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EU-Osterweiterung - Gegenseitigkeit § 87 Abs. 2 (Gelesen: 5.778 mal)
Mick
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02.04.2004 um 12:06:25
 
Na, da kommen doch schnelle Infos. Laut Runderlass IM NRW:


Zitat:
Mit deren Beitritt zu Europäischen Union zum 01. Mai 2004 besteht

1. volle Gegenseitigkeit mit:
     
     Polen
     Ungarn
     Slowakische Republik

2. Gegenseitigkeit nur in Bezug auf bestimmte Personengruppen (u.a. Ehegatten/Minderjährige) mit:

     Slowenien


3. Keine Gegenseitigkeit mit:

     Estland
     Lettland
     Litauen
     Tschechische Republik

Eine Beurteilung der Frage des Vorhandenseins von Gegenseitigkeit im Verhältnis zu den EU-Beitrittsländern Malta und Zypern ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt (noch) nicht möglich, da die entsprechenden Antwortnoten beider Staaten noch ausstehen. Sobald diese vorliegen, wird dies mitgeteilt.


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« Zuletzt geändert: 08.04.2004 um 14:21:05 von Ralf »  

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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Goldi
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Antwort #1 - 02.04.2004 um 12:43:28
 
Hi Folks,

nachdem das Staatsangehörigkeitsrecht die Möglichkeit einräumt, durch die verschiedenen Bundesländer einzelene Vorschriften (sog. Erlasse) zu erlassen, so dürfte es sich beim IM-Erlass von NRW nur um eine Entscheidung von eben NRW handeln (Stichwort "A- u. B-Länder"). Die A-Länder dürften wohl folgen, die B-Länder werden sich teilweise wohl anders entscheiden.

Schönes WoE
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Mick
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Antwort #2 - 02.04.2004 um 13:02:46
 
Zitat:
Hi Folks,

nachdem das Staatsangehörigkeitsrecht die Möglichkeit einräumt, durch die verschiedenen Bundesländer einzelene Vorschriften (sog. Erlasse) zu erlassen, so dürfte es sich beim IM-Erlass von NRW nur um eine Entscheidung von eben NRW handeln (Stichwort "A- u. B-Länder"). Die A-Länder dürften wohl folgen, die B-Länder werden sich teilweise wohl anders entscheiden.

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Hi Goldi,
in einigen wenigen Bereichen besteht sicherlich die Möglichkeit, Länderregelungen zu treffen
Die Vorschrift des § 87 Abs. 2 AuslG räumt kein Ermessen ein. Wenn Gegenseitigkeit besteht, wird von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Nr. 4 AulG abgesehen.
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Ralf
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Antwort #3 - 02.04.2004 um 13:46:34
 
Zitat:
Wenn Gegenseitigkeit besteht, wird von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Nr. 4 AulG abgesehen.


Manchmal bedarf es dazu allerdings erst einer Gerichtsentscheidung (Stichwort: Griechenland/Bayern) lachen

Allen ein schönes Wochenende.
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Blaise
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Antwort #4 - 02.04.2004 um 21:10:53
 
Hallo Mick,

in NRW wird ja wirklich flott gearbeitet! In Rheinland-Pfalz haben wir noch keine entsprechenden Inforamtionen....

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Mick
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Antwort #5 - 02.04.2004 um 21:44:25
 
Zitat:
Hallo Mick,

in NRW wird ja wirklich flott gearbeitet! In Rheinland-Pfalz haben wir noch keine entsprechenden Inforamtionen....

Grüße

Blaise



Wir wollen ja nicht nur meckern, sondern auch loben:

Mittlerweile läuft es so, dass das BMI-Erlasse, Botschaftsberichte etc. eingescannt und per eMail vom IM NRW zu den BezRegs gehen. Die leiten unverzüglich an die  Behörden vor Ort weiter. Klappt echt gut und schnell.

Die Sachen kann man dann auch schön elektronisch vorhalten, wir machen es in einer Lotus-Notes-Geschichte, feine Sache. Jeder Mitarbeiter kommt per Suchfunktion schnell zum gewünschten Erlass.  :happy:
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Antwort #6 - 03.04.2004 um 01:52:21
 
???  Smiley (rechts PC, links ich).

Zur EU-Osterweiterung und Gegenseitigkeit:

Ich stimme Dir zu, dass wenn Gegenseitigkeit besteht der § 87 II AuslG kein Ermessen zulässt, aber die Frage ist: Wer bestimmt wann Gegenseitigkeit gegeben ist?
Meiner Meinung nach die Länder. Im Süden der Republik ist für kein einziges Land entsprechendes fesgestellt, da noch keine einzige Klärung herbeigeführt werden konnte. Außer bei Great Britain, allerdings mit den abschließenden Ergebnis, dass hier keine Gegenseitigkeit besteht.
Tja, klingt komisch ist aber so.

cry: hilfe, in By gehen die Uhren mal wieder anders.

Gruß von Goldi to all
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Antwort #7 - 03.04.2004 um 01:06:43
 
Ich möchte darum bitten, eine solche Diskussion unter Koll's im internen Forum zu führen. Wir möchten doch wohl die User nicht verunsichern?

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Ralf
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Antwort #8 - 03.05.2004 um 11:26:31
 
Nachtrag:

Malta steht inzwischen auf der Liste der Länder mit uneingeschränkter Gegenseitigkeit.

Lediglich für Zypern liegen noch keine Erkenntnisse vor.
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