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Aufenthaltserlaubnis-EG (Gelesen: 3.118 mal)
Jor
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis-EG
14.04.2004 um 10:01:57
 
Guten Tag

Meine Ehefrau ist eine Ungarin, die in Deutschland eine Facharztausbildung macht und eine Aufenthaltsbewilligung erhält. Ich komme aus Jordanien (nicht EU-Land), mache auch eine Facharztausbildung und erhalte eine Aufenthaltsbewilligung. Seit 3 Jahren sind wir verheiratet und leben zusammen in Deutschland.

Seit 14 Monaten macht meine Ehefrau Bereitschaftsdienste und erhält eine Vergütung nach dem BAT (Bundesangestelltentarifvertrag), dafür bezahlt sie die Sozialversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, Steuer etc.. Nach diesen Bezahlungen beträgt ihr Nettogehalt monatlich zwischen 500 und 600 Euro.

Am 01.05.2004 ist Ungarn in der EU. Was passiert danach ?

Werden diese Bereitschaftsdienste als Arbeitsverhältnis angenommen, obwohl ihr Nettogehalt gering ist ?

Bekommt sie eine Aufenthaltserlaubnis-EG bzw. wird sie durch die Übergangsfristen betroffen ?

Wir sind noch nicht zum Ausländeramt gegangen, wir wollten euch erst fragen.

Vielen Dank
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Doc
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Antwort #1 - 14.04.2004 um 19:09:57
 
Hallo Jor,

nach derzeitigem Sachstand sollte Deine Frau ab dem 01.05.2004 eine AE-EG als Freizügigkeitsberechtigte Studentin bekommen können. Ob eine AE-EG im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Frage kommt, richtet sich danach, ob sie im Zeitpunkt des Beitritts bereits seit 1 Jahr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ob sie also schon seit 1 Jahr eine Arbeitserlaubnis hat. Praktika dürften wohl grundsätzlich nicht dafür geeignet sein.

Doc  Zwinkernd
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MrT
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Beiträge: 28
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Antwort #2 - 15.04.2004 um 08:21:52
 
Zitat:
Hallo Jor,
Ob eine AE-EG im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Frage kommt, richtet sich danach, ob sie im Zeitpunkt des Beitritts bereits seit 1 Jahr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ob sie also schon seit 1 Jahr eine Arbeitserlaubnis hat.


Hallo Doc!

Wie ist es, wenn sie als Teilzeitkraft mit einer Arbeitserlaubnis als Teilzeit (Studentische Hilfskraft) seit 1 Jahr zugelassen ist. Kann sie dann Arbeitsgenehmigung unabhängig vom Arbeitsgeber bekommen?
Wo bekomme ich ausführliche Information diesbezüglich (Links)?
Vielen herzlichen Dank.

Mr.T
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