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Tschechien in der EU? (Gelesen: 11.291 mal)
joshua
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.04.2004 um 21:20:46
 
hallo zusammen!

nach vielen Behördengänge und Telefonaten bin ich nun völligst verwirrt, was die Rechtslage für Tschechen in germany ab dem 1.Mai betrifft...

also die Situation ist folgende:
meine Partnerin mit Kind lebt mit mir seit 4 Jahren zusammen wobei sie pro 6 Monate ja nur 30 Tage in germany sein konnte. wir können leider noch nicht heiraten, da ihr (Ex)Ehemann seit 5(!) Jahren es erfolgreich geschafft hat die Behörden davon abzuhalten, eine Scheidung auszusprechen...unglaublich aber wahr!
  Smiley
nach Aussage einiger Ämter sollte nun ab Mai die Freizügigkeitsregelung inkraft treten und der Wohnort frei wählbar sein. Eine Arbeitserlaubnis kann nicht erteilt werden. Ich war bereit durch eine Verpflichtserklärung für meine Partnerin zu ermöglichen mit mir zusammen in germany zu leben, aber lt. Ausländerbehörde geht das nun doch nicht. Angeblich ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig, die aber eine Arbeitserlaubnis vorraussetzt. Da aber die 2jährige Übergangsregelung dies verhindert, kann auch nicht der Wohnort frei wählbar sein. irgendwie verstehe ich jetzt gar nichts mehr, welches Recht greift denn nun wirklich und wie kann man eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen?
ich wäre sehr dankbar wenn uns jemand nähere Informationen zukommen lassen könnte!

gruss Joshua
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 06.04.2004 um 21:27:19
 
Bist Du am 1.4. dort gewesen?  Schockiert/Erstaunt

Nein im Ernst. Die Freizügigkeitsverordnung gilt. Also, wenn Lebensunterhalt und Krankenversicherung sicher gestellt sind, genießt sie Freizügigkeit.

Wenn sie zum Arbeiten kommen will, was nicht der Fall ist, gibt es Einschränkungen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 06.04.2004 um 21:32:25
 
Zitat:
Die Situation ist folgende:
meine Partnerin mit Kind lebt mit mir seit 4 Jahren zusammen wobei sie pro 6 Monate ja nur 30 Tage in germany sein konnte.


Es muss richtig heißen:

90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten gerechnet vom Zeitpunkt der ersten Einreise.

Doc  8)
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joshua
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.04.2004 um 21:57:24
 
@doc
ok da hat sich der fehlerteufel eingeschlichen...90 Tage sind korrekt!

@mick
also mein Telefonhörer ist noch handwarm von dem heissen Gespräch mit der Ausländerbehörde. d.h. ich habe erst heute angerufen und dort wurde mir gesagt, dass es keine Aufenthaltsgenehmigung geben wird. Es interessiert sie auch nicht, dass ich für den Lebensaufenthalt aufkommen würde.
das ganze wird langsam schwierig weil wir unser Kind dieses Jahr einschulen müssen und wir nicht wissen ob das möglich sein wird. lt. EU-Recht ist ja freie Schulwahl möglich...
warum unsere Behörde meint dass hier Eu-Recht nicht gilt ist mir ein Rätsel. - hat Bayern evtl. einen Sonderstatus?
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Antwort #4 - 06.04.2004 um 22:03:04
 
Hallo joshua,

es geht nur dann, wenn sie über ausreichende Mittel verfügt, die Krankenversicherung und die Lebenshaltungskosten ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe tragen zu können.

Doc  8)
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joshua
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.04.2004 um 22:08:41
 
hi doc!

was sind genau "ausreichende Mittel" ?
wie schon erwähnt werde ich für alle Kosten aufkommen müssen und das auch tun, weil sie ja noch nicht arbeiten darf.
aber nun brauche ich erst einmal eine sichere rechtliche Grundlage dafür und wer (wenn nicht die Ausländerbehörde) kann mir dabei helfen?

gruss
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Antwort #6 - 06.04.2004 um 22:17:20
 
Z.B. ein Sparkonto, das soviel an Zinsen abwirft, dass kein Sozialhilfeanspruch besteht.

Doc  Zwinkernd
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joshua
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.04.2004 um 22:24:42
 
thx für die schnelle antwort!  [beifall=beifall.gif]
reicht nicht auch eine Verdienstbescheinigung meinerseits? gibts da nicht eine Bürgschaft, die ich machen kann?
ein Sparkonto mit solchen Zinserträgen kannst du mir gerne zukommen lassen  Zwinkernd

gruss
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Antwort #8 - 06.04.2004 um 22:27:15
 
Sorry, aber da solltest Du mal einen Notar fragen, ob es nicht sittenwidrig ist, eine Verpflichtung zum Lebensunterhalt ohne Ehe eingehen zu können.

Doc  Laut lachend
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Antwort #9 - 06.04.2004 um 22:34:36
 
sittenwidrig? das hört sich nach etwas unanständigem an  Smiley
nein im ernst ich verstehe nicht was man genau braucht, da mir die Ausländerbehörde keine Infos gibt bzw. selbst nicht weiss. welche nächste höhere Instanz gibt es dann? ich hatte das Gefühl dass ich froh sein durfte, überhaupt mit jemanden sprechen zu dürfen, so hat man mich abgefertigt...

aber aufgeben is nicht!  :happy:

gruss
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Antwort #10 - 06.04.2004 um 22:45:09
 
Frag mal einen Notar, ob er einen Vertrag aufnehmen wolle, worin Du Dich verpflichtest, auf Lebenszeit für den Lebensunterhalt und die Krankenversicherung Deiner Verlobten aufkommen zu wollen.

Ansonsten möchte ich mal darauf aufmerksam machen, dass ein EU-Bürger nicht so schnell ausgewiesen werden kann. Eine Straftat wegen unerlaubten Aufenthaltes ist nur unter § 8 (2) AuslG möglich. Arbeitsaufnahme ohne Arbeitsgenehmigung bei den Beitrtittstaatern ist maximal eine OWi nach §§ 284, 404 SGBIII.

Doc  Zunge
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Antwort #11 - 06.04.2004 um 22:53:34
 
danke für die antworten!
ich werde mal darüber schlafen und morgen weiter versuchen eine Möglichkeit zu finden, dass wir das geregelt bekommen.
das mit dem Notar werde ich machen und auch die Paragrafen mal nachlesen, aber es gibt scheinbar wieder Hoffnung....

thx & n8!

joshua  8)
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Antwort #12 - 08.04.2004 um 11:32:35
 
Hallo Joshua,

könntet Ihr Euch nicht vorstellen zu heiraten, wenn Ihr sowieso die Absicht habt dauerhaft  zusammenzuleben?! 

Gruss Gerd.
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Mick
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Antwort #13 - 08.04.2004 um 12:03:11
 
Zitat:
hi doc!

was sind genau "ausreichende Mittel" ?


Um das noch zu klären. Kann in
§ 8 Freizügigkeitsverordnung
nachgelesen werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #14 - 08.04.2004 um 18:58:54
 
@gerd
wir würden sehr gerne heiraten, aber da gibt es noch ein großes hindernis welches uns die tschechischen behörden in den weg legen, ist eine lange geschichte...

@doc
ich hab mal das auswertige amt angeschrieben und folgende antwort bekommen:
"Nach dem Beitritt entfällt die Visumpflicht für die Staatsangehörigen der Beitrittstaaten unabhängig vom Aufenthaltszweck und der Aufenthaltsdauer. Das Visumverfahren ist abgeschafft. Die Staatsangehörigen können die Aufenthaltserlaubnis-EG, die sie für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen, nach der Einreise bei der für ihren Wohnort in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dabei ist u.a. nachzuweisen: die Finanzierung des Aufenthaltes, eine für Deutschland gültige
Krankenversicherung und eine Unterkunft."

jetzt bin ich mir wirklich sicher, dass mich die ausländerbehörde falsch informiert hat! ich bekomme nen dicken hals....grrr  Ärgerlich
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