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Familienzusammenführungsvisum (Gelesen: 10.200 mal)
truedevil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.04.2004 um 20:10:07
 
Hallo zusammen,

leider komme ich momentan wieder einmal nicht weiter.  Smiley
Kurz zu den Fakten:
Meine kenyanische Freundin hat alle nötigen Unterlagen in Mombasa abgegeben, von dort wurden sie nach Nairobi weitergeleitet. Diese wiederum > Anfrage ans zust. AA. Ich bekam dann die Aufforderung zur Abgabe der VE und der Bescheinigung das Standesamtes. Ich also aufs Standesamt und wollte die Eheschließung anmelden.
Was jetzt kommt, verstehe ich nicht mehr: ???
Sie brauchen dieselben Unterlagen IM ORIGINAL, die in Nairobi sind. Es reicht keine Kopie, keine e-mail aus Nairobi, dass alles ok ist ...
Es wurde eine e-mail nach Nairobi gesandt, Resultat > Anruf bei meiner Freundin, sie muß am nächten Tag in Nairobi vorsprechen. Flug nach Nairobi und eine Mitarbeiterin des Konsulates fragte sie dann, ob sie mich kenne, wo und wie ich wohne ...- das war's.  disco
Nichts über die Papiere gesprochen. Ich bin wieder ins Standesamt, habe denen das erzählt, wieder eine e-mail nach Nairobi. Jetzt muß ich einen "Vertrauensanwalt" (ca. 200 €) bezahlen, der die Papiere nochmals prüft. Dann, wenn ich Glück habe, werden die Papiere ans Standesamt geschickt.

Fragen nun:
Ist das die "normale" Vorgehensweise? Wie geht es weiter und wie lange dauert sowas ~?
Was kann ich tun, um dies Alles zu beschleunigen?

Besteht eigentlich (wie bei schon in Kenya verheirateten Paaren) ein Rechtsanspruch auf das Visa?


Ich bitte Euch um eine möglichst schnelle Antwort, ich glaube, ich werde bald verrückt!  lachen  :happy:lachen cry:


Im Voraus herzlichen Dank

Walter


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chen_bei_er
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.04.2004 um 21:44:36
 
Die Krux ist, daß Du keine legalisierten beglaubigten Kopien abgegen hast.

Bei mir war es so (Heirat mit einer Taiwanesin), daß wir zum Antrag der Familienzusammenführung Kopien der Orginal Dokumente abgegeben haben, die Originale wurden natürlich auch vorgelegt und von der Deutschen Vertetung dann gleich nach Prüfung wieder zurückgegeben nur die Kopien einbehalten. Die gleiche Prozedur dann in Deutschland bei der Ausländerbehörde.  Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, die Orginale irgendwie aus  Kenia nach Deutschland zu bekommen.  Schockiert/Erstaunt
Eins verstehe ich allerdings nicht was das Standesamt für eine Rolle spielt. Wenn Du eine Heiratsurkunde hast, die von der Deutschen Botschaft beglaubigt und legalisiert ist und die deutsche beglaubigte Übersetzung dazu, sollte es reichen bei der Ausländerbehörde.
Beim  Standesamt  später kannst Du das sogenannte Familienbuch anlegen, aber da ist keine Zeitvorgabe und das kannst Du noch machen, wenn Deine Frau in Deutschland ist. Zwinkernd
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 11.04.2004 um 03:14:06
 
Zitat:
Die Krux ist, daß Du keine legalisierten beglaubigten Kopien abgegen hast.

Bei mir war es so (Heirat mit einer Taiwanesin), daß wir zum Antrag der Familienzusammenführung Kopien der Orginal Dokumente abgegeben haben, die Originale wurden natürlich auch vorgelegt und von der Deutschen Vertetung dann gleich nach Prüfung wieder zurückgegeben nur die Kopien einbehalten. Die gleiche Prozedur dann in Deutschland bei der Ausländerbehörde.  Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, die Orginale irgendwie aus  Kenia nach Deutschland zu bekommen.  Schockiert/Erstaunt
Eins verstehe ich allerdings nicht was das Standesamt für eine Rolle spielt. Wenn Du eine Heiratsurkunde hast, die von der Deutschen Botschaft beglaubigt und legalisiert ist und die deutsche beglaubigte Übersetzung dazu, sollte es reichen bei der Ausländerbehörde.
Beim  Standesamt  später kannst Du das sogenannte Familienbuch anlegen, aber da ist keine Zeitvorgabe und das kannst Du noch machen, wenn Deine Frau in Deutschland ist. Zwinkernd



Nicht alle ABH's, aber viele verlangen, dass man sich bei der Visabeantragung zwecks Eheschließung bereits im Vorfeld mit dem Standesamt in Verbindung setzt. Macht auch Sinn, damit es im Rahmen des Visazeitraumes auch zur Eheschließung kommt.

Zur Ausgangsfrage: Nein, es besteht kein REchtsanspruch bei einem Eheschließungsvisum.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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chen_bei_er
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.04.2004 um 08:51:54
 
Meint er jetzt ein Visum zur Familienzusammenführung oder eins zur Eheschließung. Das sind zwei getrennte Paar Schuhe. Beim zweiten ist natürlich eine Vorsprache beim Standesamt notwendig, wenn man in Deutschland heiraten möchte. Beim ersten ist man ja dann schon verheiratet und es müßten die beglaubigten und legalisierten Dokumente in Deutschland genügen. Ich hatte mein Standesamt damals gefragt, was muß ich tun nach der Heirat, wenn ich wieder in Deutschland bin. Für das Standesamt war die Sache erledigt. (Ein Ehefähigkeitszeugnis wurde vorher ja auch beantragt), es kam nur noch der Hinweis das Familienbuch anzulegen. Durchgedreht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 11.04.2004 um 10:07:26
 
Zitat:
Meint er jetzt ein Visum zur Familienzusammenführung oder eins zur Eheschließung. Das sind zwei getrennte Paar Schuhe.


Er schrieb von seiner Freundin und von der "Anmeldung zur Eheschließung". Eigentlich klar, oder?  Augenrollen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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truedevil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.04.2004 um 11:50:01
 
cry:
"Meint er jetzt ein Visum zur Familienzusammenführung oder eins zur Eheschließung?"
Smiley
Jetzt kenne ich mich bald gar nicht mehr aus, laut Homepage der deutschen Botschaft gibt es nur ein "Familienzusammenführungsvisum", auch wenn man erst hier in Deutschland heiratet. Meine Freundin hat dieses auch beantragt. Was bitte ist nun richtig?
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chen_bei_er
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 11.04.2004 um 19:08:25
 
Ja so so sind die Homepages der Botschaften halt verschieben, die Homepage der Deutschen Vertretung in Taiwan sieht beides vor´. Eheschließung und Familienzusammenführung.

http://www.germany.org.tw/

Jedoch sei wie es ist, da Du offensichtlich in Deutschland heiraten willst muß das Standesamt natürlich kontaktiert werden, wie sollte es auch ohne gehen. Der Ablauf wäre gewesen erstmal den Papierkram am Deutschen Standesamt durchzuführen und dann das Visum in Kenia zu beantragen.
Es ist bitter aber es ist halt so. Griesgrämig
Nebei bin ich auch sauer über diese Zustände, da es offensichtlich keine genaue Richtlinie gibt und jede Behörde nach Stadt oder jede deutsche Botschaft nach Land selber entscheiden kann. Es gibt auch nirgendwo eine genaue Vorschrift wie Bürger sich verhalten müssen um mit Ausländern zu heiraten. Wenn es irgendwo Hinweise gibt sind diese überholt und werden von den deutschen Behörden nur bedingt nicht aktzeptiert. Ich habe das leider selber so erfahren müssen.  ???
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truedevil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 11.04.2004 um 20:05:49
 
Das ist ja leider mein Problem:

In jedem Forum liest man etwas anderes, eine qualifizierte und auch rechtlich fundierte Antwort scheint es nicht zu geben. Jeder hat andere Erfahrungen gemacht, es scheint (wie du auch schreibst) keinen festgelegten Ablauf zu geben.

Trotzdem danke ich Allen, die versucht haben, mir zu helfen. [beifall=beifall.gif]

Vielleicht weiß ja jemand auch noch etwas genaueres hierzu. Augenrollen
Ich gebe mal die Hoffnung noch nicht auf.
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Antwort #8 - 11.04.2004 um 22:33:13
 
Zitat:
Das ist ja leider mein Problem:

In jedem Forum liest man etwas anderes, eine qualifizierte und auch rechtlich fundierte Antwort scheint es nicht zu geben. Jeder hat andere Erfahrungen gemacht, es scheint (wie du auch schreibst) keinen festgelegten Ablauf zu geben.

Trotzdem danke ich Allen, die versucht haben, mir zu helfen. [beifall=beifall.gif]

Vielleicht weiß ja jemand auch noch etwas genaueres hierzu. Augenrollen
Ich gebe mal die Hoffnung noch nicht auf.



Hi,
es gibt ein Visum zur Familienzusammenführung für Paare, bei denen die Ehe bereits besteht.
Dann gibt es das Visum zur "Eheschließung und anschließenden Familienzusammenführung" für Verlobte. Mag sein, dass manche Botschaften auf Ihren Webseiten das Visum zur Eheschließung/FZF als Visum zur Familienzusammenführung bezeichnen, gemeint ist letztendlich das Gleiche.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 12.04.2004 um 07:46:32
 
Meine Fragen sind leider immer noch die selben: ???

1. Ist das die "normale" Vorgehensweise?
2. Wie geht es weiter und wie lange dauert sowas ~?
3. Was kann ich tun, um dies Alles zu beschleunigen?

Und diese Frage ist nur allgemein, da beinahe Jeder eine andere Meinung hierzu hat, diese aber nicht begründen kann:
Besteht eigentlich (wie bei schon in Kenya verheirateten Paaren) ein Rechtsanspruch auf das Visa?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.04.2004 um 08:35:42
 
Zitat:
Meine Fragen sind leider immer noch die selben: ???

1. Ist das die "normale" Vorgehensweise?
2. Wie geht es weiter und wie lange dauert sowas ~?
3. Was kann ich tun, um dies Alles zu beschleunigen?

Und diese Frage ist nur allgemein, da beinahe Jeder eine andere Meinung hierzu hat, diese aber nicht begründen kann:
Besteht eigentlich (wie bei schon in Kenya verheirateten Paaren) ein Rechtsanspruch auf das Visa?


Zu 1. Nicht normal, aus den schon vorher geschilderten Gründen (keine allgemein gültige Vorgehensweise).

Zu 2. Kann man schlecht sagen, beim Standesamt ca. 2 Wochen. Die Prüfung bei der Ausländerbehörde ca. 2- 3 Monate.

Zu 3. Garnichts.

Rechtsanspruch auf ein Eheschließungsvisum besteht nicht. (siehe Antwort von Mick weiter oben)
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Antwort #11 - 12.04.2004 um 16:45:52
 
Zitat:
Meine Fragen sind leider immer noch die selben: ???

1. Ist das die "normale" Vorgehensweise?
2. Wie geht es weiter und wie lange dauert sowas ~?
3. Was kann ich tun, um dies Alles zu beschleunigen?

Und diese Frage ist nur allgemein, da beinahe Jeder eine andere Meinung hierzu hat, diese aber nicht begründen kann:
Besteht eigentlich (wie bei schon in Kenya verheirateten Paaren) ein Rechtsanspruch auf das Visa?


Hallo truedevil,

es geht hier doch um 2 verschiedene Angelegenheiten, die unmittelbar miteinander verknüpft sind. Zum einen wird eine Eheschließung in Deutschalnd gewünscht, und zum anderen soll die eheliche Lebensgemeinschaft dann (nach der Eheschließung) in Deutschland geführt werden.

Die "normale" Vorgehensweise wäre also, dass alle Vorbereitungen getroffen sind, dass eine Eheschließung in Deutschland auch stattfinden kann. Dazu sollten zunächst alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt vorgelegt sein, so dass der Termin zur Eheschließung unmittelbar bevorsteht (vgl. VwV-AuslG, Nr. 18.0.1, 45.2.1.2.5). Zwar treffen hier die Erläuterungen der VwV-AuslG nicht eindeutig auf den Sachverhalt zu, aber sie dürften die Richtung aufzeigen.

Nun steht zudem auch noch der Visumantrag an, um diese Eheschließung in D. durchführen und danach in D. verbleilben zu können. Nunmehr ergibt sich hier offensichtlich ein neues Problem, wonach die Echtheit der in der Botschaft eingereichten Unterlagen angezweifelt wird, wozu ein Vertrauensanwalt eingeschaltet werden soll. Dieser Vertrauensanwalt wird aber von der deutschen Botschaft im Ausland beauftragt und nicht vom Standesamt in Deustchland.

Schlussendlich sind hier mindenstens 3 Stellen beteiligt. Das Standesamt, die Botschaft und die Ausländerbehörde. Das Standesamt muss die Eheschließung zulassen. Die Botschaft muss das Visum prüfen. Die Ausländerbehörde muss dem dauerhaften Aufenthalt zustimmen, was nur dann in Frage kommt, wenn die Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung vorliegen oder unmittelbar besvorstehen.

Ein "normales" Vorgehen gibt es dabei also nicht. Es kann beim Standesamt aber auch bei der Botschaft begonnen werden. Was dabei der schnellste Weg ist, ist am Einzelfall zu messen und ergibt sich erst nach Abschluss aller Prozeduren.

Eins steht allerdings fest. Einen Anspruch auf ein Visum, um in D. die Ehe zu schließen gibt es nicht. Ein solcher Anspruch läßt sich auch nicht aus Art. 8 oder 12 der
EMRK
herleiten. Allenfalls besteht das Recht auf Eheschließung, dem auch Deutschland in geeigneter Weise Rechnung tragen muss (vgl. unten).

Doc  Zwinkernd


VwV-AuslG

Nr. 18.0.1
§ 18 ist erst anwendbar, wenn die Ehe bereits besteht. Zum Zweck der Eheschließung im Bundesgebiet kann nach dem in § 3 Abs. 3 Satz 1 vorgeschriebenen Verfahren eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn der Eheschließung keine rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und sie unmittelbar bevorsteht. Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zuständigen Standesamt sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen. Nach der Eheschließung kann der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18 im Bundesgebiet beantragen (vgl. § 28 Abs. 3 Satz 3, § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2 DVAuslG).
Nr. 45.2.1.2.5

Schutzwürdige persönliche Bindungen bestehen auch zwischen Verlobten und den Partnern nichtehelicher und gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften. Allerdings wird solchen Bindungen in der Regel geringeres Gewicht zukommen als dem Bestehen einer ehelichen oder familiären Lebensgemeinschaft. Eine Beeinträchtigung des Rechts auf Eheschließung ist zu verneinen, wenn der Zeitpunkt der beabsichtigten Eheschließung ungewiss ist. Das Recht auf Eheschließung kann auch im Rahmen einer vorübergehenden Duldung (§ 55) oder Betretenserlaubnis (§ 9 Abs. 3) verwirklicht werden.
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« Zuletzt geändert: 12.04.2004 um 17:58:24 von Doc »  

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truedevil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 18.04.2004 um 21:27:55
 
Nochmals danke an Alle, die versucht haben mir das zu erklären. [beifall=beifall.gif]


Ich sehe das jetzt so: "Man kann ein Pferd von hinten und von vorne aufzäumen, man kann einen Sattel nehmen oder nicht, manchmal braucht man auch gar kein Pferd, ....." ROFL  lachenROFL

Das Einzige, was sicher ist: Jedes Standesamt, jedes AA und jede Botschaft kann eigentlich verlangen, was gerade aus einem Sammelsurium von Vorschriften genehm ist.  Smiley

Ich glaube, ein vorgeschriebenes Vorgehen ist hierbei gar nicht gewünscht.

Warum man hierzu nicht einfach einen nachvollziehbaren Ablaufplan erstellen kann, bleibt mir verschlossen, es würde ja auch den jeweiligen Mitarbeitern einiges erleichtern.

Ich warte jetzt halt einfach mal ab, was wem noch einfällt und wenn es mich dann so richtig ärgert, schnell runterfliegen und in Kenia heiraten.

Das führt mich zu meiner letzten Frage:
Geht dann das Alles nochmals von vorne an? :sauer: ???

Walter
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 19.04.2004 um 20:31:38
 
Wahrscheinlich ja.
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magnus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #14 - 20.04.2004 um 11:43:57
 
Hallo zusammen

Auch ich bin zur Zeit in der Warteschleife für Visum zur Eheschließung und kann da auch einiges erzählen.

hatte beim Standesamt nachgefragt wegen Unterlagen für das Visum, hier wurde gesagt, nichts nötig, sie kommen erst ins spiel, wenn wir uns anmelden, und da ist alles normalerweise schon von der ALB erledigt, dann ALB kontaktiert und alles erledigt, so dass mein Schatz schon die Vorabzustimmung mitnehmen konnte.
dass die Botschaft die Vorabzustimmung akzeptiert hatte ich vorher telefonisch abgeklärt.

Auf der Botschaft wurden dann alle erforderlichen Dokumente abgegeben ( inkl Legalisierungen ), aber die Vorabzustimmung haben sie nicht gesehen, so dass dann wieder Anfrage an ALB gesandt wurde, mit weiterem Hinweis für Anfrage nach Gültigkeit der Dokumente beim Standesamt. Hier läuft jetzt die Dokumentenprüfung über Vertrauensanwalt.

Jetzt heißt es also weiter warten.


Geduld ist da also immer angesagt.


Ich hoffe das läuft jetzt alles zu unserer Zufriedenheit.

magnus
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