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Visum zur Eheschließung (Gelesen: 6.583 mal)
jlp
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.03.2004 um 11:14:11
 
hallo zusammen,

ich bräuchte tipp´s wie ich am besten ein visum zur eheschließung beantrage um dies schnellsmöglich zu bekommen.

besten dank im voraus.

gruß jlp
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jlp
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.03.2004 um 12:07:28
 
ich hatte vergessen zu erwähnen, daß sie aus thailand kommt

gruß jlp
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Mick
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Antwort #2 - 29.03.2004 um 13:01:01
 
Hi,
gehe erstmal zu Deiner Ausländerbehörde und lass Dir eine Verpflichtungserklärung (VE) geben. Hierfür wirst Du vermutlich 3 Gehaltsabrechnungen und den Mietvertrag mitbringen müssen (vorher anrufen und klären). Persönliche Angaben der Freundin, logisch. Nach Möglichkeit auch die Passnummer. Dein Perso und 20 Euronen.

Die VE schickst Du dann zu Deiner Freundin. Diese klärt am besten vorher ab, welche Unterlagen die Botschaft noch sehen will (Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, ggf. beglaubigt und überbeglaubigt).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Marco_D.
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Antwort #3 - 29.03.2004 um 17:49:06
 
Und klär schon mal beim Standesamt nach, welche Unterlagen dieses sehen möchte, das ist auch regional unterschiedlich. Nicht dass am Ende ein Papier fehlt. Zwinkernd
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4ernisch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.03.2004 um 22:02:50
 
Hallöchen,
hab mal zwischendurch `ne Frage. Wenn mein Partner dann in Deutschland (Visum zur Eheschließung) ankommt, muss er sich bei der ABH melden oder ist das Anmelden nach der Heirat mit der Heiratsurkunde notwendig? Trifft das gleiche auch auf das Anmelden beim Einwohnermeldeamt zu?
Vielen Dank
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 29.03.2004 um 23:33:24
 
Zitat:
Hallöchen,
hab mal zwischendurch `ne Frage. Wenn mein Partner dann in Deutschland (Visum zur Eheschließung) ankommt, muss er sich bei der ABH melden oder ist das Anmelden nach der Heirat mit der Heiratsurkunde notwendig?

Das ist von ABH zu ABH unterschiedlich. Ich würde erst die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vornehmen und dann zur ABH gehen. Schaden kann es ned  disco

Zitat:
Trifft das gleiche auch auf das Anmelden beim Einwohnermeldeamt zu?

Anmeldung ist nach den Meldegesetzen i.d.R. innerhalb einer Woche erforderlich. Sollte man auch einhalten, da sonst Bußgelder drohen.  8)
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Gordita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 06.04.2004 um 22:33:27
 
Die Antworten wurden zu einem neuen Thema verschoben (Klick hier..)

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Das ursprüngliche Thema kann aber weiterverhandelt werden.  8)
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