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Wie ist das Vorgehen? (Gelesen: 2.991 mal)
wowwowwow
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie ist das Vorgehen?
12.04.2004 um 15:32:46
 
Hallo liebe Mitglieder des Forums,

ich bin noch promovend an einer Universität in Deutschland. ich komme aus nicht EU-Länder. Ich habe mein Studium komplett von Anfang an (Studienkolleg, Maschinenbaustudium, Promotion) in Deutschland absolviert. Nun möchte ich arbeiten. Wie ist denn das Vorgehen, damit ich problemlos arbbeitserlaubnis bekommen kann. Mein Visum ist noch Studentenvisum.

Danke,

Roy
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 12.04.2004 um 17:28:11
 
Hallo Roy,

grundsätzlich gilt
§ 28 (3) AuslG
!

Zu Ausnahmen siehe mal in den Thread von
Mascha
.

Doc  Zwinkernd
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LAUR
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"Scientia et potentia
in idem coincidunt"


Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.04.2004 um 12:46:44
 
Deine Chance ist nur wenn Du ein guter Spezialist bist und eine deutsche Firma dich unbedingt haben will, weil Du gut bist.Diese Firma daraufhin die Ausländerbehörde überzeugt dass Du unentbehrlich bist und so Du zu einem Aufenthalt und Arbeitserlaubniss kommst (ich kenne Fälle). Es ist aber sehr schwer das durchzusetzten, vor allem weil niemand unersetzlich ist und die Ausländerbehörde sich dagegen wehren wird Dir ein Aufenthalt zu erteilen, NUR deswegen.

Trotzdem 
Viel Glück !!!
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