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Sprachstudium 1 Jahr möglich?! (Gelesen: 15.434 mal)
Olaf36
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i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 28.05.2004 um 20:19:30
 
soso...da hat man also einen Termin vergeben und kann die Unterlagen nicht entgegennehmen, da der falsche Schalter am telefon genannt wurde..ein Grund den ich natürlich vollkommen verstehen kann...das ist dann für den Antragsstelller kein Problem eine Woche später  zum erneuten Termin zu erscheinen. Die Antragsstellerin muss dafür ja nur 3 Tage im Zug sitzen, 6000 Kilomter durch die Gegend gondeln oder (die Variante wird jetzt gewählt: im Flugzeug!) kost ja nur 160 Euro...
Das ist zwar wirklich kein Problem ist aber trotzdem SEHR ärgerlich Griesgrämig

Ich bin agefressen!und  Lena weint..aber trotzdem: Keine Schwäche zeigen.
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Benjamin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 28.05.2004 um 23:20:33
 
Zitat:
Bei erster Durchsicht der Unterlagen benötigt die Botschaft auch eine Bescheinigung der Sprachschule, daß der Kurs auch wirklich 1 Jahr geht und das Elena auch dort über einen Zeitraum von ein Jahr deutsch lernen kann.



Hallo Olaf!

Die Dame von der Sprachschule hat Recht. Das Sprachvisum gibt es grundsätzlich nur für drei Monate und wird dann in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt. Deswegen braucht der Kurs auch nicht über 1 Jahr zu gehen. Deine Freundin hat das Recht, die Sprachschule zu wechseln, wenn sie ihr nicht zusagt. Es reicht vollkommen, wenn du deine Freundin zum Anfang nur für den ersten Kursabschnitt anmeldest (je nach Sprachschule verschieden).

MfG

Ben
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 28.05.2004 um 23:37:41
 
tja das sehe ich ja grundsätzlich genauso und ich weiss das auch...ABER was willste machen, wenn hier aus schikanösen Gründen-  und ich nenne das jetzt ganz deutlich so - Bescheinigungen verlangt werden, die überhaupt garnicht notwendig sind?!

Soll Lena sagen:

"Ja, das brauche ich doch gar nicht vorzulegen?!" Und wenn Lena recht hat und die Tussi von der Botschaft sie wieder unter fadenscheinigen Gründen dann erst recht wegschickt?! Soll sie dann etwas sagen, sie wolle den Botschafter sprechen...Ich könnte ko...

Naja mal schauen...

Soll ich da wohl wieder höflich anrufen?! und mit einem deutschen Mitarbeiter im Vorfeld sprechen...

hm..was denken die Experten?!

ich denke das wäre der richtige Weg

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Anjalein
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Simpsons rule!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #33 - 29.05.2004 um 01:08:18
 
Die Dame hat nicht recht. Es handelt sich um ein zustimmungspflichtiges Visum, die beteiligte ABH -mithin vorab die Botschaft- will sicher keine Dreimonats- sondern eben die Jahresbescheinigung sehen. Das Visum wird in der Tat fuer 3 Monate ausgestellt, danach muss Lena sich bei der ABH eine Aufenthaltsbewilligung holen. Die 3-Monats-Geschichte ist aber fuer die Bescheinigung irrelevant, ein laengerfristiger Aufenthalt, der hier angestrebt ist, muss auch nachgewiesen werde qua dieser notorischen Bescheinigung.
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Seize the day.
 
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #34 - 29.05.2004 um 10:19:47
 
Zitat:
Soll sie dann etwas sagen, sie wolle den Botschafter


Also es gibt mindestens eine Sache, für die man persönlich zum Konsularbeamten muß, und zwar für eine Unterschriftsbeglaubigung.  Augenrollen

Hast Du Dich schon mal beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes beschwert? Die wissen, dass da nicht alles so läuft, wie es sein sollte.
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 29.05.2004 um 12:32:06
 
wenn am Ende alles gut wird sind die Probleme eh vergessen...die Jahresbescheinigung soll ja kein Problem darstellen und ist selbst für mich als Laien noch nachvollziehbar...habe ich der Tante von der dt. Sprachschule aber auch VORHER gesagt, das ich das haben möchte...

das man ihr jedoch einen falschen Schalter am Telefon/Terminvergabe mitteilt und dann die Sachen nicht annimmt ist wohl eher ärgerlich.
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 02.06.2004 um 21:18:37
 
so, und jetzt mal was gutes und nicht nur das schlechte posten:

Ich habe heute morgen mit dem Sachbearbeiter der deutschen Botschaft ein freundlich-sachliches Gespräch geführt (das bringt nämlich erfahrungsgemäß am meisten)

Ich habe ihm - ohne dabei Vorwürfe durchklingen zu lassen -  geschildert, daß Lena eine weitere Anreise von  vielen tausend Kilometern machen muss, weil ein Fehler bei der telefonischen Terminvergabe passiert ist.
Ich habe auch an die menschliche Komponente appeliert und daß ich zu jeglicher Form der Kooperation bereit bin...(übrigens auch bei der örtlichen AB...)

Und um es kurz zu machen:

Er hat um meine Rufnummer gebeten, falls es ernsthafte Probleme geben würde und ich solle mir nicht soviele Sorgen machen...

Lena war ca 20 min in der Botschaft, konnte ihre Unterlagen komplett abgeben und musste keine einzige Frage beantworten...

Ich bin wieder ihr Held Zwinkernd und wir freuen uns erst mal...

Obwohl ich mich natürlich erst richtig freuen kann, wenn ich sie am Flughafen in den Arm nehmen kann.

Also auch wenn nicht immer alles aalglatt gelaufen ist, konnte ich bis jetzt überwiegend positive Erfahrungen machen.

Ich glaube das das auch damit zusammenhängt, wie man sich aufführt...Um es mal klarer auszudrücken:

Komme ich ihm blöde, kommt er mir blöde und er sitzt ja quasi am längeren Hebel.

Bin ich nett, höflich und sachlich ist das zwar auch keine Garantie das gewünschte zu erreichen...die Chancen steigern sich aber geradezu dramatisch Zwinkernd
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 02.06.2004 um 21:23:51
 
Zitat:
Ich glaube das das auch damit zusammenhängt, wie man sich aufführt...Um es mal klarer auszudrücken:

Komme ich ihm blöde, kommt er mir blöde und er sitzt ja quasi am längeren Hebel.

Bin ich nett, höflich und sachlich ist das zwar auch keine Garantie das gewünschte zu erreichen...die Chancen steigern sich aber geradezu dramatisch


Schön gesagt! Ich nehm das mal zum allgemeinen Anlass und behaupte,
dass man das im Grundsatz auch auf das Board hier umsetzen kann/soll.

Wenn sich das so in etwa jeder auf die eigene Fahne schreibt, dann gehts hier
auch schön moderat und freundlich zu
:happy: ROFL lachen


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