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Abgeschlossenes Studium in Deutschland (Gelesen: 5.499 mal)
mari
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29.03.2004 um 16:55:10
 
Hallo liebe Leute,
ich bin seit ca. 10 Jahren in Deutschland und stehe kurz vor meinem Studienabschluss.(ca. 3/4 Jahr). Ich komme aus keinem EU-land und habe eine Aufenthaltsbewilligung. Ich würde gerne folgendes wissen: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit nach dem "Studentenvisum" ein "Arbeitsvisum" zu bekommen? Ich habe gehört, dass so ein Antrag wegen aktueller Arbeitslosigkeit oft abgeleht wird, obwohl man einen festen Job nachweisen kann.
Welche andere Möglichkeiten gibt es noch?Was kann ein hochqualifizierter Studienabsolvent TUN?
ich habe auch gelesen, dass so eine A.bewilligung nicht geändert werden kann. D.h., mann müsste ausreisen um dann wieder einzureisen.Wie ist dort der zeitlicher Rahmen? Wie Ihr seht, Fragen über Fragen  Smiley
Ich würde mich über Eure Antworten/Ratschläge sehr freuen.
DANKE SCHÖN im Voraus!
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Mick
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Antwort #1 - 29.03.2004 um 19:36:25
 
Hi,
außerhalt der IT-VO geht es grundsätzlich nicht, es sei denn, die Beschäftigung liegt im öffentlichen Interesse (das liegt im Rahmen der IT-VO "pauschal" vor). Nachzulesen in
§ 28 Abs. 3 AuslG
.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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mari
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Antwort #2 - 30.03.2004 um 15:01:58
 
Hallo Mick,
danke für die Antwort.
Ich studiere kein IT-fach.

Wie ist es, wenn ich zu einem Geschäftsführer mit Eigenkapital ernannt werde? kann in so einem Fall ein Arbeitsvisum erteilt werden?

Wenn ja, wie ist die Prozedure? und wie lange dauert so was zeitlich?

Danke im voraus:-)
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Marco_D.
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Antwort #3 - 30.03.2004 um 15:27:16
 
Eine Aufenthaltserlaubnis kannst du daraus nicht  ableiten. Ansonsten hätten wir ja nur Briefkastenfirmen hier. Zwinkernd

Aber ein Visum für Geschäftsreisende, der dir einen AUfenthalt für 3 Monate pro halbes Jahr gestattet ist sicherlich drin.
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Marco_D.
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Antwort #4 - 30.03.2004 um 15:28:15
 
Zitat:
Aber ein Visum für Geschäftsreisende, der dir einen AUfenthalt für 3 Monate pro halbes Jahr gestattet ist sicherlich drin.


Ok deutsche Sprache schwere Sprache Durchgedreht
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mari
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Antwort #5 - 31.03.2004 um 15:32:02
 
sollte keine "Briefkastenfirma"sein...aber gut, wenn es nicht geht...welche andere Möglichkeiten hat ein nicht EU-Staatsangehöriger  nach dem Studienabschluss in Deutschland?
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Mick
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Antwort #6 - 31.03.2004 um 19:17:42
 
Zitat:
sollte keine "Briefkastenfirma"sein...aber gut, wenn es nicht geht...welche andere Möglichkeiten hat ein nicht EU-Staatsangehöriger  nach dem Studienabschluss in Deutschland?



Hi, es durchaus nicht so, dass es gar nicht geht. Auch zum Zwecke der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit kann man eine AE bekommen. Hier steht aber auch im Mittelpunkt, dass ein öffentliches Interesse vorliegen muss.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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