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beträgt die Aufenthaltsdauer für Studienzw 10 J ? (Gelesen: 3.479 mal)
MrT
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag beträgt die Aufenthaltsdauer für Studienzw 10 J ?
27.03.2004 um 01:46:53
 
Ich habe bei AuslG-VwV § 28 Abs. 5 2.4.1 folgende Sätze herausgefunden:
"....Ist der Wechsel danach zulässig, wird der Aufenthaltszweck dann nicht berührt, wenn die bisherigen Studienleistungen soweit angerechnet werden, dass sich die Gesamtstudiendauer um nicht mehr als 18 Monate verlängert (Bestätigung der Hochschule). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder wird ein weiterer Studiengang- oder Studienfachwechsel angestrebt, ist dieser nur zugelassen, wenn das Studium innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren abgeschlossen werden kann..."

Die besagen doch nur bei Studienfachwechsel. Bei einem normalen Studium ist doch nirgendwo geregelt, oder habe ich was falsch verstanden?

Danke!
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Peter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: beträgt die Aufenthaltsdauer für Studienzw 10
Antwort #1 - 28.03.2004 um 11:32:01
 
....soweit ich weiss, ist das nicht geregelt.

Allerdings sind die Regelstudienzeiten möglichst einzuhalten...inwieweit das kontrolliert wird, hängt von der jeweiligen Ausländerbehörde ab.

grüsse
P

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Hesekiel
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Beiträge: 77
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 28.03.2004 um 20:40:30
 
Zitat:
Die besagen doch nur bei Studienfachwechsel. Bei einem normalen Studium ist doch nirgendwo geregelt, oder habe ich was falsch verstanden?


Das hast Du nicht falsch verstanden. In den VV steht allerdings auch drin, dass das Studium ordnungsgemäß betrieben werden muss und ein nicht ordnungsgemäßes Studium vorliegt, wenn die Regelstudiendauer um 3 Sylvester  überschritten wird. Stellt sich die Frage, ob das bei einem Studienwechsel der Fall sein wird.
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