Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz? (Gelesen: 6.584 mal)
Suedsee
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
06.04.2004 um 21:17:38
 
Hallo an alle!  ???

Ich habe eine ukrainische Freundin, die derzeit in Österreich als Au-Pair tätig ist. Nun hat hat sie eine feste Zusage für einen Ausbildungsplatz (Hotelgewerbe) in Deutschland (Bayern) bekommen.
Problem ist, daß sie keine Arbeitsgenehmigung bekommt.
Wie kann man das Problem lösen, um doch noch eine Arbeitsgenehmigung und das notwendige Visum zu bekommen?
???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Antwort #1 - 06.04.2004 um 21:30:23
 
Hi,
ich sehe keine Lösung. Die Aufenthaltsnahme (tolles Wort) zum Zwecke der Aufnahme einer Erstausbildung ist grundsätzlich nicht möglich.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Hesekiel
Full Member
***
Offline


Feel hailed!


Beiträge: 77
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Antwort #2 - 07.04.2004 um 19:36:37
 
Zitat:
Die Aufenthaltsnahme (tolles Wort) zum Zwecke der Aufnahme einer Erstausbildung ist grundsätzlich nicht möglich.


Im Hotelgewerbe ist § 2 Abs. 2 Nr. 4 AAV denkbar, aber nur wenn die Agenten der Arbeitsagentur ihr iO geben.

Ciao,
Andreas
Zum Seitenanfang
  
Homepage 14380926  
IP gespeichert
 
Hesekiel
Full Member
***
Offline


Feel hailed!


Beiträge: 77
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Antwort #3 - 07.04.2004 um 19:39:12
 
Zitat:
§ 2 Abs. 2 Nr. 4 AAV


Ich meinte natürlich § 2 Abs. 1 Nr. 4 AAV. Gegenpart der Arbeitsverwaltung ist § 2 Abs. 1 Nr. 4. Im Hotelgewerbe ist eine internationale Ausbildung schon üblich.
Zum Seitenanfang
  
Homepage 14380926  
IP gespeichert
 
Suedsee
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Antwort #4 - 07.04.2004 um 22:30:04
 
Danke für die Unterstützung von Euch  [beifall=beifall.gif]

Mit dem Arbeitsamt hatte ich bereits gesprochen. Dort bekam ich zur Antwort: Den Beruf Hotelfachfrau kann man auch im Heimatort erlernen! Deshalb wird keine Arbeitserlaubnis erteilt.

Andere Frage: Wie sieht das mit "Bürgerung" aus?
Bei einem Studenten ist das möglich! Die finanziellen Mittel müssen eben vorhanden sein.  ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Antwort #5 - 07.04.2004 um 22:51:06
 
Falls "Einbürgerung" gemeint sein sollte: Infos hier:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/einbue_2.htm

Grundvoraussetzung ist ein mehrjähriger rechtmäßiger Aufenthalt im Inland.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Antwort #6 - 07.04.2004 um 23:16:02
 
Hallo Südsee,

es klappt so nicht. Allererstens braucht man/frau in Deutschland einen Aufenthaltsgrund. Der wäre z.B. gegeben, wenn man/frau die Arbeitserlaubnis erlangen könnte. Erst danach wird geprüft, ob die Bonität ausreicht, oder eine Bürgschaft anwendtbar ist.

Also, erst einen Aufenthaltsgrund begründen, dann die Lebenshaltungskosten sichern.

Doc  8)
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Suedsee
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Antwort #7 - 07.04.2004 um 23:42:38
 
Mit "Bürgerung" meinte ich eigentlich, die Grundvoraussetzungen für Deutschland zu erfüllen. Das heißt: Wohnsitz muß vorhanden sein und natürlich muß man sich den Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Es müssen eben ausreichende Mittel vorhanden sein, um den Staat nicht an der Tasche zu hängen!  pol

Ich denke aber, wenn das Arbeitsamt einmal nein gesagt hat, dann gibt es keinen anderen Weg sie anderweitig zu überstimmen - Oder doch? und wie?  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Antwort #8 - 07.04.2004 um 23:57:55
 
Hallo Südsee,

selbst wenn Deine Bekannte eine Spezialistin im Hotelgewerbe wäre, nach dem 01.05.2004 hätten dann mehr EU-Bürger Chancen, den Job zu bekommen, als es überhaupt schon Bewerber geben könnte.

Deiner Freundin bleibt vielleicht noch eine Chance als Au-Pair oder im Rahmen eines Sprachkurses. Alles andere erscheint derzeit sicher illusorisch.

Doc  Smiley
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 08.04.2004 um 01:01:38 von Doc »  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema