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Heirat mit einem Inder (Gelesen: 3.350 mal)
Daniela
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Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit einem Inder
01.04.2004 um 19:47:52
 
Hallo,
mein indischer Freund (aus Delhi)und ich wollen in Deutschland heiraten. Beim Standesamt war ich auch schon und weiß welche Unterlagen wir brauchen. Aber jetzt sind wir total verwirrt wegen dem Visumsantrag zur Eheschließung. Wisst ihr, ob ich meinem Freund erst die Verpflichtungserklärung schicken muss und er dann  mit seinen Dokumenten zur dt. Botschaft geht, um das Visum zu beantragen oder muss er sie mir erst nach Deutschland schicken, damit das Standesamt sie bearbeitet bzw. zur Legalisation zurück nach Indien schicken kann? Und müssen die Dokumente + Kopien vorbeglaubigt sein von ind. Bhörden? Leider weiß das Ausländeramt hier nicht über den Vorgang bescheid und die Webseite der Botschaft hat uns nur mehr verwirrt. Mein Freund geht zwar nächste Woche zur Botschaft, trotzdem wäre es eine große Erleichterung, wenn Ihr mir heften könntet. Vielen Dank im Voraus!  Smiley
Gruß
Daniela
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Hesekiel
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Feel hailed!


Beiträge: 77
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 01.04.2004 um 20:23:26
 
Zitat:
(...) Wisst ihr, ob ich meinem Freund erst die Verpflichtungserklärung schicken muss und er dann  mit seinen Dokumenten zur dt. Botschaft geht, um das Visum zu beantragen oder muss er sie mir erst nach Deutschland schicken, damit das Standesamt sie bearbeitet bzw. zur Legalisation zurück nach Indien schicken kann? Und müssen die Dokumente + Kopien vorbeglaubigt sein von ind. Bhörden? Leider weiß das Ausländeramt hier nicht über den Vorgang bescheid und die Webseite der Botschaft hat uns nur mehr verwirrt. (...)


- Manche Botschaften verlagen eine gültige Verpflichtungserklärung, die bis zur endgültigen Entscheidung über die Eheschließung gültig ist.
- Es wird günstiger sein, die vorbeglaubigten indischen Dokumente den Visumunterlagen bei der Botschaft  zur Legalisation beizufügen, weil diese dann an die Ausländerbehörde gehen und sie von dort an das Standesamt geschickt werden können.
- Dann solltest du die ABH darauf hinweisen, dass Unterlagen aus den Visumantrag an das Standesamt geschickt werden müssen.

Ciao,
Andreas
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Daniela
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Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.04.2004 um 20:36:02
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.  Laut lachend  Ja, soweit mir das ABH meines Nebenwohnsitzes erklärt hat, brauche ich eine Verplichtungserklärung. Das ist kein Problem.
Vielen Dank für die Hilfe!
Daniela
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.04.2004 um 11:50:10
 
Du mussst das aber bei der ABH deines Hauptwohnsitzes machen - und da kann wieder alles anders sein...
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Daniela
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Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.04.2004 um 13:48:11
 
Hallo,
ja das ist mir klar, aber als ich da nachgefragt habe, meinten die nur, sie wüßten gar nicht, wie das geht und mein Freund soll sich bei der Deutschen Botschaft erkunden.  Griesgrämig  Ich würde wesentlich lieber in meinem Nebenwohnsitz heiratet, weil das Standesamt und die ABH superfreundlich waren und auch eine Ahnung hatten, was sie da tun, aber leider ist die Stadt in Niedersachsen und mein Urlaub betrieblich festgelegt, ich kann mir also zwischendurch nicht oft freinehmen.
Trotzdem Danke für die Warnung. Smiley
Bis dann!
Daniela
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