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1  Ausländerrecht / Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht / Re: Einbürgerung mit Aufenthaltstitel § 5 Abs. 1 FreizügG/EU
 am: Heute um 07:49:11 
Begonnen von Domatina | Beitrag von Puncherfaust  
Domatina schrieb am Heute um 00:16:16:
Hallo zusammen,

ich besitze den Aufenthaltstitel nach § 5 Abs. 1 FreizügG/EU, auf dem auch "EU-Familien-Angehöriger ART 10 RL" vermerkt ist. Ich interessiere mich für die Voraussetzungen zur Einbürgerung und habe zwei konkrete Fragen:

1-Welche genauen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich einbürgern zu lassen?
2-Ist es möglich, sofort eingebürgert zu werden, ohne zuerst einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten?

Ich freue mich über eure Erfahrungen und Informationen zu diesem Thema.

Vielen Dank im Voraus!


1. die die im § 10 StAG aufgelistet sind

2. ja

2  Ausländerrecht / Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht / Einbürgerung mit Aufenthaltstitel § 5 Abs. 1 FreizügG/EU
 am: Heute um 00:16:16 
Begonnen von Domatina | Beitrag von Domatina  
Hallo zusammen,

ich besitze den Aufenthaltstitel nach § 5 Abs. 1 FreizügG/EU, auf dem auch "EU-Familien-Angehöriger ART 10 RL" vermerkt ist. Ich interessiere mich für die Voraussetzungen zur Einbürgerung und habe zwei konkrete Fragen:

1-Welche genauen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich einbürgern zu lassen?
2-Ist es möglich, sofort eingebürgert zu werden, ohne zuerst einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten?

Ich freue mich über eure Erfahrungen und Informationen zu diesem Thema.

Vielen Dank im Voraus!

3  Ausländerrecht / Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten / Re: Niederlassungserlaubnis
 am: Gestern um 19:27:17 
Begonnen von Ani | Beitrag von reinhard  
Bei einer Afghanin kann auch das Problem der Nachweis der Identität, die Vorlage des Passes sein. Kann sie das?

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Absatz 3 (Abschiebungsverbot) bekommt man ohne Pass, die Niederlassungserlaubnis nach § 26 eher nicht.

Hat sie fünf Jahre lang versicherungspflichtig gearbeitet? Die Voraussetzungen findest Du in § 9 Aufenthaltsgesetz.

4  Ausländerrecht / Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten / Re: Niederlassungserlaubnis
 am: Gestern um 19:23:10 
Begonnen von Ani | Beitrag von lottchen  
Automatisch passiert gar nichts. Sie muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Rentner bekommen keine NE weil sie Rentner sind. Und in Deutschland ist man mit 60 noch lange nicht Rentner.

Wie lange ist die Frau schon in D? Arbeitet sie? Ist sie verheiratet (deutsch?, Ausländer?)? Arbeitet der Mann?

5  Ausländerrecht / Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten / Niederlassungserlaubnis
 am: Gestern um 19:08:36 
Begonnen von Ani | Beitrag von Ani  
Hallo,

Eine Bekannte Afghanen mit 25 Abs .3 möchte Niederlassungserlaubnis beantragen .
Sie ist 60 Jahre alt.
Bekommt Sie jetzt automatisch die Niederlassungserlaubnis,  weil sie 60 Jahre alt geworden ist also Rentnerin?

Danke

Lg

6  Ausländerrecht / Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. / Re: Sprachzertifikat älter als 1 Jahr was nun?
 am: Gestern um 13:15:12 
Begonnen von Knuffilein | Beitrag von reinhard  
Knuffilein schrieb am Gestern um 03:06:39:
Ich habe kürzlich gelesen...


Dann ignoriere das einfach.

Was hat das mit Deinem Antrag zu tun?

Wenn Du beim Visum-Antrag in der deutschen Botschaft normal Deutsch spricht, braucht niemand ein neues Zertifikat. Man hört dann ja, was Du kannst.

7  Ausländerrecht / Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. / Verschoben: 'Sprachzertifikat älter als 1 Jahr was nun?'
 am: Gestern um 13:13:29 
Begonnen von reinhard | Beitrag von reinhard  
Der Inhalt dieses Themas wurde in dieses Thema verschoben von reinhard

8  Ausländerrecht / Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. / Verschoben: 'Motivationsschreiben für das Visum'
 am: Gestern um 13:12:28 
Begonnen von reinhard | Beitrag von reinhard  
Der Inhalt dieses Themas wurde in dieses Thema verschoben von reinhard

9  Ausländerrecht / Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. / Re: Sprachzertifikat älter als 1 Jahr was nun?
 am: Gestern um 10:17:32 
Begonnen von Knuffilein | Beitrag von lottchen  
Das hast Du doch alles schon mal gefragt...Es wäre sinnvoll, dass Du Deine Fragen in einem Thread stellst und nicht dauernd alles einzeln fragst. Du hast bisher zu jeder Unterfrage 4 Threads gestartet in denen es letztendlich immer um ein und dieselbe Sache ging: Wie komme ich als Au-Pair wieder nach D.

10  Ausländerrecht / Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. / Re: Sprachzertifikat älter als 1 Jahr was nun?
 am: Gestern um 08:06:19 
Begonnen von Knuffilein | Beitrag von Aras  
Da du offenbar nicht lesen kannst solltest du das Sprachzertifikat erneut machen.