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Krankenversicherung ausländische Ehefrau (Gelesen: 23.411 mal)
Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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06.04.2004 um 20:03:24
 
Hallo!

Ich bin privat krankenversichert. Mitte des Monats kommt meine Frau über die Familienzusammenführung zu mir nach D.
Welche Möglichkeiten habe ich sie zu versichern? Nur privat??

Besten Dank für die Auskünfte,
Marco
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garfield2008
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Antwort #1 - 06.04.2004 um 21:02:39
 
H(a)i,

bis deine Frau erwerbstätig ist und sich sich gesetzlich versichern kann geht nur die private.

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.04.2004 um 21:44:55
 
oder evtl , wenn Du Glück hast, freiwillig in der gesetzlichen



GRuß

CarlosCB
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Gruß &&CarlosCB
 
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.04.2004 um 21:47:39
 
Zitat:
oder evtl , wenn Du Glück hast, freiwillig in der gesetzlichen



GRuß

CarlosCB


Hi Carlos!

Kannst du näheres dazu sagen??
Glück, weil einige meinen privat versicherten Status "übersehen", weil sie unbedingt MItglieder brauchen??
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carlosCB
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Antwort #4 - 06.04.2004 um 21:59:06
 
Hi Marco,


ich meine, das machen nicht alle ges. Versicherungen.
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.04.2004 um 22:01:38
 
Kennst du welche, die es machen?
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carlosCB
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Antwort #6 - 06.04.2004 um 22:10:43
 
nee leider nicht. aber ein Bekannter von mir , hat im Juni das gleiche Problem. Ich werde mal Fragen, wie bei Ihm der Stand der Dinge ist



tippse
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.04.2004 um 22:12:05
 
Besten Dank.
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chen_bei_er
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 10.04.2004 um 21:54:34
 
Ein Nachteil der privaten Krankenversicherung. Ich denke Du wirst Sie wohl privat versichern müssen, das ist auch so wenn Deine Frau jetzt nicht aus dem Ausland käme.  In der gesetzlichen Krankenversicherung  würde sie automatisch als Ehefrau mitversichert.
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 12.04.2004 um 12:01:14
 
Hatte das gleiche Problem.
1. Freiwillige Vers. in der ges. KV:
Geht nur, wenn Vorversicherung bei einer dt. ges. KV vorliegt. Ist auch nicht ratsam: meist teurer als Privatversicherung bei schlechteren Leistungen. Beitrag in Privatvers. ist abhängig vom Eintrittsalter.
2. Privatversicherung
Die wollen in jedem Falle ein ärztliche Untersuchung.
Kosten musst du selbst tragen.
Insgesamt zahle ich jetzt auch nicht mehr, als den Höchstbeitrag, den ich in der ges. Vers. zahlen würde. (Für die gesamte familie).

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misterxxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 22.04.2004 um 16:22:15
 
Ich habe auch das Problem mit der Krankenversicherung. Bin selbständig und bei der Barmenia versichert. Wenn ich meine Frau dort ebenfalls unterbringen will, so kostet es nicht nur ordentlich viel Geld, sondern ein weiteres Problem taucht noch auf. In den ersten sechs Monaten (so steht es im Kleingedruckten) zahlt die Versicherung keine Leistungen. Erst nach Ablauf dieser Frist könnte meine Frau dann zum Arzt gehen und die Kosten erstattet bekommen.
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 22.04.2004 um 20:04:22
 
Versucht es doch mal, eure Frauen bei euch anszustellen, mit dem Mindestlogn
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 23.04.2004 um 17:27:12
 
Zitat:
Ich habe auch das Problem mit der Krankenversicherung. Bin selbständig und bei der Barmenia versichert. Wenn ich meine Frau dort ebenfalls unterbringen will, so kostet es nicht nur ordentlich viel Geld, sondern ein weiteres Problem taucht noch auf. In den ersten sechs Monaten (so steht es im Kleingedruckten) zahlt die Versicherung keine Leistungen. Erst nach Ablauf dieser Frist könnte meine Frau dann zum Arzt gehen und die Kosten erstattet bekommen.


Hallo misterxxx,
bin auch bei der Barmenia. Eventuell kannst Du die Wartezeit verkürzen, wenn sie eine ärztliche Untersuchung machen läßt. Die Barmenia hat dafür einen Fragebogen. Die Untersuchung mußt Du selbst bezahlen.
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #13 - 09.05.2004 um 19:41:18
 
Hallo !
Ich weiss es ist viellecht zuspät, aber vielleicht kanns ja noch helfen. tippse
Ich habe auch das gleiche Problem mit der Krankenversicherung gehabt. Meine Frau ist Privat KV. und ich wollte mich auch Krankenversichern. Aber es war ein Drama. Die Privatenkarankenversicherungen verlangen einen mindest laufzeit zwischen 2 bis 3 Jahren und was sie als Beiträge verlangen ist zu teuer und sie müssen vorher durch einen Check-Up.
Dann habe ich versucht mich bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
Ich war zu erst bei der AOK. Aok hat mir zuerst gesagt dass es nicht geht, ich sollte mich Privat Krankenversichern. Monate lang hin und her und keiner konnte mir was genaueres sagen. Aber durch einem Freund habe ich erfahren dass sie mich versichern müssen.
Es geht jetzt so.
Wenn Ihre Frau in ihrem Land schon gearbeitet hat und die Gesetzliche Krankenversicherung bezahlt hat müssen sie  sie Versichern. Sie muss sich aber binnen in 3 Monaten bei der Gesetzlichen KK anmelden. Sie muss von ihrer Versicherung Papierre mit bringen wo es steht wie lange sie versichert war und wann sie zu letzt den Beitrag bezaht hat. Wenn ihre Frau in Deutschland ist und  nicht arbeitet in und wenn Sie allein verdiener sind, rechnet die AOK wieviel sie verdienen und so rechnet mann den monatlichen Betrag für die Freiwilige Versicherungs Betrag.
1) Sie muss schon in ihrem Heimatland Gesetzlich versichert gewesen sein.
2) Sie muss eine bestimmte Zeitlang versichert gewesen sein
3) Es muss nicht mehr als 3 Monate von dem letztem Versicherungsbetrat vergangen sein.
4) Sie muss  gleich wenn Sie da ist in 3 Monaten bei der Gesetzlichen KK für eine Freiwillige KV anmelden.


Ich hoffe, dass es klappt.
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peku
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Antwort #14 - 10.05.2004 um 20:36:40
 
hallo verstehje eure soergen nicht...

wenn die Frau (nur eine kurze zeit) als AN bei dir arbeitet kann sie in die gesetzlioche Kasse und wenn sie wieder aufhjört dann drin bleiben

gruss peku
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