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Sprachstudium 1 Jahr möglich?! (Gelesen: 15.566 mal)
Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.04.2004 um 22:37:38
 
Ich wünsche Euch einen guten Abend und möchte Euch auch einen Gruß von Lena bestellen.  [beifall=beifall.gif]

Sie ist eingetroffen und hat sich sehr gut eingelebt denke ich. Wir haben mittlerweile viel unternommen...Waren im wundervollen Zoo von Hannover und fühlen uns sehr gut... disco

Nur mal so rein informativ für mich Augenrollen

Wann könnte Lena frühestens mit einem Besuchsvisum 3 Monate zu mir einreisen, wenn folgende Besuchsdaten vorliegen:

1.Visum ausgestellt von: 15.06.03 - 30.08.03. Tatsächlicher Aufenthalt:  11.07.03-01.08.03

2.Visum ausgestellt von: 01.01.04 - 18.01.04.Tatsächl. Aufenthalt: 02.01.04 - 16.01.04

3. Visum ausgestellt vom: 01.04.04 - 30.05.04. Tatsächlicher Aufenthalt: 02.04.04 bis ?!und das wird, so wie es aussieht, voll ausgeschöpft  8)

Weiss jemand die exakte Antwort auf die Beantwortung der obengenannten Frage?!

und vielleicht noch etwas:

Gibt es die Möglichkeit eines Sprachaufenthaltes mit Visum  für 1 Jahr, wenn sie hier mind. 20 Wochenstd. Schule absolviert?!

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich werde das nächste Visum mit ihr persönlich beantragen, da ich erhoffe, daß sie dann etwas humaner behandelt wird. Ich mache auch keinen Hehl daraus, daß dieses Visum AUCH 1 Kennenlernjahr sein soll ABER wohlgemekrt auch peinlich auf die Einhaltung der Vorschriften (20 Stunden Schule) geachtet wird...In dieser Hinsicht lasse ich mir nichts ans Zeug flicken!

Denn wenn es nicht "klappen sollte" dann lernt sie wenigstens etwas, mit dem sie ihre Zukunftsaussichten verbessert.

Was denkt ihr? Ist es sehr  sehr schwer, ein solches Visum für 1 Jahr zu bekommen?!


Gruß und allen alles Gute

Der Olaf mit seiner süßen Lena... Smiley
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Antwort #1 - 13.04.2004 um 23:44:47
 
Hallo Olaf,

rein theoretisch könnte sie noch 11 Tage bis zum 30.06. bekommen. Ab dem 01.07. sind dann wieder 90 Tage drin. Der Intensivsprachkurs muss nur 18 Wochenstunden umfassen. Das Visum kann sie dann ja ab 01.07. bekommen.

Doc Smiley
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.04.2004 um 23:20:58
 
Danke Doc! 18 Stunden?! Ist gebongt...   8)

Ist es eigentlich erfahrungsgemäß schwierig ein einjähriges Sprachvisum zu erlangen?!

Gute N8
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Antwort #3 - 15.04.2004 um 01:09:16
 
Zitat:
Danke Doc! 18 Stunden?! Ist gebongt...   8)

Ist es eigentlich erfahrungsgemäß schwierig ein einjähriges Sprachvisum zu erlangen?!

Gute N8



Hi,
nach meiner Erfahrung bei uns nicht. Ich akzeptiere auch das Argument, dass das als Kennenlernjahr mit genutzt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.04.2004 um 22:48:26
 
Naja, ok...aber ich denke da entscheidet doch die Botschaft drüber und da wird halt gern abgelehnt, weil das in Moskau halt so weit ist...

Naja mal schaun...

Gruß Olaf
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Antwort #5 - 16.04.2004 um 01:31:44
 
Hallo Olaf,

eine Ablehnung eines zustimmungspflichtigen Visums für einen vorübergehenden Aufenthalt (Aufenthaltsbewilligung) kommt nach Zustimmung der ABH eigentlich nur dann noch in Anbetracht, wenn

  • der Einreisezweck bezweifelt werden muss
  • die Rückkehrbereitschaft zweifelhaft ist
  • die Identität des Visumantragstellers nicht zweifelsfrei festgestellt ist
  • das SIS entgegensteht
  • frühere Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften bekannt geworden sind
  • das Reisedokument zeitlich oder räumlich beschränkt ist
  • die Finanzierung des Aufenthaltes zweifelhaft ist
  • andere Botschaften der EU oder des Schengener Übereinkommens jemals Bedenken gegen eine Einreise geäußert hatten
  • die Unterbringung während des Aufenthaltes nicht gewährleistet erscheint
  • zu besorgen ist, dass der Ausländer während des Aufenthaltes die Sozialkassen eines der Mitgliedsstaaten der EU oder Schengenstaaten gefährdet (Aufenthaltsbewilligung => Art. 21 SDÜ)
  • Tatsachen oder nicht nur unerhebliche Indizien dafür Sprechen, dass der Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung der Bundesrepublik Deutschland oder die Sicherheit der der Vertragsstaaten der EU oder des Schengener Übereinkommens oder für die Beziehungen der Gemeinschaft zu anderen Staaten gefährden könnte
  • der Ausländer Bestrebungen zeigt, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung widersprechen


Wenn diese Punkte ausgeschlossen werden können, dann spricht doch eigentlich gar nichts gegen einen Intensivsprachkurs in Deutschland, oder?

Doc  Schockiert/Erstaunt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.04.2004 um 17:21:20
 
hi....

ich hab da mal eine generelle frage.
was meint ihr mit einem sprachstudium. ist das ein studium wie deutsch als fremdsprache an der uni???
wenn nicht, um welche schule, welches studium handelt es sich genau, wieviel kostet so ein studium und ganz wichtig, kann man bei diesem studium für z.b. 1 jahr die 90 tageregelung ( wie an der uni) für einen job in anspruch nehmen....

wünsche euch ein schönes wochenende...

toby
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.04.2004 um 17:57:08
 
Vielen Dank für die ausführliche und kompetente Antwort Doc. Es gibt eigentlich keinen Negativ-Grund. Aber mal schauen, ich denke ja positiv; weiss aber auch, daß man das Haar "in der Suppe suchen kann"

Mit Sprachstudium meine ich einen "Intensivsprachkurs Deutsch" in verschiedenen Stufen mit ca. 20 Wochenstunden (+ Hausaufgaben  Laut lachend )Zum Beispiel bietet die VHS einen entsprechend anerkannten Sprachkurs an. Oder andere zertifizierte Schulen. Ich habe jetzt für 6 Wochen 370 Euro gezahlt und musste dafür auch schwer schuften...aber was tut man nicht alles, wenn man verliebt ist  Augenrollen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 19.04.2004 um 16:49:30
 
Hallo Olaf,

auch wir, meine Frau und ich, haben die Kennenlerzeit mit einem Sprachvisum verlängert. Der Sprachkurs ist ja eh notwendig um sich in D zu integrieren. Begonnen hatte sie den Sprachkurs schon während des ersten Besuchsvisum.

So war es für uns leichter mit einer Bescheinigung der Schule, dass sie an einem entsprechenden Kurs teilnimmt und einer Vorabzustimmung der AB das Visum zu beantragen.

Viel Glück
Stefanskij
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 19.04.2004 um 20:22:37
 
Hallo Olaf,

hinsichtlich der Bedingungen für ein Sprachkursvisum haben die netten Forumsteilnehmer hier wohl jetzt alles gepostet, was Du wissen musst.
Also:
1. Sprachkurs anmelden (und bezahlen).
2. Visum beantragen.

Ob es vorteilhaft ist, wenn Du mit auf die Botschaft gehst, kann ich nicht wirklich beurteilen. ich kann mir aber vorstellen, dass es auch ungünstig sein könnte, wenn die eine heiratsabsicht wittern und dann blocken ("mangelnde Rüpckkehrbereitschaft" könnte schon aus der Tatsache abgeleitet wreden, dass ihr liiert seid). Ich würde mich an Deiner Stelle da eher zurückhalten. Und so schlecht behandelt werden russ. Bürger auf der deutschen Botschaft ja auch nicht....war zumindest die Erfahrung meiner Frau.

Viel Glück Euch beiden!
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 19.04.2004 um 22:14:54
 
also ich denke wenn ich z.B. mit zur Botschaft gehen würde, daß das nicht unbedingt "negativ" ausgelegt werden kann...warum auch?!
Das jetzige Visum wird auch "korrekt abgewickelt" (pünktliche Ausreise, keinerlei Missbrauch) und dann sollte man doch einen gewissen Vertrauensbonus genießen.

Was mir etwas Gedanken bereitet ist die Tatsache, daß es wieder heißen könnte:

"Wenn ihr Gast einen solch langen Aufenthalt in Deutschland beabsichtigt, könnte sie ihren Job verlieren und DAS wäre ja ein Grund nicht mehr zurückzukehren..."

DAS macht mir Sorgen...eigentlich dürfte dann ja niemand ein Sprachvisum für 1 Jahr erhalten...

Gruß
Olaf
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Antwort #11 - 19.04.2004 um 23:23:13
 
Zitat:
"Wenn ihr Gast einen solch langen Aufenthalt in Deutschland beabsichtigt, könnte sie ihren Job verlieren und DAS wäre ja ein Grund nicht mehr zurückzukehren..."



Hi Olaf,
Ihr müsst es selbst entscheiden. Dem Argument könnte man auch entgegen halten: "Ja, es ist tatsächlich so, dass wir beabsichtigen, eine Bindung auf Dauer einzugehen. Wir wollen uns im Rahmen des deutsch-kurs-Visums aber erst näher kennen lernen und dann heiraten. Selbstverständlich wird sie vorher ausreisen und ein entsprechendes Visum beantragen, falls das erforderlich ist".
Somit wird die Möglichkeit einer Beziehung, die scheitern könnte, ja auch minimiert.
Wie auch immer: Good luck
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 23.04.2004 um 12:05:10
 
Die Antworten wurden zu einem neuen Thema verschoben (Klick hier..)

Verschoben von: Doc.
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« Zuletzt geändert: 25.04.2004 um 10:45:05 von Doc »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 11.05.2004 um 13:37:05
 
laut Aussage der Sprachlehrerin/Sprachschule ist es sehr sehr schwer ein Visum für 1 Jahr zum Zwecke des Sprachstudiums zu erhalten. Der Grund, so meinte sie, liegt darin, weil Lena bereits über 30 Jahre ist und wozu soll sie dann noch studieren Griesgrämig


...Ja, es ist tatsächlich so, dass wir beabsichtigen, eine Bindung auf Dauer einzugehen. Wir wollen uns im Rahmen des deutsch-kurs-Visums aber erst näher kennen lernen und dann heiraten. Selbstverständlich wird sie vorher ausreisen und ein entsprechendes Visum beantragen, falls das erforderlich ist". ...

die Aussage sei absolut tödlich, sagte man mir...

Sehr sehr enttäuschende Auskunft wenn es denn so sein sollte...Die meisten ihrer Sprachschüler sind unter 30. Außerdem ist Lena Lehrerin in Russland und wird sehr wahrscheinlich ihren Job verlieren, wenn sie solange wegbleibt...da braucht man sich nichts vormachen...
Ok, sie sagt, sie findet auch wieder einen neuen Job..trotzdem

Kommentare/Meinungen?! Ist es wirklich sehr schwierig ein Jahresvisum zu bekommen?!
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Antwort #14 - 11.05.2004 um 17:27:27
 
Zitat:
laut Aussage der Sprachlehrerin/Sprachschule ist es sehr sehr schwer ein Visum für 1 Jahr zum Zwecke des Sprachstudiums zu erhalten. Der Grund, so meinte sie, liegt darin, weil Lena bereits über 30 Jahre ist und wozu soll sie dann noch studieren Griesgrämig


...Ja, es ist tatsächlich so, dass wir beabsichtigen, eine Bindung auf Dauer einzugehen. Wir wollen uns im Rahmen des deutsch-kurs-Visums aber erst näher kennen lernen und dann heiraten. Selbstverständlich wird sie vorher ausreisen und ein entsprechendes Visum beantragen, falls das erforderlich ist". ...

die Aussage sei absolut tödlich, sagte man mir...

Sehr sehr enttäuschende Auskunft wenn es denn so sein sollte...Die meisten ihrer Sprachschüler sind unter 30. Außerdem ist Lena Lehrerin in Russland und wird sehr wahrscheinlich ihren Job verlieren, wenn sie solange wegbleibt...da braucht man sich nichts vormachen...
Ok, sie sagt, sie findet auch wieder einen neuen Job..trotzdem

Kommentare/Meinungen?! Ist es wirklich sehr schwierig ein Jahresvisum zu bekommen?!



Hallo Olaf,

wie ich schon am 16.04.04 postete, ist eine Ablehnung des Visums möglich, wenn der Einreisezweck bezweifelt werden müsste. D.h. wenn in der Botschaft bekannt wird, dass die Aufenthaltsbewilligung beantragt wird, um dann in D. zu heiraten, um dadurch einen Anspruch auf eine AE (Daueraufenthalt) geltend machen zu wollen, dann wird das Visum seinem Zweck nach abgelehnt.

Der Sprachkursaufenthalt ist nicht an ein Studium gebunden. Insbesondere als Lehrerin kann hier eine sonstige Fortbildungsmaßnahme stattfinden.

Doc  grin
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Antwort #15 - 11.05.2004 um 17:40:04
 
Zitat:
laut Aussage der Sprachlehrerin/Sprachschule ist es sehr sehr schwer ein Visum für 1 Jahr zum Zwecke des Sprachstudiums zu erhalten. Der Grund, so meinte sie, liegt darin, weil Lena bereits über 30 Jahre ist und wozu soll sie dann noch studieren Griesgrämig


Ist das die gleiche Quelle die gesagt hat, dass Japaner mit Schengenvisum kommen?  grin


Ich würde einfach mal bei der ABH nachfragen, wie sie zu so einem Antrag steht. Die Botschaft wird jedenfalls den entsprechenden Visumsantrag der ABH übersenden und i.d.R. nicht gegen deren Voting das Visum ablehnen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 11.05.2004 um 20:38:08
 
Vielen Dank für euere wie immer wirklich gehaltvollen Antworten!

Um es noch einmal deutlich zu machen:

Zum Heiraten gibt es ein Heiratsvisum. Wenn wir so etwas vorhätten, dann würden wir ein entsprechendes Visum beantragen.

Hm, wir werden demnächst mal ZUSAMMEN einen Termin bei der AB wahrrnehmen...soll ich da jetzt so tun, als sei mir Lena fremd?! Oder gleich reinkommen und sagen: Nein, nein, heiraten?Niemals...ich bin eingefleischter Junggeselle?!  ???  grin

Ich denke mal diie meisten Leute von der AB sind erfahrene Leute...die haben ein Auge für so etwas...Klar denke ich mir, warum soll ich ihn nicht sagen, daß wir befreundet sind?!

Fakt ist, das es ehrlich so ist, wie beschrieben...

Ja, die Quelle mit dem Japaner hat mir auch dringend geraten, meine Freundschaft zu leugnen...

Echt schwierig, das ganze...wenn es mal ein Patentrezept gäbe... ???

Gruß und schönen Abend...
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Antwort #17 - 11.05.2004 um 20:50:30
 
Da gibt es ein Patent-Rezept.
Ehrlich währt am längsten!

Doc  8)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 11.05.2004 um 21:11:48
 
Ja, seh ich genauso...hoffentlich wirds was... Zwinkernd

Gruß
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Antwort #19 - 15.05.2004 um 22:19:06
 
ich habe jetzt einen anerkannten Intensiv-Sprachkurs belegt. 20 Stunden die Woche. 500 Euro für 10 Wochen...ist schon ein Pfund, und so leicht kann ich mir das Geld auch nicht aus den Rippen schneiden!

Ich habe zuvor mehrere Schulen verglichen.

Die VHS ist am günstigten mit 280 Euro für 6 Wochen Kurs. Leider konnte dort  keine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, da dieses erst in Juli möglich sei. Dann müsste ich die Unterlagen jedoch erst wieder auf dem Postwege schicken und das dauert wieder zu lange/unsicher!

Dann wollte eine andere Schule sogleich eine "Anzahlung" in Höhe von 1400 Euro für halbes Jahr, Lächerlich. vollkommen indiskutabel. Ich druck das Geld doch nicht selber.

Und jetzt habe ich gebucht (anerkannter Kurs) für besagte 500 für 10 Wochen.

Sollte kein Visum erfolgen, kriege ich bis auf 50 Euro das Geld zurück.


Hm, günstigere Möglichkeiten kennt niemand zufällig?!

Naja ok, ich will jetzt nicht den Sparfuchs raushängen; dazu ist mir die Sache zu wichtig!

Schönes Wochenende euch allen wünscht euch

Olaf + Lena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 21.05.2004 um 21:08:29
 
so, heute haben wir den Termin bei der örtlichen Ausländerbehörde wahrgenommen und haben wegen dem Sprachvisum angefragt.

Um es kurz zu machen:

der Mitarbeiter der Behörde war SEHR freundlich. Also so nicht "übertrieben freundlich", sondern einfach nur herzlich freundlich.

Ich hatte unser Erscheinen ja schon angekündigt und war auch gleich entsprechend ehrlich.
Das Lena als Lehrerin eben ihre Chancen auf dem russichen Arbeitsmarkt deutlich verbessern kann und das wir uns in diesem Jahr besser kennenlernen möchten.

Der MA von der AB meinte das er keine Probleme sehe und das er uns auf jeden Fall unterstützen wird. Ich habe wirklich das Gefühl gehabt, das er es ehrlich meinte!

ABER: Freuen tue ich mich erst dann, wenn wirklich alles glatt gegangen ist.

Ich habe ihn dann noch einmal meine Kooperationsbereitschaft zugesichert und gesagt, daß es keine Probleme geben wird. Wie eben auch diesmal! Und nur mal am Rande: das war jetzt das dritte mal, das Lena hier war.

Dann habe ich die Verpflichtungserklärung gemacht. Auch ohne Probleme.

Doch eine Frage bedrückt mich jetzt etwas. Ich weiss ja, daß die Botschaft u.U. das Haar in der Suppe suchen kann:

Da war eben auch wieder die Zeile:

vom....bis zum...

also die exakte Ankunft und die Dauer des Aufenthaltes.

Habe ich erst aufgelassen, weil ich nicht genau wusste, wann genau und wie lange...

Und da hat halt der MA der Behörde reingeschrieben:

"für die Dauer des Sprachkurses (ca. 12 Monate)"

Ich hoffe das irgendeine unfreundliche Mitarbeiterin der deutschen Botschaft (und zwar nicht die deutschen MA der Botschaft, sondern es sind oft die einheimischen MA!!!) einen Grund darin sieht, meine Lena erst mal wieder wegzuschicken.

was denken die Profis unter euch?! Könnte es da wieder Probleme geben? Soll ich erst wieder vorher in der Botschaft anrufen und das Problem, das eventuell keines ist, ellenlang bereden, oder mache ich mir zuviel Sorgen?

Ich möchte jedenfalls jeden denkbaren Schaden von meiner Lena fernhalten.

Ausreisen wird Lena am Donnerstag; Termin in der Botschaft hat sie gleich wieder am Freitag Zwinkernd

Gruß

Olaf + Lena
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Antwort #21 - 21.05.2004 um 21:12:50
 
Hi Ihr zwei,
ich sehe da kein Problem. Derartige Einträge sind keine Seltenheit und m.W. bisher nie ein Grund für die Ablehnung gewesen. Wir machen vergleichbare Einträge z.B. bei Eheschließungsvisa. Dieses schon um darzustellen, dass nicht ein Besuchsaufenthalt geplant ist und dass das bei der ABH bekannt ist.
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Antwort #22 - 22.05.2004 um 15:20:39
 
Vielen Dank!  disco  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 25.05.2004 um 21:46:05
 
Hallo Olaf!

Es gibt Sprachschulen in allen Kategorien. Wer von weit her nach Deutschland kommt, unbedingt an einer deutschen Uni studieren möchte und nur ein Jahr Zeit hat, um die Sprache zu lernen, der ist auch schnell bereit, dafür einen entprechenden Preis zu zahlen.

Aber wenn man hier in Deutschland wohnt und ein bisschen Überblick hat, findet man auch leicht günstigere Sprachschulen.

Hier mal ein guter link für preisgünstige Sprachschulen, Versicherungen (Kranken-/Unfall-/Haftpflicht-) und wie man sich bei der ABH verhalten kann, wenn man zum Gespräch eingeladen wird:

http://www.latinoportal.de/portal/viewtopic.php?t=974&sid=04fd5bf0d3437849bb112b...

MfG

Ben
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 27.05.2004 um 21:47:22
 
Vielen Dank für die Info, Ben!

Ich habe Lena heute zum Flughafen gebracht. Ich möchte nicht weiter die Gefühlslage beschreiben; es geht zu sehr ins Private.

Morgen hat sie dann gleich den Termin in der Botschaft Moskau für das Sprachvisum, bevor sie dann weiter nach Hause fährt.

Ich habe wirklich meines Wissens alles richtig gemacht. VE mitgegeben. 4 Passbilder beigelegt..bei meiner Ausländerbehörde vorgesprochen, eine Krankenversicherung abgeschlossen, den Sprachkurs bezahlt....und auch bei der Wahrheit geblieben!

Ich wünsche mir das man meine Lena höflich in der Botschaft behandelt. Niemand hat das Recht sie unhöflich zu behandeln, nur weil sie aus Russland ist. Griesgrämig  und ich wünsche mir, das diesmal alles klappt.

Dann hoffe ich mal, das die Botschaft die Unterlagen schnell an die AB in Deutschland weiterleitet. Zu dem Mann von der örtlichen AB habe ich jedenfalls (so bilde ich mir es ein Zwinkernd ) einen ganz netten - jedoch sachlichen -  Kontakt.

Ich wünsche euch alles Gute, Cyberfreunde.
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Antwort #25 - 27.05.2004 um 22:54:41
 
Zitat:
Vielen Dank für die Info, Ben!

Ich habe Lena heute zum Flughafen gebracht. Ich möchte nicht weiter die Gefühlslage beschreiben; es geht zu sehr ins Private.


Hallo Olaf,
mir kommt es vor, als wäre es gerade zwei Wochen her, dass Ihr Eure geregelten Probleme mit dem Besuchsvisum hattet.
Jedenfalls wünsche ich Euch alles Gute und ich denke, es sieht auch gut aus Zwinkernd
Also, wie würde Doc sagen: Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 28.05.2004 um 09:51:34
 
Hi Olaf und Lena!!
Ich deine Thema gelesen, unsere Probleme kreunzen irgendwie.
Ich bin russe und meine Freundin die heisst auch Lena haben etwas anderes.Und eine Person hat schon für meine Freundin Verpflichtungserklärung unterscrieben.Aber Sie verweigert das zu finanzieren. Zum bei Spiel wenn Du verpflichtungserklärung gegeben hast und dann später willst nich sorgen was soll deine Lena unternehmenn.
währe das gut wenn ich mit deine Lena telefonisch erkläre weil für mich russisch als Muttersprache ist.
089/99949999 ich rufe sofort zurück.
ich schreibe auf rusisch noch für deube Verlobte:
Лена добрый День!!
Я тут ваши проблемы прочитал и у меня похожая ситуация.Но у нас больше проблем так как иностранец я тоже есть.Было бы очень хорошо если бы я мог с тобой по телефону поговорить.В&#
1086;зможно твой жених мне некоторые вопросы обьяснить.
С уважением Сергей мою подругу тоже Леной звать.
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MacLike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 28.05.2004 um 09:56:08
 
Entschuldigung für meine auf russischgeschriebene Posten.Die erkennt nur Leteinische Srift.
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 28.05.2004 um 15:19:57
 
hat natürlich nicht im ersten Anlauf geklappt.Die Dame in der Botschaft hat Elena zuvor am Mittwoch am Telefon einen Termin gegeben, jedoch den falschen Schalter genannt.

So muss sie also am 2 Juni noch einmal erscheinen - am richtigen Schalter.

Bei erster Durchsicht der Unterlagen benötigt die Botschaft auch eine Bescheinigung der Sprachschule, daß der Kurs auch wirklich 1 Jahr geht und das Elena auch dort über einen Zeitraum von ein Jahr deutsch lernen kann.


Habe genau dieses Problem schon VORHER kommen sehen, aber die Dame in der Sprachschule meinte ja noch, daß ihr Bruder in einer Botschaft arbeitet und das das die üblichen Bescheinigungen seien, die sie standardmäßig ausgeben...Na ja bin zum Glück nicht auf diese Tante angewiesen. Jetzt hat sie mir diese Bescheinigung ausgestellt und meinte noch, das sie "dieses mir doch jetzt extra zum Gefallen getan hat".... Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich den Kurs dort nicht gebucht! Aber das hat sicher ein Nachspiel.


Hallo Mac ich antworte Dir heute abend Zwinkernd
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Olaf36
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Antwort #29 - 28.05.2004 um 15:22:04
 
Mac nur mal ganz schnell:

Ich sorge IMMER für Lena. Selbst wenn es wider erwarten Probleme geben würde, würde ich sie niemals "abservieren"

Außerdem habe ich eine "Verpflichtungserklärung" abgegeben, und bin mir darüber im klaren, was das bedeutet.
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 28.05.2004 um 20:19:30
 
soso...da hat man also einen Termin vergeben und kann die Unterlagen nicht entgegennehmen, da der falsche Schalter am telefon genannt wurde..ein Grund den ich natürlich vollkommen verstehen kann...das ist dann für den Antragsstelller kein Problem eine Woche später  zum erneuten Termin zu erscheinen. Die Antragsstellerin muss dafür ja nur 3 Tage im Zug sitzen, 6000 Kilomter durch die Gegend gondeln oder (die Variante wird jetzt gewählt: im Flugzeug!) kost ja nur 160 Euro...
Das ist zwar wirklich kein Problem ist aber trotzdem SEHR ärgerlich Griesgrämig

Ich bin agefressen!und  Lena weint..aber trotzdem: Keine Schwäche zeigen.
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Benjamin
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Antwort #31 - 28.05.2004 um 23:20:33
 
Zitat:
Bei erster Durchsicht der Unterlagen benötigt die Botschaft auch eine Bescheinigung der Sprachschule, daß der Kurs auch wirklich 1 Jahr geht und das Elena auch dort über einen Zeitraum von ein Jahr deutsch lernen kann.



Hallo Olaf!

Die Dame von der Sprachschule hat Recht. Das Sprachvisum gibt es grundsätzlich nur für drei Monate und wird dann in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt. Deswegen braucht der Kurs auch nicht über 1 Jahr zu gehen. Deine Freundin hat das Recht, die Sprachschule zu wechseln, wenn sie ihr nicht zusagt. Es reicht vollkommen, wenn du deine Freundin zum Anfang nur für den ersten Kursabschnitt anmeldest (je nach Sprachschule verschieden).

MfG

Ben
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Olaf36
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Antwort #32 - 28.05.2004 um 23:37:41
 
tja das sehe ich ja grundsätzlich genauso und ich weiss das auch...ABER was willste machen, wenn hier aus schikanösen Gründen-  und ich nenne das jetzt ganz deutlich so - Bescheinigungen verlangt werden, die überhaupt garnicht notwendig sind?!

Soll Lena sagen:

"Ja, das brauche ich doch gar nicht vorzulegen?!" Und wenn Lena recht hat und die Tussi von der Botschaft sie wieder unter fadenscheinigen Gründen dann erst recht wegschickt?! Soll sie dann etwas sagen, sie wolle den Botschafter sprechen...Ich könnte ko...

Naja mal schauen...

Soll ich da wohl wieder höflich anrufen?! und mit einem deutschen Mitarbeiter im Vorfeld sprechen...

hm..was denken die Experten?!

ich denke das wäre der richtige Weg

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #33 - 29.05.2004 um 01:08:18
 
Die Dame hat nicht recht. Es handelt sich um ein zustimmungspflichtiges Visum, die beteiligte ABH -mithin vorab die Botschaft- will sicher keine Dreimonats- sondern eben die Jahresbescheinigung sehen. Das Visum wird in der Tat fuer 3 Monate ausgestellt, danach muss Lena sich bei der ABH eine Aufenthaltsbewilligung holen. Die 3-Monats-Geschichte ist aber fuer die Bescheinigung irrelevant, ein laengerfristiger Aufenthalt, der hier angestrebt ist, muss auch nachgewiesen werde qua dieser notorischen Bescheinigung.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #34 - 29.05.2004 um 10:19:47
 
Zitat:
Soll sie dann etwas sagen, sie wolle den Botschafter


Also es gibt mindestens eine Sache, für die man persönlich zum Konsularbeamten muß, und zwar für eine Unterschriftsbeglaubigung.  Augenrollen

Hast Du Dich schon mal beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes beschwert? Die wissen, dass da nicht alles so läuft, wie es sein sollte.
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 29.05.2004 um 12:32:06
 
wenn am Ende alles gut wird sind die Probleme eh vergessen...die Jahresbescheinigung soll ja kein Problem darstellen und ist selbst für mich als Laien noch nachvollziehbar...habe ich der Tante von der dt. Sprachschule aber auch VORHER gesagt, das ich das haben möchte...

das man ihr jedoch einen falschen Schalter am Telefon/Terminvergabe mitteilt und dann die Sachen nicht annimmt ist wohl eher ärgerlich.
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 02.06.2004 um 21:18:37
 
so, und jetzt mal was gutes und nicht nur das schlechte posten:

Ich habe heute morgen mit dem Sachbearbeiter der deutschen Botschaft ein freundlich-sachliches Gespräch geführt (das bringt nämlich erfahrungsgemäß am meisten)

Ich habe ihm - ohne dabei Vorwürfe durchklingen zu lassen -  geschildert, daß Lena eine weitere Anreise von  vielen tausend Kilometern machen muss, weil ein Fehler bei der telefonischen Terminvergabe passiert ist.
Ich habe auch an die menschliche Komponente appeliert und daß ich zu jeglicher Form der Kooperation bereit bin...(übrigens auch bei der örtlichen AB...)

Und um es kurz zu machen:

Er hat um meine Rufnummer gebeten, falls es ernsthafte Probleme geben würde und ich solle mir nicht soviele Sorgen machen...

Lena war ca 20 min in der Botschaft, konnte ihre Unterlagen komplett abgeben und musste keine einzige Frage beantworten...

Ich bin wieder ihr Held Zwinkernd und wir freuen uns erst mal...

Obwohl ich mich natürlich erst richtig freuen kann, wenn ich sie am Flughafen in den Arm nehmen kann.

Also auch wenn nicht immer alles aalglatt gelaufen ist, konnte ich bis jetzt überwiegend positive Erfahrungen machen.

Ich glaube das das auch damit zusammenhängt, wie man sich aufführt...Um es mal klarer auszudrücken:

Komme ich ihm blöde, kommt er mir blöde und er sitzt ja quasi am längeren Hebel.

Bin ich nett, höflich und sachlich ist das zwar auch keine Garantie das gewünschte zu erreichen...die Chancen steigern sich aber geradezu dramatisch Zwinkernd
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fons
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Antwort #37 - 02.06.2004 um 21:23:51
 
Zitat:
Ich glaube das das auch damit zusammenhängt, wie man sich aufführt...Um es mal klarer auszudrücken:

Komme ich ihm blöde, kommt er mir blöde und er sitzt ja quasi am längeren Hebel.

Bin ich nett, höflich und sachlich ist das zwar auch keine Garantie das gewünschte zu erreichen...die Chancen steigern sich aber geradezu dramatisch


Schön gesagt! Ich nehm das mal zum allgemeinen Anlass und behaupte,
dass man das im Grundsatz auch auf das Board hier umsetzen kann/soll.

Wenn sich das so in etwa jeder auf die eigene Fahne schreibt, dann gehts hier
auch schön moderat und freundlich zu
:happy: ROFL lachen


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