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Heirat (Gelesen: 3.042 mal)
nikelodeon
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat
08.04.2004 um 16:03:30
 
Hallo

ich möchte gerne eine thai heiraten bin mir aber etwas unsicher ob das ausländeramt stuttgart zustimmt.

der fall ist dieser das meine freundin schon mal auf touristenvisum hier war. sie hat auch schon versucht über einen sprachaufenthalt hier zu bleiben der leider zweimal abgelehnt wurde. (lag wahrscheinlich am verpflichter, hat wohl keinen guten stand beim aa).
für ihre visas vorher war aber ein andere verpflichter.

jetzt habe ich angst das sie das heiratsvisum nicht bekommt weill ich jetzt der verplichter bin und denken da stimmt was nicht.

wäre über jeden rat dankbar welche anstalten das aa machen wird oder ob das gar kein problem ist.

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Nicator
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ABH-Mitarb.: Asyl,allg.
Ausländerrecht, Einbürger.


Beiträge: 95
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 08.04.2004 um 16:13:46
 
Hallo!
Du bist deutscher Staatsangehöriger?
Gehe zur Ausländerbehörde Deines Wohnortes und gib dort eine Verpflichtungserklärung ab.
Du solltest Deinen Personalausweis oder Reisepass, Deine letzten drei Gehaltsabrechnungen, Deinen Wohnungsmietvertrag mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe, ggf. eine Passkopie Deiner zukünftigen Frau und 20,00 Euro dabei haben.
Dort solltest Du halt angeben, dass der Aufenthalt ab der Einreise dauerhaft sein soll, da nach Einreise die Ehe im Bundesgebiet geschlosssen werden soll.
Ich denke nicht, dass es da zu Problemen kommen wird, nur weil Deine Freundin schon vorher mal im Bundesgebiet gewesen ist, bzw. die Erteilung eines Visums schon mal abgelehnt wurde.
Grüsse!

Nicator
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Reyhan
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Beiträge: 350

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Münsterland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.04.2004 um 19:16:41
 
..ganz so einfach ist das aber nicht, wenn ich mich mal kurz einklinken darf.

Der Tipp mit der ABH im Vorfeld macht Sinn, aber der Weg zum Standesamt sollte der erste sein damit man einen Überblick bekommt was alles gefordert wird.

Und die Seiten des Auswaertigen Amtes wären vorher auch ganz sinnvoll, denn dort wird in der Regel beschrieben was man in den Botschaften / Konsulaten  gerne an Unterlagen sehen möchte , wenn man ein Visum zur Eheschliessung beantragen möchte.

Ansonsten gilt nach meinen Erfahrungen : wer keinen " Dreck am Stecken hat " bekommt das Visum auch.

Viel Glück

Reyhan

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..immer mit der Ruhe !
 
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.04.2004 um 01:19:49
 
Ein Visum zur Eheschliessung bekommt man nur, wenn die Eheschliessung beim Standesamt in dieWege geleitet ist...
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