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Aufenthaltserlaubniss EU..wie einreisen?? (Gelesen: 3.628 mal)
peku
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11.04.2004 um 14:43:48
 
Hallo,
folgender Fall den ich hier habe:
Ein abgelehnter Asylbewerber aus Nicht EU Land der hier mit falschem Namen lebt und nicht abgeschoben werden kann will nun hier in DE eine Spanierin heiraten die mit Aufenthaltserlaubniss EU in DE lebt.Derzeit hat er eine Duldung.

Ich habe ihm geraten sich sofort bei der ALB zu offenbaren und auf eigene kosten auszureisen und in seinem Heimatland die Frau zu heiraten.Damit sit er einverstanden;da die Frau arbeitet und Geld hat kann er auch ohne staatliche Hilfe ausreisen.Reisedokumente kann ich von seiner Botschaft binnen 4 tagen bekommen.Nach der Heirat wollen die beiden zusammen in DE leben.
Fragen: Ist dieser Mann dann als Angehöriger einer EU Bürgerin freizügigkeitsberechtigt in DE??
Wie kann der mann dann als freizügigkeitsberechtigter Angehöriger legal einreisen??Kann er direkt nach DE einreisen oder muss er zunächst ins Heimatland der Frau eineisen??Gruss peku
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Mick
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Antwort #1 - 11.04.2004 um 15:39:37
 
Zitat:
Hallo,
folgender Fall den ich hier habe:
Ein abgelehnter Asylbewerber aus Nicht EU Land der hier mit falschem Namen lebt und nicht abgeschoben werden kann will nun hier in DE eine Spanierin heiraten die mit Aufenthaltserlaubniss EU in DE lebt.Derzeit hat er eine Duldung.

Ich habe ihm geraten sich sofort bei der ALB zu offenbaren und auf eigene kosten auszureisen und in seinem Heimatland die Frau zu heiraten.Damit sit er einverstanden;da die Frau arbeitet und Geld hat kann er auch ohne staatliche Hilfe ausreisen.Reisedokumente kann ich von seiner Botschaft binnen 4 tagen bekommen.Nach der Heirat wollen die beiden zusammen in DE leben.
Fragen: Ist dieser Mann dann als Angehöriger einer EU Bürgerin freizügigkeitsberechtigt in DE??
Wie kann der mann dann als freizügigkeitsberechtigter Angehöriger legal einreisen??Kann er direkt nach DE einreisen oder muss er zunächst ins Heimatland der Frau eineisen??Gruss peku


Hi,
der Ehegatte eines EU-Angehörigen genießt ebenfalls Freizügigkeit, wenn der EU-Angehörige diese in D. wahr nimmt. Ein Umweg über Spanien ist nicht erforderlich.

Nach den nationalen Bestimmungen ist der Drittstaatsangehörige grundsätzlich visumspflichtig. Nach dem MRAX-Urteil des EuGH müsste die Einreise aber auch ohne Visum gestattet werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 11.04.2004 um 21:51:23
 
hi mick
ist es sinnvoll dieses Urteil auszudrucken und auf die deutsche Botschaft mitzunehmen damit diese einen Sichtvermerk (visa) zur Einreise in den Pass macht.??

Gibt es irgendwelche bekannten weisungen in solchen Fällen für die Botschaften???

gruss peku

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Mick
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Antwort #3 - 11.04.2004 um 22:54:23
 
Zitat:
hi mick
ist es sinnvoll dieses Urteil auszudrucken und auf die deutsche Botschaft mitzunehmen damit diese einen Sichtvermerk (visa) zur Einreise in den Pass macht.??

Gibt es irgendwelche bekannten weisungen in solchen Fällen für die Botschaften???

gruss peku




Hi Peku,
diesbezügliche Weisungen sind mir nicht bekannt. Es dürfte auch keinen Sinn machen, das Urteil (Du findest es bei uns unter Links/EU) mitzunehmen. Das Urteil ist eher für Grenzbeamte interessant. Wenn jemand zur Botschaft geht, richtet sich die Visaerteilung nach den nationalen Bestimmungen.  Diese Bestimmungen sind mit Sicherheit bei der Botschaft bekannt.
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