Hallo nochmal!
Ich hatte bereits einen Eintrag im alten F. geschrieben und eine Antwort von "doc" bekommen, aber leider hab ich durch das neue Formun keine weiteren Antworten mehr bekommen!
Also nocheinmal die Situation:
Ich bin seit 08/02 mit einem Slowaken verheiratet und möchte aus persönlichen Gründen aus unseren gemeinsamen Wohnung ausziehen, mich aber nicht unbedingt zwangsweise scheiden lassen!
Jetzt meine Fragen:
>>> Wenn ich meinen AUSZUG der AB melde, damit es also keine SCHEINEHE ist, sondern die Situation offen darliegt, was muß ich für einen Grund angeben? Oder fragen die da gar nicht danach?!
>>> Kann das echt nicht irgendwelche "unangenehmen" Folgen haben?!
>>> Wenn ich NUR ausziehe, es der AB melde, und erstmal NICHT die Scheidung einreiche, können wir dann trotzdem verheiratet bleiben und behält mein Mann seine vorläufige
AE (geht bis Mitte 2005)?!
>>> Wenn ich ausziehe UND die SCHEIDUNG einreiche = damit das TRENNUNGSJAHR einläute, wird die
AE meines Mannes dann gekürzt? Und um wie viele Monate kann es sich dabei handeln?
Doc hat geschrieben, daß das Trennungsjahr keinen Grund für einen weiteren Aufenthalt mehr darstellt und daß es möglich ist, daß die
AE meines Mannes dann verkürzt werden könnte....
Ich möchte/muß mich ja nicht unbedingt gleich scheiden lasseen. Wenn wir einfach ohne weitere bürokratischen Hindernisse erstmal auseinader wohnen könnten, wäre unserer Beziehung schon immens geholfen. Wir wollen uns ja als PAAR nicht unbedingt trennen!! Aber das verstehen eben die Behörden nicht!!
Könnt Ihr mir noch einmal helfen?! ???
Ich gehe heute noch mal zur AB und informiere mich - es ist nur so, daß die dort meistens gar keinen Plan haben und nur Ärger machen können! Deswegen trau ich mich dort kaum zu fragen, aber eigentlich ist das ja unverbindlich oder?!
Ich freue mich über jede Antwort von Euch!!
Lissza