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Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung (Gelesen: 9.316 mal)
Gordita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
06.04.2004 um 22:33:27
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Heiratsvisum:

Was geschieht eigentlich, wenn das Visum erteilt wurde [beifall=beifall.gif], der ausländische Lebenspartner nun endlich in Deutschland ist disco – und man sich dann letztendlich aber dazu entschließt, doch nicht zu heiraten? Traurig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 06.04.2004 um 22:39:55
 
Dann reist der Ausländer eben wieder aus.
Ist doch ganz einfach.

Doc  8)


Nachtrag:

Sollte es bei der Ausreise zu Komplikationen kommen, dann stellt sich durchaus die Frage, ob da jemand eine Verpflichtungserklärung abgegeben hatte. Des Weiteren dürften sich einige Fragen auftun, ob hier eine Schleusung Grundlage war.

Doc  Laut lachend
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« Zuletzt geändert: 07.04.2004 um 01:11:58 von Doc »  

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Gordita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.04.2004 um 14:35:20
 
Zitat:
Sollte es bei der Ausreise zu Komplikationen kommen, dann stellt sich durchaus die Frage, ob da jemand eine Verpflichtungserklärung abgegeben hatte. Des Weiteren dürften sich einige Fragen auftun, ob hier eine Schleusung Grundlage war. 


??? Das verstehe ich nicht ganz. Welche Rolle spielt hier die Verpflichtungserklärung? Diese wird doch in dem Fall eingehalten, oder? Und was genau versteht man unter Schleusung?

Danke im Voraus Smiley
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Nicator
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #3 - 08.04.2004 um 15:09:06
 
Zitat:
??? Das verstehe ich nicht ganz. Welche Rolle spielt hier die Verpflichtungserklärung? Diese wird doch in dem Fall eingehalten, oder? Und was genau versteht man unter Schleusung?

Danke im Voraus Smiley


Ist doch ganz klar. Sollten dann im weiteren Verlauf des Aufenthaltes im Bundesgebiet irgendwelche Kosten auftreten (z.B. Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen, Abschiebekosten etc.), wird die Person die die Verpflichtungserklärung abgegeben hatte erstmal zur Begleichung dieser Kosten herangezogen.

Grüsse!
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Gordita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.04.2004 um 15:53:01
 
Zitat:
im weiteren Verlauf des Aufenthaltes im Bundesgebiet


Ja, wenn die Person doch aber das Land ganz normal wieder verlässt?

Ich meine, könnte man Schwierigkeiten bekommen, weil man die eigentliche Voraussetzung für das Visum (nämlich zu heiraten) letztendlich doch nicht erfüllt hat?
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Nicator
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #5 - 08.04.2004 um 15:59:46
 
Wenn die Person vor Ablauf des Visums freiwillig, "ganz normal" wieder ausreist wird es zu keinen Schwierigkeiten kommen!
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 08.04.2004 um 18:46:27
 
Zitat:
Dann reist der Ausländer eben wieder aus.
Ist doch ganz einfach.

Doc  8)


Nachtrag:

Sollte es bei der Ausreise zu Komplikationen kommen, dann stellt sich durchaus die Frage, ob da jemand eine Verpflichtungserklärung abgegeben hatte. Des Weiteren dürften sich einige Fragen auftun, ob hier eine Schleusung Grundlage war.

Doc  Laut lachend


Hi,

darf ich noch Mal die Frage stellen, ob der Auslaender mit solchem Visum durch Hocheitsgebiete anderen Schengen Staaten zurueck nach Heimat reisen darf (Schluesselwort "Transit").
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #7 - 09.04.2004 um 18:07:31
 
Hallo Chap,

guck doch mal in
Art. 5 (3) SDÜ
.

Doc  Laut lachend
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dr-er
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #8 - 13.04.2004 um 18:46:32
 
Zitat:
Hallo Chap,

guck doch mal in
Art. 5 (3) SDÜ
.

Doc  Laut lachend


Meinst Du, dass in diesem Fall ein "Rückreisesichtvermerk" beantragt werden soll? Was ist das? Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #9 - 15.04.2004 um 19:01:56
 
Hey chap,

auch ein nationales Visum ist eine Aufenthaltserlaubnis. Also kann auch mit einem nationalen Visum (insoweit es noch gültig ist) zurückgereist werden, ohne ein spezielles Ausreisevisum beantragen zu müssen.

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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 17.04.2004 um 10:52:14
 
Hi doc,

eventuell war die Frage : "ob mit einem nationlaen visum (zur Eheschliesung) durcha ndere schengen Staaten wieder ausgereist werden darf.

Dies sehe ich nicht so in der Praxis wird es aber bei der ausreise an der Grenze keine Probleme geben warum denn auch er ereist doch aus und kann daran eh nicht gehindert werden.
gruss peku
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Hesekiel
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Antwort #11 - 17.04.2004 um 14:45:57
 
Zitat:
...die Frage : "ob mit einem nationlaen visum (zur Eheschliesung) durcha ndere schengen Staaten wieder ausgereist werden darf.


Nationale Visa berechtigen zur Durchreise durch andere Schengenstaaten, wenn der betreffende Ausländer in diesen Staaten nicht zur Einreiseverweigerung notiert ist.
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 19.04.2004 um 19:40:55
 
Zitat:
auch ein nationales Visum ist eine Aufenthaltserlaubnis. Also kann auch mit einem nationalen Visum (insoweit es noch gültig ist) zurückgereist werden, ohne ein spezielles Ausreisevisum beantragen zu müssen.

Doc  Zwinkernd



Wenn das Visum " D " wirklich eine Aufenthaltserlaubnis ist, berechtigt sie auch zur freien Bewegung innerhalb des Schengenes, was Du mehrmals bestritten hast... Zwinkernd
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Mick
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Antwort #13 - 19.04.2004 um 19:46:38
 
Zitat:
Wenn das Visum " D " wirklich eine Aufenthaltserlaubnis ist, berechtigt sie auch zur freien Bewegung innerhalb des Schengenes, was Du mehrmals bestritten hast... Zwinkernd


Nennen wir es: Aufenthaltsgenehmigung (erlaubnis) in der Form des Visums, mit räumlicher Beschränkung  Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #14 - 19.04.2004 um 19:57:57
 
Sorry, aber solange wir uns in dieser ausländerrechtlichen Spezialsprache nicht auf bestimmte Termini einigen können (und das kann ich letztlich nicht verlangen, schon gar nicht von Ausländern), müssen immer wieder Korrekturen vorgenommen werden.

Also:
Einzahl: Visum
Mehrzahl: Visa, Visen

Also:
Ein Visum wird unter den Voraussetzungen einer Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

Also:
Ein Visum ist keine Aufenthaltsgenehmigung im deklaratorischen Sinne.

Also:
Schengenvisa werden nach GKI erteilt, nur unterden Voraussetzungen, als dass auch eine A-Bewilligung erteilt worden wäre und die Ansprüche der anderen EU-Staaten Berücksichtigung finden.

Es gäbe sicher noch weitere Erklärungen, ohne Definition zu sein.

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