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Sprachstudium 1 Jahr möglich?! (Gelesen: 15.432 mal)
Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #15 - 11.05.2004 um 17:40:04
 
Zitat:
laut Aussage der Sprachlehrerin/Sprachschule ist es sehr sehr schwer ein Visum für 1 Jahr zum Zwecke des Sprachstudiums zu erhalten. Der Grund, so meinte sie, liegt darin, weil Lena bereits über 30 Jahre ist und wozu soll sie dann noch studieren Griesgrämig


Ist das die gleiche Quelle die gesagt hat, dass Japaner mit Schengenvisum kommen?  grin


Ich würde einfach mal bei der ABH nachfragen, wie sie zu so einem Antrag steht. Die Botschaft wird jedenfalls den entsprechenden Visumsantrag der ABH übersenden und i.d.R. nicht gegen deren Voting das Visum ablehnen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 11.05.2004 um 20:38:08
 
Vielen Dank für euere wie immer wirklich gehaltvollen Antworten!

Um es noch einmal deutlich zu machen:

Zum Heiraten gibt es ein Heiratsvisum. Wenn wir so etwas vorhätten, dann würden wir ein entsprechendes Visum beantragen.

Hm, wir werden demnächst mal ZUSAMMEN einen Termin bei der AB wahrrnehmen...soll ich da jetzt so tun, als sei mir Lena fremd?! Oder gleich reinkommen und sagen: Nein, nein, heiraten?Niemals...ich bin eingefleischter Junggeselle?!  ???  grin

Ich denke mal diie meisten Leute von der AB sind erfahrene Leute...die haben ein Auge für so etwas...Klar denke ich mir, warum soll ich ihn nicht sagen, daß wir befreundet sind?!

Fakt ist, das es ehrlich so ist, wie beschrieben...

Ja, die Quelle mit dem Japaner hat mir auch dringend geraten, meine Freundschaft zu leugnen...

Echt schwierig, das ganze...wenn es mal ein Patentrezept gäbe... ???

Gruß und schönen Abend...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #17 - 11.05.2004 um 20:50:30
 
Da gibt es ein Patent-Rezept.
Ehrlich währt am längsten!

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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 11.05.2004 um 21:11:48
 
Ja, seh ich genauso...hoffentlich wirds was... Zwinkernd

Gruß
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 15.05.2004 um 22:19:06
 
ich habe jetzt einen anerkannten Intensiv-Sprachkurs belegt. 20 Stunden die Woche. 500 Euro für 10 Wochen...ist schon ein Pfund, und so leicht kann ich mir das Geld auch nicht aus den Rippen schneiden!

Ich habe zuvor mehrere Schulen verglichen.

Die VHS ist am günstigten mit 280 Euro für 6 Wochen Kurs. Leider konnte dort  keine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, da dieses erst in Juli möglich sei. Dann müsste ich die Unterlagen jedoch erst wieder auf dem Postwege schicken und das dauert wieder zu lange/unsicher!

Dann wollte eine andere Schule sogleich eine "Anzahlung" in Höhe von 1400 Euro für halbes Jahr, Lächerlich. vollkommen indiskutabel. Ich druck das Geld doch nicht selber.

Und jetzt habe ich gebucht (anerkannter Kurs) für besagte 500 für 10 Wochen.

Sollte kein Visum erfolgen, kriege ich bis auf 50 Euro das Geld zurück.


Hm, günstigere Möglichkeiten kennt niemand zufällig?!

Naja ok, ich will jetzt nicht den Sparfuchs raushängen; dazu ist mir die Sache zu wichtig!

Schönes Wochenende euch allen wünscht euch

Olaf + Lena
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 21.05.2004 um 21:08:29
 
so, heute haben wir den Termin bei der örtlichen Ausländerbehörde wahrgenommen und haben wegen dem Sprachvisum angefragt.

Um es kurz zu machen:

der Mitarbeiter der Behörde war SEHR freundlich. Also so nicht "übertrieben freundlich", sondern einfach nur herzlich freundlich.

Ich hatte unser Erscheinen ja schon angekündigt und war auch gleich entsprechend ehrlich.
Das Lena als Lehrerin eben ihre Chancen auf dem russichen Arbeitsmarkt deutlich verbessern kann und das wir uns in diesem Jahr besser kennenlernen möchten.

Der MA von der AB meinte das er keine Probleme sehe und das er uns auf jeden Fall unterstützen wird. Ich habe wirklich das Gefühl gehabt, das er es ehrlich meinte!

ABER: Freuen tue ich mich erst dann, wenn wirklich alles glatt gegangen ist.

Ich habe ihn dann noch einmal meine Kooperationsbereitschaft zugesichert und gesagt, daß es keine Probleme geben wird. Wie eben auch diesmal! Und nur mal am Rande: das war jetzt das dritte mal, das Lena hier war.

Dann habe ich die Verpflichtungserklärung gemacht. Auch ohne Probleme.

Doch eine Frage bedrückt mich jetzt etwas. Ich weiss ja, daß die Botschaft u.U. das Haar in der Suppe suchen kann:

Da war eben auch wieder die Zeile:

vom....bis zum...

also die exakte Ankunft und die Dauer des Aufenthaltes.

Habe ich erst aufgelassen, weil ich nicht genau wusste, wann genau und wie lange...

Und da hat halt der MA der Behörde reingeschrieben:

"für die Dauer des Sprachkurses (ca. 12 Monate)"

Ich hoffe das irgendeine unfreundliche Mitarbeiterin der deutschen Botschaft (und zwar nicht die deutschen MA der Botschaft, sondern es sind oft die einheimischen MA!!!) einen Grund darin sieht, meine Lena erst mal wieder wegzuschicken.

was denken die Profis unter euch?! Könnte es da wieder Probleme geben? Soll ich erst wieder vorher in der Botschaft anrufen und das Problem, das eventuell keines ist, ellenlang bereden, oder mache ich mir zuviel Sorgen?

Ich möchte jedenfalls jeden denkbaren Schaden von meiner Lena fernhalten.

Ausreisen wird Lena am Donnerstag; Termin in der Botschaft hat sie gleich wieder am Freitag Zwinkernd

Gruß

Olaf + Lena
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #21 - 21.05.2004 um 21:12:50
 
Hi Ihr zwei,
ich sehe da kein Problem. Derartige Einträge sind keine Seltenheit und m.W. bisher nie ein Grund für die Ablehnung gewesen. Wir machen vergleichbare Einträge z.B. bei Eheschließungsvisa. Dieses schon um darzustellen, dass nicht ein Besuchsaufenthalt geplant ist und dass das bei der ABH bekannt ist.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 22.05.2004 um 15:20:39
 
Vielen Dank!  disco  Zwinkernd
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Benjamin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 25.05.2004 um 21:46:05
 
Hallo Olaf!

Es gibt Sprachschulen in allen Kategorien. Wer von weit her nach Deutschland kommt, unbedingt an einer deutschen Uni studieren möchte und nur ein Jahr Zeit hat, um die Sprache zu lernen, der ist auch schnell bereit, dafür einen entprechenden Preis zu zahlen.

Aber wenn man hier in Deutschland wohnt und ein bisschen Überblick hat, findet man auch leicht günstigere Sprachschulen.

Hier mal ein guter link für preisgünstige Sprachschulen, Versicherungen (Kranken-/Unfall-/Haftpflicht-) und wie man sich bei der ABH verhalten kann, wenn man zum Gespräch eingeladen wird:

http://www.latinoportal.de/portal/viewtopic.php?t=974&sid=04fd5bf0d3437849bb112b...

MfG

Ben
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 27.05.2004 um 21:47:22
 
Vielen Dank für die Info, Ben!

Ich habe Lena heute zum Flughafen gebracht. Ich möchte nicht weiter die Gefühlslage beschreiben; es geht zu sehr ins Private.

Morgen hat sie dann gleich den Termin in der Botschaft Moskau für das Sprachvisum, bevor sie dann weiter nach Hause fährt.

Ich habe wirklich meines Wissens alles richtig gemacht. VE mitgegeben. 4 Passbilder beigelegt..bei meiner Ausländerbehörde vorgesprochen, eine Krankenversicherung abgeschlossen, den Sprachkurs bezahlt....und auch bei der Wahrheit geblieben!

Ich wünsche mir das man meine Lena höflich in der Botschaft behandelt. Niemand hat das Recht sie unhöflich zu behandeln, nur weil sie aus Russland ist. Griesgrämig  und ich wünsche mir, das diesmal alles klappt.

Dann hoffe ich mal, das die Botschaft die Unterlagen schnell an die AB in Deutschland weiterleitet. Zu dem Mann von der örtlichen AB habe ich jedenfalls (so bilde ich mir es ein Zwinkernd ) einen ganz netten - jedoch sachlichen -  Kontakt.

Ich wünsche euch alles Gute, Cyberfreunde.
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Mick
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Antwort #25 - 27.05.2004 um 22:54:41
 
Zitat:
Vielen Dank für die Info, Ben!

Ich habe Lena heute zum Flughafen gebracht. Ich möchte nicht weiter die Gefühlslage beschreiben; es geht zu sehr ins Private.


Hallo Olaf,
mir kommt es vor, als wäre es gerade zwei Wochen her, dass Ihr Eure geregelten Probleme mit dem Besuchsvisum hattet.
Jedenfalls wünsche ich Euch alles Gute und ich denke, es sieht auch gut aus Zwinkernd
Also, wie würde Doc sagen: Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 28.05.2004 um 09:51:34
 
Hi Olaf und Lena!!
Ich deine Thema gelesen, unsere Probleme kreunzen irgendwie.
Ich bin russe und meine Freundin die heisst auch Lena haben etwas anderes.Und eine Person hat schon für meine Freundin Verpflichtungserklärung unterscrieben.Aber Sie verweigert das zu finanzieren. Zum bei Spiel wenn Du verpflichtungserklärung gegeben hast und dann später willst nich sorgen was soll deine Lena unternehmenn.
währe das gut wenn ich mit deine Lena telefonisch erkläre weil für mich russisch als Muttersprache ist.
089/99949999 ich rufe sofort zurück.
ich schreibe auf rusisch noch für deube Verlobte:
Лена добрый День!!
Я тут ваши проблемы прочитал и у меня похожая ситуация.Но у нас больше проблем так как иностранец я тоже есть.Было бы очень хорошо если бы я мог с тобой по телефону поговорить.В&#
1086;зможно твой жених мне некоторые вопросы обьяснить.
С уважением Сергей мою подругу тоже Леной звать.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 28.05.2004 um 09:56:08
 
Entschuldigung für meine auf russischgeschriebene Posten.Die erkennt nur Leteinische Srift.
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 28.05.2004 um 15:19:57
 
hat natürlich nicht im ersten Anlauf geklappt.Die Dame in der Botschaft hat Elena zuvor am Mittwoch am Telefon einen Termin gegeben, jedoch den falschen Schalter genannt.

So muss sie also am 2 Juni noch einmal erscheinen - am richtigen Schalter.

Bei erster Durchsicht der Unterlagen benötigt die Botschaft auch eine Bescheinigung der Sprachschule, daß der Kurs auch wirklich 1 Jahr geht und das Elena auch dort über einen Zeitraum von ein Jahr deutsch lernen kann.


Habe genau dieses Problem schon VORHER kommen sehen, aber die Dame in der Sprachschule meinte ja noch, daß ihr Bruder in einer Botschaft arbeitet und das das die üblichen Bescheinigungen seien, die sie standardmäßig ausgeben...Na ja bin zum Glück nicht auf diese Tante angewiesen. Jetzt hat sie mir diese Bescheinigung ausgestellt und meinte noch, das sie "dieses mir doch jetzt extra zum Gefallen getan hat".... Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich den Kurs dort nicht gebucht! Aber das hat sicher ein Nachspiel.


Hallo Mac ich antworte Dir heute abend Zwinkernd
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Antwort #29 - 28.05.2004 um 15:22:04
 
Mac nur mal ganz schnell:

Ich sorge IMMER für Lena. Selbst wenn es wider erwarten Probleme geben würde, würde ich sie niemals "abservieren"

Außerdem habe ich eine "Verpflichtungserklärung" abgegeben, und bin mir darüber im klaren, was das bedeutet.
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