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Anerkennung ausländischer Studiengänge (Gelesen: 2.953 mal)
Inga
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i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung ausländischer Studiengänge
02.04.2004 um 15:05:59
 

Hallo,

ich hoffe ich bin jetzt hier in diesem Forum nicht total verkehrt, auch wenn das Thema vielleicht nicht wirklich was mit Ausländerrecht zu tun hat. Vielleicht kann uns ja hier trotzdem jemand einen Tipp geben. Und zwar, fängt mein Mann (Kolumbianer) jetzt im April in Berlin ein Master-Studium an. Dadurch, dass wir verheiratet sind, hat er Anspruch auf Bafög. Das haben wir natürlich auch gleich versucht zu beantragen, jetzt wollen die aber wissen, ob sein Studium nach deutschen Anforderungen dem eines Bachelorstudienganges entspricht, wenn er das nicht tut, gibt es kein Anspruch auf Bafög. Die einzige Pesron der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen die für Kolumbien zuständig ist, ist natürlich bis ende April nicht zu erreichen. Jetzt liegen unsere Nerven natürlich mal wieder blank. Gibt es hier vielleicht jemanden, der sich mit dieser Problematik auskennt und /oder vielleicht selber auch schon Erfahrungen gemacht hat mit der Anerkennung von ausländischen Studiensystemen?
Über jede Hilfe sind wir dankbar.
Liebe Grüsse inga und pepe
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 02.04.2004 um 16:38:40
 
Hallo Inga!

Du bist hier eigentlich nicht richtig, macht aber nix.

Hier in Niedersachsen ist für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Ausbildungen in den meisten Fällen die Bezirksregierung zuständig.
In Hamburg* wird die Zuständigkeit beim Kultursenator liegen, einfach mal zum schönen Hamburger Rathaus gehen und dort nachfragen. Die ausländischen Zeugnisse mit beglaubigten Übersetzungen am besten gleich mitnehmen.

* lt. deinem Profil
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