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Wiedereinreise vor Ablauf der AB nach D möglich? (Gelesen: 2.558 mal)
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02.04.2004 um 16:14:21
 
Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier in der richtigen Rubrik gelandet  Augenrollen

Mein Freund (Türke) hat - nachdem wir das Visum für seinen Sprachkurs verlängern wollten - eine Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr (bis Mitte Nov. 2004) erhalten. Nun muß er allerdings aus beruflichen Gründen nächste Woche in die Türkei zurückfliegen.  weinend

Frage: Kann er aufgrund der AB bis Mitte Nov. nochmal nach D einreisen? Wenn ja, nur wenn er wieder einen Sprachkurs besucht?

Der Antrag für sein Sprachvisum wurde im September letzten Jahres gestellt. Er kam Mitte November nach D.
Wann darf er ein nächstes (Besuchs-)Visum beantragen?  ???

Danke schon mal im voraus für eure Antworten.  Kuss

Gruß
Bettina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 02.04.2004 um 18:24:41
 
Hallo Bettina,

die Aufenthaltsbewilligung zum Sprachkurs beinhaltet, dass er dem Sprachkurs auch nachkommt, andernfalls könnte man unterstellen, dass er zu einem ganz anderen Grund in Deutschland zu "Besuch" ist. Wenn allerdings der Sprachkurs nur vorgeschoben worden ist, um den Aufenthalt zu sichern, dann sollte mal
§ 92 (2) 2 AuslG
in Augenschein genommen werden.

Solange die Aufenthaltsbewilligung (damit meine ich nicht ein Visum!) gültig ist, darf er auch gem.
§ 3 AuslG
wieder nach D. einreisen. Es sei denn der Auslandsaufenthalt dauert länger als 6 Monate oder ist auf Dauer ausgerichtet (vgl.
§ 44 AuslG
).

Doc Zwinkernd
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