Also, mein Bekannte hat sich in Ausland geheiratet, und nachher bei der
ABH für die
Vorabzustimmung nachgefragt bzw. mündlich beantragt, jedoch wurde abgelehnt. Sogar die Mit. der
ABH rät Ihn eine Verpflichtungserklärung auszufüllen damit seine Frau eine Visum beantragen kann. Jetzt, hat seine Frau das Visum bei der Botschaft beantragt, und die Unterlagen sind auf dem Weg nach Deutschland. Eine vorankündogung pre e-mail von der Ausl. Vertretung ligt schon bei der BVA in Köln und wurde bei der
ABH weitergeleitet.
Mein Bekannte hat aber Angst, dass die
ABH das Visum nicht zustimmen wird (vielleicht aus "Rache"?!). Soweit er mitbekommen hat, die
ABH teilt nur der Auslandsvertung das Ergebniss (Zustimmung ja/nein) eber nicht Ihm.
Folgendes zu meinem Freund: Eingbürgert (also Deutscher), Akademiker, 7 Jahr Berufserfahrung in Deutschland in seinem Beruf, seit 1 1/2 jahre Arbeitslos (Arbeitslosenhilfe ca. 1000 Euro), eigene Wohnung, keine Strafftatten und sonstiges.
Heirat in Ausland wurde durch den Stadtverwaltung (Standesamt) eingetragen, also er gilt als verheiratet.
Vor der Heirat ins Ausland hette er beim Standesamt vorgesprochen und die Ehefähiglkeitszuegniss beantragt und auch bekommen. Nch der Heirat, hat er die Legalisierte Heirastsurkunde deM Standesamt vorgelegt und dadurch wurde acuh die Heirat in Deutschland eigetragen, und auch seine Frau eigetragen (nicht verwescheln mit dem Familielnbuch!)
Wie lange dauert das Verfahren bei der
ABH, und wie sind seine Chancen.
Vielen Dank!