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Fammilienzusammenführung !!! (Gelesen: 6.617 mal)
beli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fammilienzusammenführung !!!
02.04.2004 um 18:11:51
 
Also, mein Bekannte hat sich in Ausland geheiratet, und nachher bei der ABH für die Vorabzustimmung nachgefragt bzw. mündlich beantragt, jedoch wurde abgelehnt. Sogar die Mit. der ABH rät Ihn eine Verpflichtungserklärung auszufüllen damit seine Frau eine Visum beantragen kann.  Jetzt, hat seine Frau das Visum bei der Botschaft beantragt, und die Unterlagen sind auf dem Weg nach Deutschland. Eine vorankündogung pre e-mail von der Ausl. Vertretung ligt schon bei der BVA in Köln und wurde bei der ABH weitergeleitet.
Mein Bekannte hat aber Angst, dass die ABH das Visum nicht zustimmen wird (vielleicht aus "Rache"?!). Soweit er mitbekommen hat, die ABH teilt nur der Auslandsvertung das Ergebniss (Zustimmung ja/nein) eber nicht Ihm.
Folgendes zu meinem Freund: Eingbürgert (also Deutscher), Akademiker, 7 Jahr Berufserfahrung in Deutschland in seinem Beruf, seit 1 1/2 jahre Arbeitslos (Arbeitslosenhilfe ca. 1000 Euro), eigene Wohnung, keine Strafftatten und sonstiges.
Heirat in Ausland wurde durch den Stadtverwaltung (Standesamt) eingetragen, also er gilt als verheiratet.
Vor der Heirat ins Ausland hette er beim Standesamt vorgesprochen und die Ehefähiglkeitszuegniss beantragt und auch bekommen. Nch der Heirat, hat er die Legalisierte Heirastsurkunde deM Standesamt vorgelegt und dadurch wurde acuh die Heirat in Deutschland eigetragen, und auch seine Frau eigetragen (nicht verwescheln mit dem Familielnbuch!)

Wie lange dauert das Verfahren bei der ABH, und wie sind seine Chancen.

Vielen Dank!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 02.04.2004 um 19:07:04
 
Hallo Beli,

zur Vorabzustimmung empfehle ich die
FAQ
. Es besteht kein Anspruch auf eine Vorabzustimmung.

Zitat:
Sogar die Mit. der ABH rät Ihn eine Verpflichtungserklärung auszufüllen damit seine Frau eine Visum beantragen kann.


Wenn sie deutsch-verheiratet ist, dann ist eine Verpflichtungserklärung überflüssig.

Zitat:
Mein Bekannte hat aber Angst, dass die ABH das Visum nicht zustimmen wird (vielleicht aus "Rache"?!).


Rache? Was ist denn das für ein Quatsch? Hier sollten persönliche Befindlichkeiten nicht mit rechtmäßiger Dienstausübung vermixt werden!!!

Also beli,
die Sache klingt eher nach einer neurotischen Fobie. Welche Anzeichen liegen denn vor, dass einem Visum zur Familienzusammenführung nicht stattgegeben wird?

Doc  ???
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.04.2004 um 19:27:14
 
Eigentlich keine! Ausser dass ere ALHilfe bezieht (also ist nicht erwärbstätig!) und dass ere kleine Wohnung hat.
Aber, bei der Vorsprache bzgl. Vorabzustiimung war er sehr negativ überascht weil die Mit. des ABH eine Verpfl. Erklärung ihm vorgeschlagen haben une auch gasagt dass das ALHilfe nicht ausreicht!
Meine Frage daher, wie sind seine Chancen überhupt dass seine Frau die Zustimmung für das Visum bekommen kann, und wie lange brauchen die ABH's dafür.
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Antwort #3 - 02.04.2004 um 19:43:08
 
Also der Anspruch auf Familienzusammenführung zu einem Deutschen (
§ 23 (1) 1 AuslG
) kann nicht durch die angesprochenen Hindernisse, die eine Familienzusammenführung zu Ausländern versagen oder verhindern könnten, begründet werden.

Wartet mal ab, bis es richtige Schwierigkeiten geben sollte. Bis dahin mal ganz ruhig. Es sollte eigentlich unproblematisch ablaufen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.04.2004 um 10:54:13
 
Der Antrag meiner Frau (Visum zur Familienzusammenführung) ist seit eine Woche bei der ABH, ich wurde aber bisjetzt noch nicht benachrichtigt. Einge Unterlagen sind aber schon abgegeben worden bei der ABH (einige Wochen vorher). Kann es sein das die ABH eine Entschiedung trifft ohne mich jetzt zu benachrichtigen oder ohne mich jetzt einzubeziehen, weil die wichtigsten Unterlagen von mir sind schon wochen vorher abgegeben worden.
Danke.
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Antwort #5 - 15.04.2004 um 19:09:11
 
Zitat:
Kann es sein das die ABH eine Entschiedung trifft ohne mich jetzt zu benachrichtigen oder ohne mich jetzt einzubeziehen, weil die wichtigsten Unterlagen von mir sind schon wochen vorher abgegeben worden.


Wenn schon alles geklärt ist, warum sollte die ABH eine weitere Anhörung durchführen? Und den Antrag auf ein Visum hat doch Deine Frau gestellt. Warum sollte Dir die ABH eine Nachricht zukommen lassen? Es war doch nicht Dein Antrag!

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.04.2004 um 19:59:07
 
... weil vorher die Voarbzustimmung nicht erteilt wurde. Seit diese Zeit sind die Unterlagen bei der ABH.
Also, warten muss ich scheinbar. Bleibt auch nichts anders übrig!!!
Ich hoffe das am Ende alles gut klappt.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.04.2004 um 21:38:01
 
ich warte noch.... vielleicht sollte ich bei der ABH nachfragen in wieweit ist der Antrag meiner Frau in bearbeitung ? Persöhnich gehen bei der ABH ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 17.04.2004 um 22:41:52
 
... " ich warte noch.... vielleicht sollte ich bei der ABH nachfragen in wieweit ist der Antrag meiner Frau in bearbeitung ? Persöhnich gehen bei der ABH ? ..."

Angenommen, wird das Visum abgelehnt, aus wer weis welchem Grund. wann kan meine Frau dann wieder das Visum beantragen ???

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Antwort #9 - 17.04.2004 um 22:45:06
 
Hey beli,

bleib doch mal locker! Deine Frau wird von der Botschaft benachrichtigt. Wenn's dann Probleme geben sollte, dann ist die Zeit über wenn's und aber's zu diskutieren.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 20.04.2004 um 14:37:58
 
Doc schrieb: "Wenn's dann Probleme geben sollte, dann ist die Zeit über wenn's und aber's zu diskutieren. "--- dann ist es zu spät!

Die ABH hat seit ca. 10 Tagen nichts bearbeitet!!!
Und will sogar die Sache hinauzögern (wurde mir ungefähr so gesagt).
Will einen RA einschalten, oder was meint ihr dazu ?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Danke
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Antwort #11 - 20.04.2004 um 20:37:44
 
Na beli,

10 Tage ist ja wohl nichts und ob hier absichtlich verzögert wird, halte ich für eine vage Vermutung oder Grüchte vom Hörensagen.

Nach 3 Monaten kann ja der Antragsteller wegen Untätigkeit klagen.

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