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Auszug/Scheidung - Brauch nochmal Eure Hilfe! (Gelesen: 8.125 mal)
lissza82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.03.2004 um 13:30:31
 
Hallo nochmal!

Ich hatte bereits einen Eintrag im alten F. geschrieben und eine Antwort von "doc"  bekommen, aber leider hab ich durch das neue Formun keine weiteren Antworten mehr bekommen!
Also nocheinmal die Situation:
Ich bin seit 08/02 mit einem Slowaken verheiratet und möchte aus persönlichen Gründen aus unseren gemeinsamen Wohnung ausziehen, mich aber nicht unbedingt zwangsweise scheiden lassen!
Jetzt meine Fragen:
 
>>> Wenn ich meinen AUSZUG der AB melde, damit es also keine SCHEINEHE ist, sondern die Situation offen darliegt, was muß ich für einen Grund angeben? Oder fragen die da gar nicht danach?!
>>> Kann das echt nicht irgendwelche "unangenehmen" Folgen haben?!

>>> Wenn ich NUR ausziehe, es der AB melde, und erstmal NICHT die Scheidung einreiche, können wir dann trotzdem verheiratet bleiben und behält mein Mann seine vorläufige AE (geht bis Mitte 2005)?!

>>> Wenn ich ausziehe UND die SCHEIDUNG einreiche = damit das TRENNUNGSJAHR einläute, wird die AE meines Mannes dann gekürzt? Und um wie viele Monate kann es sich dabei handeln?

Doc hat geschrieben, daß das Trennungsjahr keinen Grund für einen weiteren Aufenthalt mehr darstellt und daß es möglich ist, daß die AE meines Mannes dann verkürzt werden könnte....
Ich möchte/muß mich ja nicht unbedingt gleich scheiden lasseen. Wenn wir einfach ohne weitere bürokratischen Hindernisse erstmal auseinader wohnen könnten, wäre unserer Beziehung schon immens geholfen. Wir wollen uns ja als PAAR nicht unbedingt trennen!! Aber das verstehen eben die Behörden nicht!! Griesgrämig

Könnt Ihr mir noch einmal helfen?! ???
Ich gehe heute noch mal zur AB und informiere mich - es ist nur so, daß die dort meistens gar keinen Plan haben und nur Ärger machen können! Deswegen trau ich mich dort kaum zu fragen, aber eigentlich ist das ja unverbindlich oder?!

Ich freue mich über jede Antwort von Euch!!
Smiley
Lissza
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 30.03.2004 um 14:46:06
 
Hallo lissza,

grundsätzlich ist eine wesentlich Voraussetzung für den Ehegattennachzug die eheliche Lebensgemeinschaft (
§ 17 (1) AuslG
). Wenn er die Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug als Ehegatte bekommen hat, dann entfällt mit einer Trennung eine wesentliche Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis.

Sollten sich die Ehegatten nach einer gewissen Zeit der Trennung wieder versöhnen, dann kann ja sehrwohl ein neues Visum zum Familiennachzug beantragt werden.

Die 2-Jahres-Frist für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (
§ 19 AuslG
) ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die
eheliche Lebensgemeinschaft
vor Eintritt der 2 Jahre aufgelöst wird. Die Heiratsurkunde oder eine bevorstehende Scheidung hat damit wenig zu tun.

Er hat aber ab dem 01.05.2004 auch andere Möglichkeiten eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, wenn er z.B. schon 1 Jahr beschäftigt ist.

Doc  Zwinkernd

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lissza82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.03.2004 um 17:17:29
 
Hey DOC!

Danke nochmal!
Habe heute mit dem Ausländeramt telefoniert - man sagte mir dort, sollte ich ausziehen, würde in jedem Fall geprüft ob er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat.
Ich könnte aber im Fall einer rein "wohnräumlichen" Trennung eine Erklärung abgeben, warum wir uns vorerst und für wie lange räumlich trennen und trotz der räuml. Trennung die ehel. Lebensgemeinschaft aufrecht erhalten.  Also GRUND der Trennung und vorraussichtlich ZEITangabe...
Das heißt ich könnte so ein paar Monate oder ein Jahr an Zeit rausschlagen und wir uns wirklich überlegen ob wirs zu nem späteren Zeitpunkt nochmal mit zusammenwohnen probieren. Das hört sich doch nicht schlecht an, oder gibt es einen Haken an der Sache?

Fakt ist ja, daß unsere Beziehung als solche trotz wohnl. Trennung ja weitergehen würde! Es ist nur so, daß wir im Moment zusammenwohnend echt nicht miteinander auskommen. Aber versteht das das Ausländeramt?! Die orientieren sich doch echt nur an Fakten! *seufz*

Lissza
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 30.03.2004 um 18:57:32
 
Zitat:
Das heißt ich könnte so ein paar Monate oder ein Jahr an Zeit rausschlagen und wir uns wirklich überlegen ob wirs zu nem späteren Zeitpunkt nochmal mit zusammenwohnen probieren. Das hört sich doch nicht schlecht an, oder gibt es einen Haken an der Sache?


Ja, dann allerdings ergibt sich wieder ein Zusammenhang zum Ausgangsposting:
Wenn es hier lediglich darum gehen sollte, das Aufenthaltsrecht zu sichern, dann kommen die
VwV-AuslG
, Nr.: 19.0.2, 19.1.1 nicht zum tragen. Eine vorübergehende Trennung hingegen schließt eine Verlängerung nach
§ 19 AuslG
nicht aus. Allerding müßte dann im Zeitpunkt der Verlängerung die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft beabsichtigt sein.

Und dann könnte es sich allerding wieder um eine "Scheinehe" handeln. Wenn denn vorgegeben wird, es handele sich nur um eine vorübergehende Trennung, allerdings nur beabsichtigt wird, den Aufenthaltstitel zu verlängern, dann liegen die Vorasusetzungen für den Titel nicht vor und die Angaben sind sogar strafbar (
§ 92 (2) 2 AuslG
).

Doc  Zwinkernd
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Hesekiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 30.03.2004 um 21:08:28
 
Zitat:
Hey DOC!

Fakt ist ja, daß unsere Beziehung als solche trotz wohnl. Trennung ja weitergehen würde! Es ist nur so, daß wir im Moment zusammenwohnend echt nicht miteinander auskommen. Aber versteht das das Ausländeramt?! Die orientieren sich doch echt nur an Fakten! *seufz*


Du hast oben geschrieben, dass Dein Ehegatte Slowake ist. Die Slowakei ist nächsten Monat EU-Mitglied. Nur wenn Dein Ehemann horrende Rechtsverstöße begangen hat oder dauerhaft arbeitslos ist, musst Du befürchten, dass die Genehmigung widerrufen wird. Das ganze unter dem Vorbehalt, dass er inzwischen ein Jahr ordnungsgemäß beschäftgt war / ist.

Grüße,
Andreas
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lissza82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.03.2004 um 22:18:01
 
@Hesekiel: Leider hat mein Mann noch nicht durchgängig und auch noch kein Jahr hier gearbeitet, das hat er sich selber zuzuschreiben... Außerdem siehts bei Tschechen, Polen und Slowaken mit der AE in Deutschland und Frankreich wegen Arbeit anders aus, als mit den übrigen EU staaten, da bleibt es wie bisher und der EU beitritt nützt in diesem Fall nichts Griesgrämig

@doc: Wie lange kann diese Trennungszeit denn sein?!? Fakt ist aber doch, daß ICH ersmal ausziehen und das melden kann ohne Ärger zu bekommen, oder?!
Im schlimmsten Fall hat nur mein Mann das Problem, wenn sie seinen Status prüfen und im seine AE kürzen, oder kann ich da auch Ärger bekommen?!
Wo ist eigentlich das Problem wenn man der AB sagt, man trennt sich vorerst auf Probe und es ist natürlich nicht 100% sicher abzusehen, ob das eheliche Zusammenleben wieder hergestellt wird?! Also wenn man das offen läßt....
geht das?!

Oh, nein, ich kapier das alles nicht! Griesgrämig
ich will doch einfach nur ausziehen und eigentlich nur alles korrekt machen und keinen Behördenärger, versteht Ihr?!

Was könnte ich jetzt also am besten machen?!
Ich ziehe wohl schon zum 15. April oder zum 1. Mai aus, bis dahin muß ich wissen was ich am besten tue! Deswegen möchte ich alle Optionen durchdenken und hoffe Ihr steht mir weiter beratetend zur Seite! Danke für Eure Einträge, aber ganz kapiert hab ich die Situation/Rechtslage eben noch net!

Lissza
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #6 - 30.03.2004 um 22:46:23
 
Hallo lissza,

die Sache ist ganz einfach. So wie Du es schon der ABH telefonisch mitgeteilt hattest. Einfach bei der Wahrheit bleiben.

Meine Bedenken hatten sich nur darauf bezogen, dass sich Dein letztes Posting so anhörte, als wolltest Du den Entzug der AE für Deinen Mann hinauszögern. Ich warne nur davor, bei der ABH falsche Absichten zu erklären.

Und wenn er schon 1 Jahr beschäftigt gewesen wäre, dann hätte er am 01.05.2004 eine eigenständige AE-EG für 5 Jahre bekommen können.

Doc  Zwinkernd
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Gerdle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 31.03.2004 um 09:42:45
 
<<<Und wenn er schon 1 Jahr beschäftigt gewesen wäre, dann hätte er am 01.05.2004 eine eigenständige AE-EG für 5 Jahre bekommen können.
<<<

Hallo Doc,

muss man nicht "nur" seit einem Jahr eine Arbeitsberechtigung besitzen?

Gerd.
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lissza82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 31.03.2004 um 12:09:38
 
Hey Doc!

Nochmal eine Frage Zwinkernd Könnte ein evtl Schreiben an die ABH dann ungefähr so klingen:

blablabla >>>...möchte Ihnen hiermit mitteilen, daß ich aus persönlichen Gründen  meinen Hauptwohnsitz seit dem XX.XX.XXXX von A nach B verlegt habe und damit vorerst aus der Wohnung, die ich mit meinem Mann X X gemeinsam bewohnt habe ausgezogen bin.

Leider kann ich die Dauer der wohnräumlichen Trennung nicht im Vorraus bestimmen...<<<

oder den zweiten Absatz lieber erstmal weglassen?!
Wenn die wissen wollen, wie lange ich die Dauer der Trennung plane, werden sie sich schon melden...
Und ob wir die Ehe wirklcih weiterführen, wer kann DAS schon nachprüfen?!
*seufz*
Wenn sie dann prüfen, ob die Ehe nach dem GG schutzwürdig ist, und der meinung sind, sie ist es nicht und sie Kürzen seine AE, dann kann ich es eben auch nicht ändern. Mein Mann hat genug Gelegenheiten gehabt, sich hier eine feste Arbeit zu suchen und ein Jahr zu arbeiten. Ansatt dessen hat er nur rumgedümpelt, sich nicht helfen lassen und nichts auf die Reihe gebracht.  Er muß auch mal selbst für sich Verantwortung übernehmen. Wenn er dann wirklich gehen muß, kann ich das eben auch nicht mehr ändern! Ich kann seinen verantwortungslosen Lebensstil auf jeden Fall nicht mehr länger ertragen und auf Dauer meine Nerven ruinieren! Klingt hart, ist aber so!

LG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 31.03.2004 um 13:02:11
 
Hi Lissza ,

warum machst Du Dir denn so viele Gedanken über wäre und wer..... so wie es sich anhört ist es mit der Liebe ja nicht mehr weit her bei euch (kein vorwurf)
also solltest du dich desser darauf konzentrieren, so schnell wie möglich die Scheidung einzureichen und das Verfahren durchziehen Denn je länger Ihr verheiratet seid, umso grösser werden ja auch Deine evtl. Unterhaltsverpflichtungen Ihm gegenüber  usw.


Gruß

carlosCB
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Gruß &&CarlosCB
 
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #10 - 31.03.2004 um 14:49:13
 
Die Antworten bzgl. der Arbeitnehmerfreizügigkeitwurden zu einem neuen Thema verschoben (Klick hier..)

Das Thema hier ist dadurch nicht beendet!!!

Verschoben von: Doc.
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« Zuletzt geändert: 02.04.2004 um 21:10:48 von Doc »  

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Antwort #11 - 02.04.2004 um 21:09:22
 
Zitat:
Wenn sie dann prüfen, ob die Ehe nach dem GG schutzwürdig ist, und der meinung sind, sie ist es nicht und sie Kürzen seine AE, dann kann ich es eben auch nicht ändern. Mein Mann hat genug Gelegenheiten gehabt, sich hier eine feste Arbeit zu suchen und ein Jahr zu arbeiten. Ansatt dessen hat er nur rumgedümpelt, sich nicht helfen lassen und nichts auf die Reihe gebracht.  Er muß auch mal selbst für sich Verantwortung übernehmen. Wenn er dann wirklich gehen muß, kann ich das eben auch nicht mehr ändern! Ich kann seinen verantwortungslosen Lebensstil auf jeden Fall nicht mehr länger ertragen und auf Dauer meine Nerven ruinieren! Klingt hart, ist aber so!

LG
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Lissza Smiley


Keiner hier kann Dir diese Verantwortung abnehmen. Das hätte Dein Ehemann eigentlich selbst machen müssen. Ich will nur nochmals darauf aufmerksam machen, dass es nicht förderlich ist, gut gemeinte Absichten in Unrechtmäßigkeit zu verkehren.

LG
Doc  8)
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 21.04.2004 um 11:42:36
 
Zitat:
Hi Lissza ,

warum machst Du Dir denn so viele Gedanken über wäre und wer.....
Denn je länger Ihr verheiratet seid, umso grösser werden ja auch Deine evtl. Unterhaltsverpflichtungen Ihm gegenüber  usw.


Gruß

carlosCB


Hi, CarlosCB,

so langsam gewinne ich ein Bild von Dir. (Du weisst, wenn beim Berthold Brecht der Herr K. einen Menschen liebte, dann machte er einen Entwurf von ihm....)

Da wurde also ein Ehepartner nach Deutschland geholt - ABER ES KAM EIN MENSCH (frei nach Nazim Hikmeth).
Und der hat - oh Schreck- evtl. bei der Tennung auch noch Unterhaltsansprüche. Sowas kann man einem deutschen Herrenmenschen doch wohl nicht antun!

Sei mir bitte ob dieser groben Ironie nicht allzu böse.
Aber dieses dein posting hier, auch und gerade zusammen mit deinen anderen postings (vor allem zu LenaTrif), haben mich dazu veranlasst, das mal auszudrücken.
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tinchen
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Antwort #13 - 21.04.2004 um 14:02:40
 
Hi Lissza,

also ich denke, man sollte über eine dauerhafte Trennung (Scheidung)  nicht leichtfertig entscheiden. Ich kann mir vorstellen, dass dich der Lebensstil deines Mannes sehr nerft, aber man weiss ja nie, was eine räumliche Trennung bewirken kann. Vielleicht findet ihr ja auch wieder zueinander. Überstürzen würd ich daher die Sache nicht, nur weil z.B. eventuelle Unterhaltsansprüche entstehen. Wichtig ist nur, dass du der ABH gegenüber ehrlich bleibst. Dann werden die dir auch helfen. Ich drück euch beiden die Daumen.

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tinchen
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 21.04.2004 um 14:28:50
 
@Davidovitsch

ach, warum sollte ich Dir böse sein. wir werden hier zwar äusserst selten einer Meinung sein. aber zumindest habe wir das gleiche Profilbild ausgewählt... guck

aber zum Thema......ob (wie Du zu sagen pflegst: Damentier oder Männchen ich bin der Meinung ,dass bei einer Beziehung wie Ehe BEIDE Partner partizipieren. Daher sollten nach oder während einer Trennung auch beide wieder ihren Weg gehen und nicht versuchen, auf Kosten des Anderen weiterzuleben.

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Gruß &&CarlosCB
 
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