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eingestelltes Ermittlungsverfahren / Au Pair (Gelesen: 17.056 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #15 - 07.04.2004 um 21:18:48
 
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Es geht darum: Ein Sachbearbeiter darf Informationen, die ihm in seiner Eigenschaft als Betrauter an einem behördlichen Verfahren bekannt geworden sind, nicht entgegen den bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen weitergeben.

Wenn der Dritte ein Recht auf die Information hat, dann soll er das an geeigneter Stelle geltend machen. M.E. ist der Sachbearbeiter aber nicht berechtigt, jemandem Auskunft zu geben, wenn der ansonsten gar kein Recht deklarieren kann, dass ihm solche Informationen zustehen. Und darum ging es in diesem Fall:

Angeblich habe der Sachbearbeiter einer Gastfamilie mitgeteilt, dass dort mal ein Ermittlungsverfahren gelaufen ist. Und das verstößt eben m.E. gegen die genannten Bestimmungen des Datenschutzrechts.

Oder würde es jemandem gefallen, wenn ich aus seiner Kriminalakte (und das sind Akten im Polizeiarchiv, die nie in irgendwelche Straf- oder Ermittlungsakten Einzug finden dürfen und nur der Polizei zugänglich sind) an seinen zukünftigen Arbeitgeber weitergebe, dass er mal wegen Diebstahls verdächtigt worden ist?

Doc  ???

BTW: Das ist eine Diskussion, die in das interne Forum gehört.
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Maismehl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 07.04.2004 um 21:25:57
 
Zitat:
BTW: Das ist eine Diskussion, die in das interne Forum gehört.


wer, oder was ist BTW? ???
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Antwort #17 - 07.04.2004 um 21:27:14
 
By the Way  lachen
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Maismehl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 07.04.2004 um 21:28:56
 
danke
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