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Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung behalten (Gelesen: 15.638 mal)
lenatrif
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung behalten
15.04.2004 um 10:38:17
 
Hallo alle zusammen!

Habe folgende Frage: Ich bin Russin und mit einem Deutschen verheiratet, habe eine Aufenthaltsbewilligung für 3 Jahre.

Jetzt lebe ich aber von meinem Mann getrennt (in Russland).
Ich habe gehört, dass wenn ich jedes halbe Jahr nach Dtld quasi pro forma einreise, dass die Aufenthaltsbewilligung nicht erlischt. Stimmt das oder irre ich mich?
Ich will sie beibehalten, weil ich viele Freunde in Dtld habe.

Danke im voraus, Elena.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 15.04.2004 um 10:45:09
 
Zitat:
Hallo alle zusammen!

Habe folgende Frage: Ich bin Russin und mit einem Deutschen verheiratet, habe eine Aufenthaltsbewilligung für 3 Jahre.

Jetzt lebe ich aber von meinem Mann getrennt (in Russland).
Ich habe gehört, dass wenn ich jedes halbe Jahr nach Dtld quasi pro forma einreise, dass die Aufenthaltsbewilligung nicht erlischt. Stimmt das oder irre ich mich?
Ich will sie beibehalten, weil ich viele Freunde in Dtld habe.

Danke im voraus, Elena.


Hi Elena,
ich gehe mal davon aus, dass Du eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre hast, keine Aufenthaltsbewilligung.
Wenn Du Deutschland verlässt und nur noch beabsichtigst, besuchsweise einzureisen, musst Du Dich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Die Aufenthaltserlaubnis erlischt automatisch gem.
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG
, unabhängig davon, ob Du vor Ablauf von 6 Monaten wieder einreist. Du hättest zwar noch die Aufenthaltserlaubnis im Pass, die Einreise wäre dennoch unerlaubt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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lenatrif
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.04.2004 um 10:52:43
 
Hmmm. Heißt das, dass wenn ich genau gesagt am 26. Oktober 2003 Dtld verlassen habe und im Januar 2004 von meinem Mann abgemeldet wurde, dass ich jetzt nach Dtld NICHT mehr einreisen kann? Habe ich das richtig verstanden?
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lenatrif
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.04.2004 um 10:55:24
 
Und gleich noch ne FrageÖ was wird denn im  Paragraph 44 unter "einreisen" verstanden? Das bloße Überschreiten der deutschen Grenze, oder muss man schon sich wieder anmelden oder längere Zeit in Dtld bleiben?
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Nicator
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #4 - 15.04.2004 um 11:17:50
 
Zitat:
Hmmm. Heißt das, dass wenn ich genau gesagt am 26. Oktober 2003 Dtld verlassen habe und im Januar 2004 von meinem Mann abgemeldet wurde, dass ich jetzt nach Dtld NICHT mehr einreisen kann? Habe ich das richtig verstanden?


Ja, das hast Du richtig verstanden!
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Nicator
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #5 - 15.04.2004 um 11:19:21
 
Zitat:
Und gleich noch ne FrageÖ was wird denn im  Paragraph 44 unter "einreisen" verstanden? Das bloße Überschreiten der deutschen Grenze, oder muss man schon sich wieder anmelden oder längere Zeit in Dtld bleiben?


Das Überschreiten der deutschen Grenze wird als Einreise gewertet. Nicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt!

Grüsse

Nicator
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lenatrif
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.04.2004 um 11:35:38
 
Dann verstehe ich nicht, warum das Visum erlischt! Denn wenn ich jedes halbe Jahr einreise, dann heißt es, ich benutze die Erlaubnis, also sollte sie ja weiter gültig bleiben! Und im Gesetz spricht auch nix dagegen....!
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Nicator
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #7 - 15.04.2004 um 11:44:29
 
Zitat:
Dann verstehe ich nicht, warum das Visum erlischt! Denn wenn ich jedes halbe Jahr einreise, dann heißt es, ich benutze die Erlaubnis, also sollte sie ja weiter gültig bleiben! Und im Gesetz spricht auch nix dagegen....!


In den Verwaltungsvorschriften zu § 44 des Ausländergesetzes (AuslG) ist geregelt, dass die Erlöschungswirkung eintritt, wenn der Ausländer nicht nur vorübergehend das Bundesgebiet verlässt, sondern z.B. seine Wohnung aufgibt und unter der Mitnahme seines Eigentums ausreist.
Das scheint bei Dir doch der Fall zu sein. Dein Lebensmittelpunkt liegt nun wieder in Russland und nicht mehr in Deutschland.
Deshalb ist Deine Aufenthaltsgenehmigung auch Kraft Gesetz erloschen, unabhängig davon, ob Du sie vor dem Ablauf von sechs Monaten ab Ausreise wieder "nutzt", dass heisst erneut ins Bundesgebiet einreist.
Ich hoffe Dir "geholfen" zu haben und das Du es nun verstanden hast!
Grüsse
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #8 - 15.04.2004 um 11:52:03
 
Hallo!
Zu dem Thema solltest du auch mal
diesen Thread hier
lesen.
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 18.04.2004 um 12:21:19
 
Zitat:
Dann verstehe ich nicht, warum das Visum erlischt! Denn wenn ich jedes halbe Jahr einreise, dann heißt es, ich benutze die Erlaubnis, also sollte sie ja weiter gültig bleiben! Und im Gesetz spricht auch nix dagegen....!


Hallo, Lena!
ich will versucehn, es möglichst einfach und kurz zusammenzufassen:
Du hattest eine  AE erhalten, damit Di mit Deinem Mann in ehelicher Gemeinschaft in Deutschland zusammenleben kannst.
Sobald die Lebensgemeinschaft aufgehoben wird, erlischt die AE. Das war eigentlich schon bei Deiner Ausreise nach Russland der Fall. Spätestens durch die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt wurde dies auch aktenkundig und der ABH bekannt. Du musst wohl davon ausgegehen, dass Deine AE auch in den Computer-Dateien der Behörden für ungültig erklärt ist.
Für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht warst Du nicht lange genug in Deuschland und nicht lange genug verheiratet. Die Ausreise nach RZUS war in ein grosser Fehler.
In jedem Falle wäre Deine Einreise in die BRD illegal, auch wenn dies evtl. nicht auffalen sollte. Ich kann Dir davon nur dringend abraten!

Ich weiss ja nicht, welche Gründe Du für die Trennung hast. Ist aber auch egal, was immer vorgefallen sein mag - nach dem Du ausgereist bist, hast Du Dir die AE wohl unwiderbringlich verspielt.

Tut mir leid - aber das ist die Realität.

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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 20.04.2004 um 08:18:02
 
Zusatz:

Im vorliegenden Fall (1 Jahr Ehe, dann Trenning) - so es sich den um einen "Fall" handelt - sieht es aber ja wohl wahrscheinlich so aus, dass der Ehemann und/oder die ALB ihr eine Scheinehe vorwerfen.
Von Seiten der ALB heißt es dann also Erschleichung einer AE inkl. strafrechtlichen Konsequenzen. Von Seiten den Ehemanns, könnten evtl Ansprüche wegen gemachter Ausgaben angemeldet werden? Früher gab's ja mal "Bruch des Heiratsversprechens", keine Ahnung ob sowas immer noch irgendwo in den Gesetzbüchern steht und ob das hier Anwendung finden könnte.

Ist aber auch letztlich ziemlich egal, da Lenas (?) Hauptsorge wohl ist, hierbleiben zu können und damit ist's wohl in so ziemlich allen möglichen Situationen Essig. Selbst wenn es eine mustergültige Superehe gewesen wäre, würde der kurze Aufenthalt keine AE begründen und sie müsste auf jeden Fall zurück - entweder straf/zivilrechtlich belastet oder nicht.

Im Zweifelsfall ist es eh jedem Ausländer anzuraten (aber auch einem Deutschen der in's Ausland heiratet) nicht gleich alle Brücken hinter sich zu verbrennen ... hat meine Frau auch nicht gemacht.


Erklärung von Doc:
Dies und einige nachfolgende Postings wurden nach hier aus dem Thread "
Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe
?" verschoben, weil der andere Thread ursprünglich eine andere Intention hatte und sich nunmehr nur noch auf diesen Thread beziehen.
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« Zuletzt geändert: 20.04.2004 um 19:14:26 von Doc »  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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lenatrif
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Antwort #11 - 20.04.2004 um 10:16:28
 
Hallo Inge und alle hier und danke fuer Euer Verstaendnis.

Also mein Mann hat mir angedeutet, dass wenn ich die Scheidungsurkunde nicht unterschreiben werde, dass er in diesem Fall dann mich einer Scheineheintention beschuldigt, und dass er in diesem Fall ohne meine Unterschrift geschieden wird.

Um die Situation nochmal aufzuklären: ich war in den Mann verliebt und er war auch der erste und einzige in meinem Leben gewesen, deswegen wollte ich ihn auch heiraten. Bei der Heirat habe ich überhaupt nicht daran gedacht, was das Zusammenleben bedeutet, denn vor Ehe haben wir nie zusammengelebt oder gemeinsamen Haushalt geführt.

Für mich erwies es aber als nicht einfach, in Dtld zu leben, deswegen schlug ich meinem Ehemann mehrmals vor, nach Russland auszureisen. Aber das lehnte er ab, und da ich nicht in Dtld leben kann (ich habe eine kranke Mutter, die ich pflegen muss; ich konnte keine Arbeit finden; die Lebensverhältnisse, die mein Mann vorzog, waren mir zu ärmlich), so war Trennung eigentlich die einzig richtige Entscheidung auch aus meiner Sicht.

Aus dem Grund kann ich dem gar net zustimmen, dass ich in Dtld bleiben will. Ich will eben in Russland leben bleiben. Ich habe aber sehr viele Freunde in Dtld, und ich bin auch früher immer etwa 2mal im Jahr nach Dtld geflogen - für eine oder zwei Wochen. Und jetzt befürchte ich, dass wenn die Scheidung rechtliche Konsequenzen hat, dass ich dann nie wieder ein Einreisevisum für Privatzwecke nach Dtld bekomme. Deswegen will ich eben um jeden Preis die AG beibehalten. Aber es sieht so aus, dass des nicht geht.
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Antwort #12 - 20.04.2004 um 12:34:31
 
Hallo, Lena,
es gibt eigentlich keinen Grund, warum du in der Zukunft kein Besuchsvisum nach D bekommen solltest.
Dazu müsste dich nur jemand einladen und eine Verpflichtungserklärung abgegeben.

Gerade in deinem Fall ist ja wohl die Rückkehrbereitschaft klar zu sehen.

Also, Kopf hoch!

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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 20.04.2004 um 12:48:53
 
SORRY ABER JEZTZ PLATZT MIR DER KRAGEN !!!!!!!!!

"LIEBE LENA" ......BIS JETZT WAREN AJ DEINE POSTINGST Z.T. SCHON SEHR UNVERSCHÄMT: ABER DAS HIER SCHLÄGT JA DEM FASS DEN BODEN AUS.

Zitat:
Also mein Mann hat mir angedeutet, dass wenn ich die Scheidungsurkunde nicht unterschreiben werde, dass er in diesem Fall dann mich einer Scheineheintention beschuldigt, und dass er in diesem Fall ohne meine Unterschrift geschieden wird.


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Gruß &&CarlosCB
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 20.04.2004 um 12:52:43
 

UPS .............da habe ich falch gedrückt also nochmal:

SORRY ABER JEZTZ PLATZT MIR DER KRAGEN !!!!!!!!!

"LIEBE LENA" ......BIS JETZT WAREN AJ DEINE POSTINGST Z.T. SCHON SEHR UNVERSCHÄMT: ABER DAS HIER SCHLÄGT JA DEM FASS DEN BODEN AUS.

Zitat:
Also mein Mann hat mir angedeutet, dass wenn ich die Scheidungsurkunde nicht unterschreiben werde, dass er in diesem Fall dann mich einer Scheineheintention beschuldigt, und dass er in diesem Fall ohne meine Unterschrift geschieden wird.



MEINER MEINUNG NACH : MIT RECHT!!!!
EINDEUTIGER KANN ES JA SCHON NICHT SEIN.

Zitat:
Bei der Heirat habe ich überhaupt nicht daran gedacht, was das Zusammenleben bedeutet, denn vor Ehe haben wir nie zusammengelebt oder gemeinsamen Haushalt geführt.





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Gruß &&CarlosCB
 
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