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Gegenseitige Anhörung (Gelesen: 19.589 mal)
Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #15 - 05.04.2004 um 17:06:10
 
Hallo Anne,

ja da war ich auch ein bisschen baff, vor allen Dingen
weil von so einer Erklaerung im Vorfeld nie die Rede
war. Ich habe das Ding unterschrieben erstens weil
ich es guten Gewissens unterschreiben konnte, und zweitens eine trauung 5 Min. voher platzen
lassen waere ja schon ein bisschen filmreif
gewesen.
Wenn mich meine rudimentaeren rechtskenntnisse
nicht taueschen wuerde eine unrichtige eidesstattliche
Versicherung genauso gewertet wie eine uneidliche
Falschaussage 6 Monate freiheitsstrafe aua!!!

Gruesse

hartmut
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 05.04.2004 um 17:15:24
 
Die Frage ist aber erstens, ob er befugt gewesen wäre, eine solche entgegen zu nehmen - was, wenn ich mich recht erinnere, Voraussetzung für die Strafbarkeit ist. Aber ich finde diese Art von Kreativität doch manchmal etwas erschreckend...
Anne
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #17 - 05.04.2004 um 17:54:32
 
Das zu checken waere mir dann ganz einfach zuviel.
Ich wollte einfach nur noch die Zeremonie hinter mich bringen. Der Standesbeamte waere eh reif fuer das
Guiness Buch der Rekorde gewesen, komplett ueberfordert, o.k. es war seine erste Eheschliessung
mit einer Kubanerin, aber man haette sich ja auch mal
in einer etwas groesseren Stadt schlau machen
koennen. Seine Fehlleistungen haben mich dann
nochmal zusaetzlich so ca. 1000 USD gekostet.
Steigt jetzt uebrigens in die Politik um auch nicht schlecht oder??
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 05.04.2004 um 18:01:21
 
Früher hieß es, wer nix wird, wird Wirt....

Kann ich verstehen, dass du da keine Gelegenheit zum Überprüfen hattest. Dienstaufsichtsbeschwerde hinterher?
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Mir01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 06.04.2004 um 14:12:54
 
Hallo Belinde,
bei mir war es auch so. Ich habe auch einen Tunesier geheiratet. Erst hieß es, ich müsste nicht bei der ABH vorbeikommen. Nach Eingang seiner Unterlagen musste ich dann aber doch zu einer Befragung erscheinen, da die Dt. Botschaft drauf bestand. Sie haben mir die gleichen Fragen (5 oder 6)wie meinem Mann gestellt. Alles nicht so wild! Von Visumsantrag bis Gewährung hat es bei uns 3 1/2 Wochen gedauert.
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Belinde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 09.04.2004 um 07:37:19
 
Hallo,
ein Dankeschön an alle,die geantwortet haben. Smiley

Gruß Belinde
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VLG Belinde
 
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