt der Zugewinngemeinschaft zu beurteilen, unabhängig davon, wer das Geld für diese Aufwendungen erwirtschaftet hat.

Lass dich nicht einschüchtern.

Wenn Du ernsthaft vorhast, Dich scheiden zu lassen, solltest Du ohnehin einen Anwalt aufsuchen. ich rate Dir, einen Anwalt zu suchen, der nicht nur im Scheidungs-, sondern auch im Ausländerrecht gute Kenntnisse hat.

Poka,

Fritz
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.04.2004 um 12:47:19
 
Smiley Smiley Smiley Smiley Smiley Smiley
:nono:@davidovitsch 
Auch wenn Du nichts bösartiges schreibst, halte ich es für unair und unangebracht ,hier in diesem Forum russisch zu schreiben. solltest Du sein lassen, da hier die allg. Sprache ja Deutsch ist und es sicherlich einige Menschen gibt, die dies nicht lesen können.

Zitat:
Trotzdem ist das Gerede Deines Noch-Ehemannes blanker Unsinn.

Was er vor Eheschliessung für die Ehe aufgewendet aht, ist sein eigenes Problem


das ist nicht ganz richtig. Wenn er unterstellt und glaubhaft begründet, dass seine Frau Ihn nur geheiratet hat , um z.B. eine AE zu bekommen oder um ander Vorteile zu bekommen kann er sehr wohl diese Kosten geltend machen.

Uns so ganz seriös scheint diese Angelegeneit ja nicht zu sein.

Und nach einem Jahr Ehe Unterhalt zu forder , wäre ja wohl auch unverschämt und oberdreist oder ??
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Gruß &&CarlosCB
 
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lenatrif
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.04.2004 um 14:39:39
 
Hi Davidovitsch. Ich habe kein Problem damit, im Forum Deutsch zu schreiben, aber die letzte Nachricht ging ja gar nicht ins Forum, sondern eben an Deine Privatmailbox, deswegen schrieb ich Russisch.

Auch will ich ja eben gar keinen Unterhalt, sondern ich will die Aufenthaltserlaubnis beibehalten. Und ich finde, dass wenn ich schon auf das Geld verzichte (wenn mir welches zusteht), dann kann ich wenigstens die Erlaubnis beibehalten.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #6 - 16.04.2004 um 14:50:01
 
Dumme Frage, was hat das eine mit dem anderen zu tun?????
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.04.2004 um 15:07:05
 
Sag mal, mit welchem Recht sollte Dir eine AE zustehen ??? Bist Du nicht der Meinung, dass Du es übertreibst ???  verdacht Ich frage mich ernsthaft, aus welchem Grund Du geheiratet hast. Liebe kann es ja wohl nicht gewesen sein.
Du versaust den Ruf anderer russischer Mädchen.

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Gruß &&CarlosCB
 
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 18.04.2004 um 12:09:16
 
Hallo Carlos,

zunächst einmal hast Du ja in der Sache selbst sicher Recht: Ein selbständiges Aufenthaltsrecht ist nach so kurzer Aufenthalts- und Ehedauer nicht gegeben.

Ich würde hieraus aber keien Schlüsse hinsichtlich der Gründe für die Eheschliessung ziehen, würde schon gar nicht unterstellen, es wäre nicht aus liebe geheiratet worden. Wir kennen nämlich die beteiligten Personen nicht.
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