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1  Randthemen / Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete / Re: Eingetragene Partnerschaft
 am: Heute um 14:46:27 
Begonnen von traute | Beitrag von traute  
Danke

2  Randthemen / Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete / Re: Eingetragene Partnerschaft
 am: Heute um 14:24:37 
Begonnen von traute | Beitrag von reinhard  
Heiraten können sie, wenn sie die vom Standesamt verlangten Unterlagen haben.

Ein Aufenthaltstitel ändern sich nie automatisch. Wenn sie einen Aufenthaltstitel nach § 18 g Aufenthaltsgesetz (»Blaue Karte«) bekommt sie aufgrund ihres Arbeitsvertrages. Dafür ist es egal, ob sie ledig, verheiratet, getrennt oder geschieden ist.

Ist sie verheiratet, kann sich den anderen Aufenthaltstitel zusätzlich oder stattdessen beantragen. Ist aber nicht wirklich nötig, wozu soll das gut sein?

Sie kann das auch als Möglichkeit registrieren: Falls sie die Arbeit verliert, hat sie eine zweite Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu bekommen.

3  Randthemen / Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete / Re: Eingetragene Partnerschaft
 am: Heute um 11:14:40 
Begonnen von traute | Beitrag von traute  
Ich frage hier nochmal weiter.
Was gibt es zu beachten, wenn die ausl. Partnerin mit einer Blue Card nach DE kommt? Könnten die beiden dann problemlos in DK heiraten? Würde sich nach Eheschließung oder eingetr. Partnerschaft der Aufenthaltsstatus ändern?
Vllt. weiß jemand, wie lange so ein Procedere mit Blue Card dauert?

4  Ausländerrecht / EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) / Re: Aus-/Einreise mit unbefristeter NE, neuem Pass und abgelaufenem eAT
 am: Gestern um 21:58:58 
Begonnen von Unidentified Mysterious Dude | Beitrag von Unidentified Mysterious Dude  
Danke an Alle!
Die Frage ist nun beantwortet. Der Thread kann als gelöst markiert werden.

5  Ausländerrecht / Ehe und Familie / Re: Heiraten in Uganda
 am: Gestern um 21:33:59 
Begonnen von Geronimo39 | Beitrag von Geronimo39  
Ich habe die "unterschwellige Variante" gewählt und gestern mit meinem Wahlkreis-MdB gesprochen. Der ist schon seit einer "Ewigkeit" im Bundestag und hat mir zugesagt, mein Anliegen direkt an das Außenministerium anzutragen.

Jetzt bin ich echt mal gespannt!

6  Ausländerrecht / Sonstiges zum Thema Ausländerrecht / Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ohne Meldeadresse
 am: Gestern um 19:29:50 
Begonnen von SummerGreece | Beitrag von SummerGreece  
Das wäre der Mutter des Kindes sehr recht, wenn er sich Rückflugtickets kaufen müsste   Laut lachend
Zum Thema Kind: er besucht das Kind. Die Betonung liegt auf "besuchen". Er kommt vorbei, wenn er grade Lust hat, hält sich nicht an vereinbarte Besuchszeiten, sagt auch nicht Bescheid, dass er nicht kommen kann.   Wenn er  kommt vorbei, spielt mit ihm 1-2 Stunden oder geht mit ihm Spazieren(das Kind ist 1,5). Kümmert sich aber sonst gar nicht. Wenn das Kind während dieser Besuche hungrig ist, muss die Mutter es füttern, die Mutter muss das Kind umziehen usw. Die ganze Arbeit/Last bleibt also bei der Mutter, auch wenn sie ein geteiltes Sorgerecht haben. Er hat das Kind noch nie gebadet, gefüttert, ins Bett gebracht, auch als er mit der Mutter des Kindes zusammengelebt hat. Das wird die Ausländerbehörde aber wahrscheinlich nicht interessieren. Solange er das Kind besucht ist er ein toller Vater  Zwinkernd
Ach und er zahlt sogar Unterhalt. Woher das Geld kommt weiss die Mutter nicht.
Anmelden kann er sich nicht , weil er ja keine Wohnung hat. Eine Wohnung kann er nicht finden, weil er keinen Job hat. Und seine Bekannten können ihn nicht bei sich anmelden. Die Mutter des Kindes möchte ihn unter keinen Umständen wieder bei sich anmelden.

7  Ausländerrecht / Sonstiges zum Thema Ausländerrecht / Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ohne Meldeadresse
 am: Gestern um 19:09:50 
Begonnen von SummerGreece | Beitrag von Puncherfaust  
Einmal das was Aras sagt. Er muss schon einen Umgang mit dem Kind haben wenn er vom Kind ableitend eine AE haben will.

Unabhängig davon sollte er sich aber schlichtweg anmelden. Es gibt eine Meldepflicht.

8  Ausländerrecht / Sonstiges zum Thema Ausländerrecht / Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ohne Meldeadresse
 am: Gestern um 18:02:10 
Begonnen von SummerGreece | Beitrag von Aras  
In deinem Text ging es jetzt nur um den Türken. Aber es geht nicht um den Türken sondern um das Kind. Nicht weil er der Vater eines deutschen Kindes könnte eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden sondern weil es dem Interesse des Kindes ist mit seinem Vater groß zu werden.

Man wird sich fragen, seit wann der Ehemann/Vater ausgezogen hat, und seitdem weiterhin Teil des Lebens des Kindes ist. Sagen wir es mal hart: Wenn der Vater sich seit einem halben Jahr getrennt hat und seitdem das Kind nicht mal besucht hat, dann sollte er lieber die Rückflugtickets beschaffen.

9  Ausländerrecht / Sonstiges zum Thema Ausländerrecht / Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ohne Meldeadresse
 am: Gestern um 16:29:07 
Begonnen von SummerGreece | Beitrag von SummerGreece  
Guten Tag,
folgende Situation: türkischer Staatsbürger hat ein Kind mit seiner deutschen Frau, bekommt aufgrund dessen eine 1-jährige Aufenthaltserlaubnis. Vor dem Ablauf kommt es zur Trennung von der Ehefrau, Auszug aus der gemeinsamen Wohnung mit der Absicht zurück in die Türkei zu gehen, was auch beim Einwohnermeldeamt so vermerkt wird.  Er bleibt aber trotzdem in Deutschland, lebt bei Bekannten, hat keinen offiziellen Job und keine Meldeadresse. Die Aufenthaltserlaubnis ist vor einem Monat abgelaufen. Jetzt möchte er sie doch noch verlängern, weil er ja ein deutsches Kind hat.  Wie stehen die Chancen, dass sie verlängert wird ?

VG, Summer

10  Ausländerrecht / Ehe und Familie / Re: Minderjähriger verheirateter und Ehegattin-Nachzug
 am: Gestern um 13:10:29 
Begonnen von Rike_SH | Beitrag von Rike_SH  
Danke dir Reinhard für die schnelle Antwort!