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Straftat...Visumspflicht... (Gelesen: 17.274 mal)
marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.03.2004 um 15:52:50
 
Mir ist schon fast übel...weil ich euch schon so viele Fragen bezüglich meines Mannes, bzw. unserer Probleme mit der Umverteilung etc.  gestellt habe und ich jetzt leider keine positiven Antworten erhoffe.

Ihm werd eine Straftat zur Last gelegt. Das mag jetzt sehr unglaubwürdig erscheinen, aber er ist unschuldig. Nichts destotrotz haben wir keinen Widerspruch erhoben, weil er wohl eh als unglaubhaft gilt und es 2 Zeugen gibt. Ich bin sehr traurig, dass diese Straftat jetzt existiert aber sie ist nun mal da und wir wissen im Moment nicht wie es weiter gehen soll.

Die Umverteilung hat soweit geklappt, ihm ist eine Duldung ausgestellt wurden. Er ist "illegal" eingereist, um einen Aufenthalterlaubnis zu erhalten, müßte er nachträglich ein Visum beantragen. Er würde einen vorläufigen Reisepass von DE erhalten um es in Jordanien (er ist Iraker) zu beantragen. Mann hätte das vielleicht umgehen können, weil es uns finanziell zur Zeit nicht möglich ist und er hätte zumindestens eine Befugniss erhalten (obwohl der vorige Sachbearbeiter mit mir da auch nicht so einig war, weil er meinte die Befugnis müßte mein Mann ja in seinem Reispass bekommen, den er ja nicht hat...).

Eine Duldung ist natürlich sehr unbefriedigend. Im Moment weiß ich wirklich nicht wie es mit uns weiter gehen soll, zumal wir ja auch geplant haben in diesem Jahr in ein anderes Eu-Land  zu gehen. Ohne Aufentahltstitel und Reisepass werd das wohl auch nicht klappen....obwohl es schon lange geplant ist und soweit schon vorbereitet ist.

Die irakische Botschaft ist ja geschlossen....selbst wenn es uns möglich wäre ( wenn sie wieder geöffnet ist) einen Reisepass zu erhalten, würde er wohl kaum eine Befugnis wegen der Straftat erhalten...Nur der Reisepass, um ein Visum für Spanien zu erhalten, geht ja auch nicht, weil der Aufenthalttitel in DE fehlt.

Ich kenne meine Fragen im Moment selber nicht, da mir alles so aussichtslos erscheint.

Fakt ist, dass wir nach Spanien möchten. Haben wir wirlich keine andere Wahl, als das Visum in Jordanien zu beantragen?  Wieviel Geld werd das wohl verschlingen (was wir im Moment nicht ansatzweise haben), wenn wir erst mal den Flug zusammen haben, der Aufentahlt der sich eventuell über Monate hinstreckt? Das scheint mir unlösbar. Nur mit den Flugkosten und einen 2-wöchigen Aufentahlt können wir wohl kaum rechnern...

Mir schwant jetzt nicht gutes...Hilfe!


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Mick
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Antwort #1 - 29.03.2004 um 16:34:56
 
Hi,
wenn eine Straftat vorliegt, liegt auch gleichzeitig ein Ausweisungsgrund vor. Hierdurch wird der ABH das Ermessen eingeräumt, die beantragte AE zu versagen (vgl. § 7 Abs. 2 AuslG). Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung liegt durch die Eröffnung des Versagungsermessen kein strikter Rechtsanspruch im Sinne des § 9 Abs. 2 DVAuslG mehr vor, der es ja grundsätzlich ermöglicht, trotz Visumsverstoßes eine AE zu beantragen und zu erhalten.
Wenn die Verweisung auf das Visumsverfahren zu unzumutbaren Härten führt (Kosten, Dauer der Trennung), kommt die Erteilung einer Befugnis in Betracht. Ich lese aus Deinem Beitrag, dass dieses auch vorgesehen sein könnte. Falls dem so ist: Ich denke, dass es in der Folge auch ein Reisedokument geben wird, da es ja nicht möglich ist, in den Besitz eines irakischen Reisepasses zu kommen. Ein Reisedokument wollte die ABH ja auch zum Zwecke der Visumseinholung ausstellen.
Mit Reisedokument und Befugnis kann Dein Mann legal nach Spanien reisen. Wenn Du dort Freizügigkeit in Anspruch nimmst, kann er dieses ebenfalls tun.

Na, ob das so klappt  ???
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.03.2004 um 01:20:59
 
Ich muß leider doch (mal wieder  Smiley) nachhaken....

Also... es ist trotz Straftat möglich eine Befugnis zu erhalten und ein deutsches Reisedokument....er kann auch in diesem deutschen Reisedokument das Visum für Espana erhalten...Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters und ihm sind nicht die Hände gebunden...trotz Straftat...Ja? Bitte um ein JA JA JA!

Gruß Marie

laola
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Antwort #3 - 30.03.2004 um 08:49:22
 
Hallo,

wenn Dein Mann wider Erwarten einen Pass und eine
Aufenthaltsbefugnis bekommen sollte muesstest Du wenn Ihr nach Spanien wollt und der Aufenthalt 90
Tage ueberschreitet ein Visum beantragen. Mit diesem
Visum und so einigen anderen Unterlagen muesstest
Ihr dann zur hiesigen AHB und die verlangen unter anderm einen Auszug aus dem Zentralregister(Fuehrungszeugnis), Verdienstbescheinigungen
Mietvertrag etc. 
Also wenn Du villeicht glauben solltest Ihr haettet
es hier in Spanien einfacher bist Du leider auf dem
Holzweg.

Gruesse Hartmut
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Hartmut_Krentz
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Antwort #4 - 30.03.2004 um 10:58:25
 
Hallo Marie,

also jetzt mal ein bisschen konkreter:
Sollte Dein Mann einen Aufenthaltstitel bekommen
muesstest Ihr damit zum naechsten Spanischen
Konsulat um ein Visum zu beantragen.
Hier in Spanien muesstest Ihr dann bei der AHB
folgende Unterlagen vorlegen:
Reiesepaesse von beiden
Visum fuer Deinen Mann
Fuehrungszeugnis
Heiratsurkunde beglaubigt
Verdienstbescheinigungen von Dir d.h. konkret
Du musst nachweisen, dass Du hier in Spanien fuer beide den Lebensunterhalt bestreiten kannst
Ein sogenanntes Certificado de Convivencia
zu beantragen bei der Lokalpolizei der Gemeinde in der
ihr wohnen werdet. Die Polizei ueberprueft Eure Angaben, besucht Euch in der Wohnung und stellt
dann dies Zertifikat aus.
Wenn alle diese Unterlagen vollstaendig sind, geht ihr zur AHB Bearbeitungszeit ca. 3 Monate ihr bekommt
allerdings eine Kopie des Antrags die als Ausweis
gilt. Wie Du siehts nicht einfach.
Natuerlich koenntest Du Deinen Mann illegal
mitnehmen wuerde ich von abraten nach dem 11 Maerz
gibt es teilweise besonders in den Touristengebieten
strenge Kontrollen und wenn Dein Mann erwischt wird,
eroeffnet die AHB ein Expediente de Expulsion (Abschiebung) und Du bekommst auch ein Einreiseverbot
trotz EU und Schengen.
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Antwort #5 - 30.03.2004 um 11:20:56
 
Das Wichtigste habe ich vergessen:

Einen Nachweis dass eine krankenversicherung
besteht.
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Mick
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Antwort #6 - 30.03.2004 um 12:19:18
 
Zitat:
Hallo Marie,

also jetzt mal ein bisschen konkreter:
Sollte Dein Mann einen Aufenthaltstitel bekommen
muesstest Ihr damit zum naechsten Spanischen
Konsulat um ein Visum zu beantragen.
Hier in Spanien muesstest Ihr dann bei der AHB
folgende Unterlagen vorlegen:
Reiesepaesse von beiden
Visum fuer Deinen Mann
Fuehrungszeugnis
Heiratsurkunde beglaubigt
Verdienstbescheinigungen von Dir d.h. konkret
Du musst nachweisen, dass Du hier in Spanien fuer beide den Lebensunterhalt bestreiten kannst
Ein sogenanntes Certificado de Convivencia
zu beantragen bei der Lokalpolizei der Gemeinde in der
ihr wohnen werdet. Die Polizei ueberprueft Eure Angaben, besucht Euch in der Wohnung und stellt
dann dies Zertifikat aus.
Wenn alle diese Unterlagen vollstaendig sind, geht ihr zur AHB Bearbeitungszeit ca. 3 Monate ihr bekommt
allerdings eine Kopie des Antrags die als Ausweis
gilt. Wie Du siehts nicht einfach.
Natuerlich koenntest Du Deinen Mann illegal
mitnehmen wuerde ich von abraten nach dem 11 Maerz
gibt es teilweise besonders in den Touristengebieten
strenge Kontrollen und wenn Dein Mann erwischt wird,
eroeffnet die AHB ein Expediente de Expulsion (Abschiebung) und Du bekommst auch ein Einreiseverbot
trotz EU und Schengen.



Dann sach mal einer, bei uns ist es schwierig an die AE/EU zu kommen Smiley

Recuerdos a todos  Laut lachend
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #7 - 30.03.2004 um 12:29:26
 
Hallo Mick,

kann ich nicht so beurteilen, ich musste diesen Weg gehen da die AHB in Deutschland meiner Ehefrau
keine AE austellen wollte/konnte weil ich meinen
Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland habe.
Aus "humanitaeren" Gruenden wurde dann eine AE fuer
6 Monate ausgestellt und zwar nur fuer die Herstellung
der ehelichen Lebensgemeinschaft mit mir in Spanien.
Hier ging es dann allerdings relativ problemlos, ich hatte
alle Papiere und meine Frau ist Kubanerin und die haben
hier so einen kleinen "Bonus"

Gruesse

Hartmut
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 30.03.2004 um 13:15:16
 
Ganz lieben Dank Hartmut für deine ausführliche Schilderung. Klar habe ich mich auch informiert, aber das "die" sogar éinen Hausbesuch abstatten hätte ich nicht gedacht... cry:

Das mit Spanien nehmen wir aber erst im zweiten Schritt in Anlauf. Gott sei Dank, habe ich dort auch familiere Bindungen, wir gehen also nicht einfach nur so dorthin, weil das Wetter so toll ist. Nur einfach werd es sicher auch nicht....ach, wer nicht wagt, der nicht gewinnt...

Erst ist der Aufenthalttitel hier zu "erkämpfen", meine Befürchtungen gehen eher in diese Richtung...Ermessenspielraum des Sachbearbeiters trotz Straftat bzw.  rechtliche Möglichkeiten diese durchzusetzen...

Meine eigentliche (habichrichtigvertsandenundgehaufnummersicher)Frage war...
Also... es ist trotz Straftat möglich eine Befugnis zu erhalten und ein deutsches Reisedokument....

Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters und ihm sind nicht die Hände gebunden...trotz Straftat...Ja? Bitte um ein JA JA JA!





laola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 30.03.2004 um 13:17:54
 




Hartmut, wenn wir also zunächst unter diesen 90 Tagen bleiben, braucht er kein Visum?



                              disco






Lieber Gruß!
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Antwort #10 - 30.03.2004 um 14:13:02
 
Wenn Dein Mann ueber einen Aufenthaltstitel (Duldung
reicht nicht) verfuegt kann er 90 Tage mit Dir hierbleiben
er braucht allerdings einen Pass oder Ersatz.
Der "Hausbesuch" der Lokalpolizei ist voellig normal
dauert 5 Minuten die checken nur ob ihr wirklich
zusammenwohnt ohne dieses Certificado de
Convivencia gibt es keine Aufenthaltserlaubnis
in Spanien.

Gruesse

Hartmut
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marie
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Antwort #11 - 30.03.2004 um 14:47:16
 

ups..das ging ja schnell...Danke für die schnelle Antwort  :happy:

Mal was gaaaanz anderes...

Ist ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 5 Euro überhaupt in der Akte, die der ASB vorliegt?! Habe recheriert, das im polizeilichen Führungszeugnis erst eine Strafe ab 90 Tagessätzen aufgeführt werd, wäre natürlich klasse, wenn das auch bei der ASB unberücksichtigt bleibt... Durchgedreht
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Antwort #12 - 30.03.2004 um 15:16:34
 
Also ich bin nicht auf irgendeiner behoerde
beschaeftigt in diesem Sinne also kein Fachmann.
Ich musste mich nur wegen meiner Frau mit diesem
Thema beschaeftigen. Wenn Du wegen der 90 Tage
ganz sicher gehen willst, rufe einfach mal beim naechsten spanischen Konsulat an.
Einfach wird es nicht das kann ich Dir sagen, wir waren
nach 3 Stunden Anstehen in 10 Minuten bei der
sachbearbeiterin fertig, aber auch nur weil ich eine
Kopie meines Angestelltenvetrages nebst
Verdienstbescheinigungen, Mietvertrag etc. dabei
hatte. Ich kennen hier einen Tunesier der eine Spanierin
geheiratet hat, der gute Mann hatte es wesentlich
schwerer.


Gruesse

hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 02.04.2004 um 14:14:27
 
Ich kann es einfach nicht glauben  cry: ; alles mußten wir bis jetzt irgendwie "erkämpfen", doch jetzt ist es schon fast zu einfach um wahr zu sein. Nachdem wir uns auf das Gespräch mit unserem neuen Sachbearbeiter einließen, waren wir auf das schlimmste gefasst und dementsprechend gut vorbereitet und informiert. Mit einem beklemmden Gefühl und etlichen Recherchen hinter mir (z.B. mit welchen Begründungen kann er ablehnen, wie kann ich dagegen angehen bzw. kann ich überhaupt) begann der Tag.......

aber ......

bevor mir noch mehr übel werden konnte, schlug der Sachbearbeiter selbst die Beantragung einer AE und eines Reisedokuments vor....

Was war nur los? Ein Beamter mit konstruktiven Vorschlägen, träumte ich? Vielleicht macht er sich ja nur einen Spaß daraus unsere entäuschten Gesichter nach der Ablehnung zu sehen? Hatte er am Vortag gefeiert  :beer und war deshalb noch so gut gelaunt? Einfach nur Mensch? Ach, was für ein Beamter! Beamter, Beamter....ja, das klingt doch irgendwie netter als zuvor.... Hut Unser Tag war auf jeden Fall mehr wie gerettet.  disco

Mal schauen, wie es weiter geht.....Hoffe nur nicht, dass wir wieder auf den Boden irgendeiner harten, unmenschlichen Realität fallen.



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Antwort #14 - 02.04.2004 um 14:30:25
 
Hallo Marie,

wie im richtigen Leben kann man auch im Umgang
mit der AHBs gefuehlsmaessig Achterbahn fahren
vor lallen Dingen bei komplizierten sachverhalten.
Die Beamten dort tun nach meinen Erfahrungen ihr
Bestes muessen sich aber selbstverstaendlich an
die geltende Gesetzeslage halten und diese ist nicht ganz einfach. Du solltest vielleicht Deine "Vorurteile"gegenueber Beamten etwas relativieren bevor Du eine ganze Berufsgruppe
so abqualifiziertst.
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