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Asylantrag aus dem Ausland (Gelesen: 18.304 mal)
tinchen
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Antwort #15 - 13.07.2004 um 13:30:44
 
Also gestern kam ein Fernsehbericht über den Fall. Eine Kommision ist auf das Schiff gegangen und hat bereits festgestellt, dass es sich nicht um Sudanesen handeln soll, sondern dies nur angegeben haben um bei dem Asylantrag Erfolg zu haben. Wie sie das festgestellt haben wollen, ist nicht gesagt worden  Zwinkernd
In unserer Tageszeitung heute stand drin, dass die Bundesregierung bereits gesagt hat, dass ein Asylantrag zwecklos wäre und auch nicht möglich ist, da sie sich in italienischen Gewässern befinden. Der Kapitän soll festgenommen worden sein, das Schiff beschlagnahmt und die "Sudanesen" in einem sog. Abschiebegefängnis. Aber ich denke, dass momentan keiner so genau die wirkliche Lage kennt und beurteilen kann. Aber da sie in Italien nun eingelaufen sind, greift die Drittstaatenregelung, und der Asylantrag in Deutschland ist eh gegessen. Warten wir mal ab, man wird wohl noch mehr hören. Die Grünen haben lt. Zeitungsbericht gesagt, dass sie doch dann in D. Asyl bekommen sollten. Wie sie dies möglich machen wollen, keine Ahnung   !!!  kopfhau
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tinchen
 
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Antwort #16 - 13.07.2004 um 17:15:24
 
Der Sachverhalt mit der "Cap Anamur" dürfte noch nicht ganz ausgestanden sein. Immerhin ist dieses Schiff nicht das erste Mal in Flüchtlingstatbestände verstrickt. Inwieweit hier auf einem Schiff, das unter deutscher Flagge fährt, ein Asylantrag für Deutschland gestellt werden kann und wo ein Asylverfahren durchzuführen ist, ist an dem Dubliner Übereinkommen II zu messen. Da es sich angeblich auch nicht um Sudanesen sondern Nigerianer und Ghanaer handeln soll, wird die Sache eher undurchsichtiger. Dass der Kapitän festgenommen worden ist, dürfte mehrere Gründe haben. Zum einen war ihm das Einlaufen in den Sizilanischen Hafen verboten; zum anderen könnte er durchaus unter den Verdacht der Schleusung geraten sein.

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Mick
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Antwort #17 - 13.07.2004 um 17:35:50
 
Naja, und die Tatsache, dass der Asylantrag auf einem deutschen Schiff gestellt werden sollte, darf überhaupt keine Rolle spielen. Ich habe Gestern halb im Scherz gesagt: Sonst springt demnächst in Spanien ein Drittstaater in mein Auto und stellt einen Asylantrag, für den Deutschland zuständig wäre Smiley
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Antwort #18 - 14.07.2004 um 12:57:39
 
Also einen kleinen Unterschied zwischen 'nem Auto und einem Schiff gibt es schon Zwinkernd
Mit dem Auto befindest du dich üblicherweise immer an Land und Land gehört im Zweifelsfall immer zu einem Staat -> du hast also jemanden, der definitv zuständig ist. Seerecht ist da ja komplizierter, denn ein Schiff hält sich ja nicht immer im Hoheitsgebiet eines Staates auf und trotzdem entsteht kein rechtsleerer Raum. So etwas dürfte sicherlich ziemlich eindeutig im Völker-/See-Recht geklärt sein. Auch die Luftfahrt ist hier nicht vergleichbar, da es üblicherweise nicht möglich ist, ein Luftfahrzeug außerhalb eines Hoheitsgebietes zu betreten, bei Schiffen ist das ja ohne weiteres möglich.

Zur Haft des Kaptäns: Sicherlich wird abzuklären sein, inwieweit tatsächlich eine 'Rettung' vorlag, bzw. nötig war. Im Fernsehbericht wurde davon gesprochen, dass eine Kammer des Schlauchbootes Luft verlor und dass der Aussenborder anfing zu 'spucken'. Aber so weit ich weiß wurde das Schlauchboot nicht geborgen, so dass eine Beweissicherung schwierig sein dürfte. Aber vielleicht ist ja schon die Tatsache, dass es sich um ein Schlauchboot (wenn auch groß) handelte eine ausreichende Begründung für eine Notsituation?
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Mick
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Antwort #19 - 14.07.2004 um 15:32:15
 
Zitat:
Also einen kleinen Unterschied zwischen 'nem Auto und einem Schiff gibt es schon Zwinkernd


Ich weiß, ich war mal 12 Monate auf einem Schiff Zwinkernd

Zitat:
Pressemitteilung Nr. 163
Veröffentlicht am 14. Juli 2004

Themen: Ausländer / Flüchtlinge / Asyl, Europa

----------------------------------------------------------------------
BMI Pressemitteilung: Schily: Dublin-Regelungen werden eingehalten
----------------------------------------------------------------------

Zu Forderungen aus Reihen der Grünen nach Aufnahme der Personen, die
von der "Cap Anamur" an Bord genommen wurden, erklärt
Bundesinnenminister Otto Schily:

"1.        In dem Dubliner Übereinkommen sind klare Regelungen
festgelegt, unter welchen Voraussetzungen welcher Staat für die
Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist. Nach diesen klaren
Regelungen ist Deutschland für eventuelle Asylgesuche der von dem
Schiff Cap Anamur aufgenommenen Personen nicht zuständig.

2.        Es besteht keine Veranlassung, von den Dublin-Regelungen
abzuweichen. Abgesehen davon, dass ganz allgemein keine Gründe
ersichtlich sind, die eine Ausnahme von den Dublin-Regelungen
rechtfertigen könnten, wäre eine andere Entscheidung ein gefährliches
Präjudiz, auf das sich mit hoher Wahrscheinlichkeit andere in
ähnlichen Situationen mit unabsehbaren Konsequenzen berufen könnten.

3.        Forderungen nach Aufnahme der von Cap Anamur aufgenommenen
Personen sind auch deshalb abzulehnen, weil nicht einmal geklärt ist,
ob es sich überhaupt um sudanesische Flüchtlinge handelt. Es hat eher
den Anschein, dass es sich - jedenfalls in der Mehrzahl - um Personen
aus anderen afrikanischen Staaten handelt, bei denen ein
Verfolgungshintergrund nicht besteht.

4.        Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass Mitglieder der
Schiffsbesatzung von Cap Anamur an Schleusungen beteiligt waren, wäre
dies ein schwerwiegender Sachverhalt, mit dem sich möglicherweise auch
die deutschen Strafverfolgungsbehörden befassen müssen.

5.        Unabhängig davon kann sich Cap Anamur nicht eigenmächtig zur
vermeintlichen "Annahmestelle" für Asylgesuche zwecks Aufnahme in
Deutschland erklären.

6.        Das beklagenswerte Schicksal der sudanesischen Flüchtlinge,
das niemand gleichgültig lassen darf, kann nicht durch einen Exodus
nach Europa gelöst werden. Die Hilfe für die sudanesischen Flüchtlinge
muss vor Ort - notfalls durch Einrichtung von Aufnahmelagern in den
Nachbarstaaten - organisiert werden. Europa muss sich an diesen
Hilfsmaßnahmen unter Anspannung aller Kräfte beteiligen. Im Übrigen
muss der Druck auf die sudanesische Regierung, für den Schutz der
sudanesischen Flüchtlinge zu sorgen, verstärkt werden."

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Antwort #20 - 14.07.2004 um 16:09:32
 
hallo,

auch wenn ihr mich jetrzt verreist für meine Meinung aber...

Die Leute aus Seenot zu retten war korrekt.Die Leute dann nach Italien zu brigen nicht.Es kann nicht angehen das der kleine Schleuser an der grünen Grenze in den Knast geht und hier soll alles ganz legal gewsen sein???

Nach der Rettung aus Seenot hätten andere Kräfte (Marine oder so)die Schiffbrüchingen zurück bringen sollen woher sie gekommen sind...

Gruss peku
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Antwort #21 - 14.07.2004 um 16:20:33
 
Zitat:
hallo,

auch wenn ihr mich jetrzt verreist für meine Meinung aber...

Die Leute aus Seenot zu retten war korrekt.Die Leute dann nach Italien zu brigen nicht.Es kann nicht angehen das der kleine Schleuser an der grünen Grenze in den Knast geht und hier soll alles ganz legal gewsen sein???

Nach der Rettung aus Seenot hätten andere Kräfte (Marine oder so)die Schiffbrüchingen zurück bringen sollen woher sie gekommen sind...

Gruss peku


Es ist
a)
nicht bewiesen, dass da jemand aus Seenot gerettet wurde. So wie ich informiert bin, laufen da Ermittlungen
b)
nicht sicher, dass die Gents nicht wegen Schleusung verknackt werden. Soweit ich informiert bin, sitzt da jemand in Haft und es laufen entsprechende Verfahren.
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Antwort #22 - 15.07.2004 um 19:57:18
 
Nach meinen Informationen hat sich Anamur-Chef Bierdel 8 Tage Zeit genommen mit einem ZDF-Team auf das Schiff zu gelangen, um die schwere Verantwortung auf sich zu nehmen.

Doc  Ärgerlich

Es stellt sich mir sehrwohl die Frage, mit welchem Auftrag dieses Schiff im Mittelmeer schiffert und wer dies bezahlt.
1a.) Ist denn ständig damit zu rechnen, dass Flüchtlinge im Mittelmeer herumschippern und unter Seenot leiden?
1b.) Flüchten tatsächlich Menschen auf die See, in der Hoffnung, sie wollten auf ein Schiff (Cap Anamur) treffen, dessen Kapitän bereit wäre, sie aufzunehmen? (jeder andere drehte aufgrund der Gefahr von Piraten ab!)
2.) Ist es einem Schiff überhaupt möglich, optisch, radiologisch, fernmeldetechnisch oder satellitenünterstützt solche Flüchtlingsflöße auszumachen?
3.) Warum bemerkt eine Flüchtlingsorganisation solche Schiffbrüchigen, andere Reeder aber nicht?

Die Sache an sich bedarf sehrwohl der Aufklärung. Ich befürchte, dass hier ein Exempel statuiert werden wird, welches nicht zu Gunsten von Flüchtlingen an sich ausfällt. Daran verantwortlich scheinen dann auch die Verantwortlichen von "ANAMUR"! Sollte es so kommen, dann dürften die Spenden, die bislang für ANAMUR hingegeben worden waren, für umsonst gewesen sein!


BTW: Jeder Schengenstaat ist verpflichtet Schleuser in Form von Beförderungsunternehmern zu bestrafen:
Art. 26 (2) SDÜ
Zitat:
Vorbehaltlich der Verpflichtungen, die sich aus der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 über den Flüchtlingsstatus in der Fassung des Protokolls von New York vom 31. Januar 1967 ergeben, verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung ihres Verfassungsrechts Sanktionen gegen Beförderungsunternehmer einzuführen, die Drittausländer, welche nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügen, auf dem Luft- oder Seeweg aus dem Drittstaat in ihr Hoheitsgebiet verbringen.
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« Zuletzt geändert: 16.07.2004 um 06:42:39 von Doc »  

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Antwort #23 - 16.07.2004 um 09:02:05
 
Hallo und Buenas Dias,

ich denke dieser Fall ist medial ein bisschen
"aufgeblasen" nur weil es die Cap Anamur ist
und Oeffentlichkeit hergestellt wurde.
Hier auf Fuerteventura sind allein in den letzten
4 Wochen 654 Fluechtlinge mit kaum seetuechtigen
Nussschalen und Schlauchbooten angekommen,
wurde alle medizinisch versorgt und in Aufnahmelager
gebracht. Neuerdings sind es zunehmend auch
Fluechtlinge aus Indien , Pakistan und China ein Beweis
mehr dafuer, dass hinter diesen Aktionen eine
gut organisierte Schleuserorganisation steht.
Momentan bezahlt ein Fluechtling fuer eine
Uberfahrt von Afrika auf die Kanaren ca., 1000 Euro
und wenn man bedenkt, dass in so ein Zodiac Schlauchboot ca. 25-30 Menschen gepfercht werden
ein "rundes" Geschaeft. Besonders perfide ist, dass
die Schleuser als Schiffsfuehrer zunehmend keine
Marokkaner mehr einsetzen sondern z.B.
Fluechtlinge aus Mali im einem "Schnellkurs" zu
Seeleuten macht mit den entsprechenden gefahren.
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Antwort #24 - 16.07.2004 um 09:28:22
 
@Doc

1a.) Scheint zumindest unbestritten zu sein. Das tatsächlich Flüchtlinge bei der halsbrecherischen Flucht über's Meer um's Leben kommen ist sicherlich ein Fakt. Gleichwohl mögen die Zahlen (geschätzt 5000) anzuzweifeln sein - jede Statistik ist halt nur so gut, wie die Annahmen, die getroffen werden.

1b.) Na ja, ihr originäres Ziel ist sicherlich das Erreichen des Ziels mit eigenen Mitteln. Man sollte bei dem ganzen nicht vergessen, dass es sich bei den Flüchtlingen voraussichtlich um typische 'Binnenländer' handelt, die wenig bis gar keine Ahnung von den Gefahren des Meeres haben (einer der Gründe, warum auch ab und zu der eine oder andere Nordrhein-Vandale ... Zwinkernd aus der Nordsee gezogen werden muss). Nach den Beschreibungen der Flüchtlinge war das Meer spiegelglatt als sie losgefahren sind und erst nach 1 oder 2 Tagen wurden die Wellen höher. Die Schleuser werden sicherlich wissen, dass es gefährlich ist, aber da die ja wohl im Voraus bezahlt werden, ist es ihnen vermutlich egal.

2.) Im Fernsehbericht sagte der Kapitän, dass sie Schlauchboote bei guter Sicht in etwa 3 Meilen Entfernung ausmachen können.

3.) Zuerst mal sicherlich, weil sie definitiv gesucht haben. Sie haben das entsprechende Seegebiet ja nicht einfach durchquert, sondern haben es auf Suchkurs durchkreuzt. Außerdem ist nicht sicher, dass nicht andere zivile (!) Schiffe die Boote ebenfalls bemerken. Solange die Besatzung nicht eindeutige Zeichen gibt, ist der Kapitän eines Handelsfrachters wohl nicht verpflichtet anzunehmen, dass eine Notlage vorliegt. Und da die ja heutzutage einen engen Zeitplan haben, ist sicherlich davon auszugehen, dass man zu eigenen Gunsten annimmt, dass keine Notlage vorliegt.


Interessant wäre allerdings noch folgende Frage:
4.) Wie hätten die in Not geratenen reagiert, wenn sie auf ein Schiff der italienischen Marine getroffen wären, das sie aus Seenot hätte retten können ... und sie an ihren Ausgangsort hätte zurückbringen wollen?
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