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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 15.294 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 27.03.2004 um 20:54:01
 
Zitat:
Wo Mick Recht hat hat er Recht......

Sag mal wie wäre es denn (rechtlich gesehen) wenn du das Visum auf der Botschaft in olen beantragen würdest??Must du da persönlich hin???


Es ist so: weil ich hier schon seit einiger Zeit verbleibe, soll ich den Visumantrag in der kanadischen Botschaft in Berlin, und NICHT in Warschau stellen.
Auch wenn es in Warschau ginge, denkst Du sie würden nicht fragen, wieso mein AE in Deutschland nur bis August ist und wieso will ich gerade dann verreisen? Sie würden wohl denken, ich will abzitschen und in Kanada bleiben, arbeiten oder was weiss ich. Um das Gegenteil zu beweisen habe ich diverse Unterlagen (Finanzierung meiner Stelle, Lohnauszüge), die sind ja aber alle auf Deutsch. Also Übersetzung, bestimmt noch beglaubigt, das kostet wieder Geld und macht das ganze sinnlos...

Jetzt kann ich selber verstehen, weswegen die Botschaft im Land, wo Du gerade lebst, und nicht im Heimatland ist für Dich zuständig. Damit sie die Unterlagen verstehen können... Und nachvollziehen, was das ist.

Für mich, genauso wie für euch, und jeden normalen Menschen ist das ganze eigentlich unvorstellbar und abstrakt, aber es ist so.
Was mir noch einfällt ist, einen Flug zu RESERVIEREN, aber nicht bezahlen. Aber kein Reisebüro macht mir Reservierung bis Ende Juni? Ich habe schon mal versucht für eine Woche zu reservieren, und es ging nicht, nur ein paar Tage. Vielleicht war ich aber im falschen Büro?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 27.03.2004 um 21:01:03
 
Zitat:
Wo Mick Recht hat hat er Recht......

Must du da persönlich hin???



Das habe ich in der Antwort übersehen...Smiley
In Polen muss man leider persönlich hin, normale Prozedure ist, dass Du Deinen Antrag einreichst, und dann bist Du zum Gespräch mit dem Konsul oder mit einem Beamten "eingeladen". Du musst ihn überzeugen, Du willst nicht in Kanada bleiben. In Deutschland kann man es per Post machen, auch Ausländer, wie ich (die Deutschen brauchen ja kein Touristenvisum).
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Hesekiel
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Antwort #17 - 28.03.2004 um 12:22:58
 
Zitat:
Mick,

Bedeutet das, dass ich dann zum 01.05 anspruch auf einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und dadurch also auch zur mich interessierenden gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis habe, oder nicht? Die derzeitige AufBew wird schon seit 3 Jahren verlängert (also überschreitet die in den Informationen vom Ministerium 12 Monate). Die Frage ist aber, ob es auch Leute, wie ich , also mit AufBew nicht AufE betrifft?

Und, kann ich dies schon am 01.05 verlangen, oder erst doch Ende Juni, wie man mir gesagt hat, also 2 Monate vor Ablauf meiner aktuellen Genehmigung?



Wenn Du ein jahr ordnungsgemäß beschäftigt gewesen bist, wirst du von der zuständigen Agentur für Arbeit (vormals Arbeitsamt) eine Arbeitsberechtigung erhalten, mit der Du dich auf jede Arbeitsstelle bewerben kannst.

Den Anspruch auf AE-EG kannst Du ab dem 02.05. gegenüber der ABH geltend machen, wenn die Voraussetzungen der FreizügigkeitsVO erfüllt sind. Ab dem 02.05. erst, weil am 01.05. Feiertag ist.

Allerdings solltest Du dein Problem möglichst kooperativ mit der ABH zu lösen versuchen, weil die SB möglichweise noch nicht so vertreut mit den Übrgangsvorschriften sind und die Vordrucke für die neuen AG-EG vielleicht auch noch nicht parat steht. Aber bis August sollte dies Problem eigentlich lösbar sein.

Wenn die Arbeitsberechtigung der Arbeitsverwaltung nicht erteilt wird (zB weil Du die zeitlichen Voraussetzungen für die Beschäftigungen), kannst Du aufgrund der FreizügigkeitsVO eine AE-EG bekommen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 28.03.2004 um 13:46:18
 
Das mit EU und dem 01.05 scheint für mich der sinnvollste Weg zu sein. Werde mich dann Mitte April oder so wieder bei der Ausländerbehörde melden und Information verlangen. Hoffe, es wird dann alles klappen. Ich bin auch am Überlegen, vielleicht werde ich doch riskieren und das Ticket jetzt buchen, ohne das kanadische Visum zu haben.

Was ganz anderes - eigentlich eine neue Frage, wo wir schon das Thema der neuen Beitrittsländer angesprochen haben. Unsere Diskussion über den Beitritt hat mich auf folgenden Gedanken gebracht.
#
Ich habe seit längerer Zeit eine feste Freundin, die allerdings jetzt in Polen arbeitet. Wir haben uns noch nicht entschieden, wohin wir nach meiner Promotion zusammen ziehen.

Ich habe in dem Anhang zu dem Beitrittsvertrag herausgelesen, ein Recht auf eine Arbeitserlaubnis steht auch den Familienangehörigen zu, wenn sie zu dem Zeitpunkt des Beitritts einen "rechtmäßigen Wohnsitz" mit dem Partner haben.

Wisst ihr, wie "Familienangehörige"  definiert ist? Ob eine feste Lebenspartnerin, die aber keine Frau ist, da auch gemeint ist? Und, ob es reicht, um ArbE auch für sie zu bekommen, dass ich sie bei mir vor dem 01.05 anmelde? Und, darf ich sie überhaupt anmelden? Eigentlich darf sie sich ja auf dem Gebiet von Deutschland 3 Monate aufhalten.

Vielen Dank im voraus für Antworten auf diese nächste Frage...Smiley
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #19 - 28.03.2004 um 18:03:53
 
Hi, nein, sie ist keine Familienangehörige, wäre sie auch nicht bei den bisherigen Mitgliedsstaaten. Damit hat sich wohl auch die Frage nach der Arbeitsgenehmigung erleidigt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 28.03.2004 um 18:49:41
 
Und dieselbe Frage, wenn Sie meine Frau zu dem Zeitpunkt wäre? Wir hatten schon sowieso vor, zu heiraten, es müsste jetzt nur schneller gehen...Smiley
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Antwort #21 - 28.03.2004 um 19:45:58
 
hallo,,

um ehrlich zu sein die Frageei wird ein bisserl arg therotisch.
Wenn ihr eh vorhabt aus Liebe zu heiarten dann tut dies--unabhängig von den wenns und abers...Es wird sich dann schon ein weg finden wie sie zu dir kommen kann..

Sorry ein paaar wenns und abers sind okay aber nicht nur

grusss peku

???
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #22 - 28.03.2004 um 20:21:01
 
Zitat:
hallo,,

um ehrlich zu sein die Frageei wird ein bisserl arg therotisch.
Wenn ihr eh vorhabt aus Liebe zu heiarten dann tut dies--unabhängig von den wenns und abers...Es wird sich dann schon ein weg finden wie sie zu dir kommen kann..

Sorry ein paaar wenns und abers sind okay aber nicht nur

grusss peku

???


Hey, wir wollen ja aus Liebe heiraten. Jetzt ist es nur so, dass ich hier bin und meine Freundin in Polen. Wenn ich mit der Promotion fertig bin, es gibt 3 Möglichkeiten für mich - ich bleibe in Deutschland, komme nach Polen zurück oder lande ich ganz woanders. Das "für mich" bedeutet "für uns", da wir endlich mal zusammen wohnen wollen, und uns nicht nur je 1-2 Monate sehen wollen.

Wenn sich so ergibt, dass ich hier ein interessantes Angebot bekomme und wir beide feststellen, uch sollte es annehmen, dann, ohne ArbE für meine Freundin/Frau sieht es für sie hier schlecht aus. Und dann sind wir wieder getrennt... Und es ist wirklich nicht etwas, worüber man sich freuen kann, glaube mir.

Ich gebe Dir aber Recht, war vielleicht zu viel "wenn und aber". War nur ein Gedanke, ich nehme die Frage zurück.
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Antwort #23 - 28.03.2004 um 20:24:39
 
Ok ,

glaube mir heirate und du wirst sehen alles wird gut da du unter die EU Verordnung mitsamt deiner Frau fallen wirst und es als EU Bürger in DE noch einfacher habenw irst als ein eutscher der seine frau hierher bringen möchte.
Mach dir keine gtrauen Haare deswegen
Gruss peku

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Antwort #24 - 28.03.2004 um 20:37:04
 
Zitat:
Ich habe in dem Anhang zu dem Beitrittsvertrag herausgelesen, ein Recht auf eine Arbeitserlaubnis steht auch den Familienangehörigen zu, wenn sie zu dem Zeitpunkt des Beitritts einen "rechtmäßigen Wohnsitz" mit dem Partner haben.

Wisst ihr, wie "Familienangehörige"  definiert ist? Ob eine feste Lebenspartnerin, die aber keine Frau ist, da auch gemeint ist? Und, ob es reicht, um ArbE auch für sie zu bekommen, dass ich sie bei mir vor dem 01.05 anmelde? Und, darf ich sie überhaupt anmelden? Eigentlich darf sie sich ja auf dem Gebiet von Deutschland 3 Monate aufhalten.

Vielen Dank im voraus für Antworten auf diese nächste Frage...Smiley


Also Ohne Eheschein ist eine AGen wegen Familienangehöriger eines Arbeitnehmer nicht drin. Auch sind die Regelungen zum Familiennachzug strenger als bei den 'alten' EU-Staaten.

Deine Freundin kann sich in .de anmelden, wenn Sie zu dir zieht und eine Arbeitsgenehmigung bei der Bundesagentur beantragen, wenn sie eine Arbeitsstelle gefunden hat. Wenn die Agentur eine Arbeitsgenehmigung erteilt, wird deine Freundin auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Wenn nicht, ist es allerdings essig.

Wenn Du allerdings ihren Lebensunterhalt ausreichend sichern kannst (auch: Krankenversicherung, wahrscheinlich private KV, weil sie nicht in die gesetzliche kommen wird), kann deine Freundin Freizügkeit für Nichterwerbstätige geltend machen, gilt auch nach der FreizügigkeitsVO.

Ciao
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #25 - 28.03.2004 um 23:48:31
 
Eine dumme Frage, aber hast Du bei der Ausländerbehörde gesagt, dass Du verreisen möchtest und deshalb die Verlängerung der AE früher brauchst?

Ich habe einmal mit so einer Begründung ohne Probleme eine frühzeitige Verlängerung bekommen (meine Ausländerbehörde war damals Landratsamt München).
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #26 - 29.03.2004 um 10:01:08
 
Zitat:
Eine dumme Frage, aber hast Du bei der Ausländerbehörde gesagt, dass Du verreisen möchtest und deshalb die Verlängerung der AE früher brauchst?

Ich habe einmal mit so einer Begründung ohne Probleme eine frühzeitige Verlängerung bekommen (meine Ausländerbehörde war damals Landratsamt München).


Ich habe es natürlich gesagt, dass ich verreisen möchte. Darauf hat mir der Beamte beantwortet, dass die Verlängerung aus dem "ausländerrechtlichen Sichtspunkt" mit "solchen privaten Angelegenheiten" nichts zu tun hat. Dass die Aufenthaltserlaubnis ist nicht dafür da. Und das meine Rechte gewährt sind und ähnliches.
Null Verständnis. Sowohl der Beamte, als auch sein Chef (habe ich verlangt, mit dem Leiter der Behörde zu sprechen).
Ich könnte verstehen, dass sie so eine Verordnung haben, aber sie konnten mir nicht mal den § nennen. Und Du sagst auch, bei Dir ging's?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 29.03.2004 um 17:42:48
 
Ich habe einmal mit so einer Begründung ohne Probleme eine frühzeitige Verlängerung bekommen (meine Ausländerbehörde war damals Landratsamt München).



hallo,

ich kann mich dem obigen nur anschliesen insoweit es das Landratsamt Neu Ulm betrifft.Auch dort wurde uns eine AE die noch 4 Monate gültig war erneuert da eine 6 Monate gültige AE in DE Grundlage für ein Visum in die Tschechei war.Auch in Neu Ulm (Bayern) wurden wir in dieser Frage gut beraten und bedient.
peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 30.03.2004 um 22:43:13
 
Die Antworten wurden zu einem neuen Thema verschoben (Klick hier..)

Verschoben von: Doc.
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« Zuletzt geändert: 31.03.2004 um 16:19:01 von Doc »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #29 - 17.04.2004 um 16:04:28
 
Falls jemand wissen will, wie die Geschichte endete...

Ich habe mit der kanadischen Botschaft in Warschau telefoniert, und sie haben sich etwas lockerer gezeigt und obwohl ich eigentlich in Berlin mein Visum baentragen MUESSTE, durfte ich es in Warschau machen. Ich habe das Visum dann auch bekommen.

Habe auch dann gleich Flugticket gebucht, es kostet mich allerdings jetzt 100 EUR mehr, als wenn ich es vor 1-1.5 Monaten gemacht haette. Ich muss auch zusaetzlich nach Duesseldorf fahren, da alle guenstigen verbindungen von Nuernberg schon ausgebucht waren.

Danke fuer alle Beitreage!
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