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i4a - Das Board › Neueste Beiträge |
1 | Ausländerrecht / Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht / Re: Einbürgerung mit Aufenthaltstitel § 5 Abs. 1 FreizügG/EU am: Heute um 07:49:11 |
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Hallo zusammen, ich besitze den Aufenthaltstitel nach § 5 Abs. 1 FreizügG/EU, auf dem auch "EU-Familien-Angehöriger ART 10 RL" vermerkt ist. Ich interessiere mich für die Voraussetzungen zur Einbürgerung und habe zwei konkrete Fragen: 1-Welche genauen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich einbürgern zu lassen? 2-Ist es möglich, sofort eingebürgert zu werden, ohne zuerst einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten? Ich freue mich über eure Erfahrungen und Informationen zu diesem Thema. Vielen Dank im Voraus! 1. die die im § 10 StAG aufgelistet sind 2. ja |
2 | Ausländerrecht / Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht / Einbürgerung mit Aufenthaltstitel § 5 Abs. 1 FreizügG/EU am: Heute um 00:16:16 |
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Hallo zusammen, ich besitze den Aufenthaltstitel nach § 5 Abs. 1 FreizügG/EU, auf dem auch "EU-Familien-Angehöriger ART 10 RL" vermerkt ist. Ich interessiere mich für die Voraussetzungen zur Einbürgerung und habe zwei konkrete Fragen: 1-Welche genauen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich einbürgern zu lassen? 2-Ist es möglich, sofort eingebürgert zu werden, ohne zuerst einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten? Ich freue mich über eure Erfahrungen und Informationen zu diesem Thema. Vielen Dank im Voraus! |
3 | Ausländerrecht / Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten / Re: Niederlassungserlaubnis am: Gestern um 19:27:17 |
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Bei einer Afghanin kann auch das Problem der Nachweis der Identität, die Vorlage des Passes sein. Kann sie das? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Absatz 3 (Abschiebungsverbot) bekommt man ohne Pass, die Niederlassungserlaubnis nach § 26 eher nicht. Hat sie fünf Jahre lang versicherungspflichtig gearbeitet? Die Voraussetzungen findest Du in § 9 Aufenthaltsgesetz. |
4 | Ausländerrecht / Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten / Re: Niederlassungserlaubnis am: Gestern um 19:23:10 |
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Automatisch passiert gar nichts. Sie muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Rentner bekommen keine NE weil sie Rentner sind. Und in Deutschland ist man mit 60 noch lange nicht Rentner. Wie lange ist die Frau schon in D? Arbeitet sie? Ist sie verheiratet (deutsch?, Ausländer?)? Arbeitet der Mann? |
5 | Ausländerrecht / Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten / Niederlassungserlaubnis am: Gestern um 19:08:36 |
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Hallo, Eine Bekannte Afghanen mit 25 Abs .3 möchte Niederlassungserlaubnis beantragen . Sie ist 60 Jahre alt. Bekommt Sie jetzt automatisch die Niederlassungserlaubnis, weil sie 60 Jahre alt geworden ist also Rentnerin? Danke Lg |
6 | Ausländerrecht / Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. / Re: Sprachzertifikat älter als 1 Jahr was nun? am: Gestern um 13:15:12 |
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Ich habe kürzlich gelesen... Dann ignoriere das einfach. Was hat das mit Deinem Antrag zu tun? Wenn Du beim Visum-Antrag in der deutschen Botschaft normal Deutsch spricht, braucht niemand ein neues Zertifikat. Man hört dann ja, was Du kannst. |
7 | Ausländerrecht / Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. / Verschoben: 'Sprachzertifikat älter als 1 Jahr was nun?' am: Gestern um 13:13:29 |
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Der Inhalt dieses Themas wurde in dieses Thema verschoben von reinhard |
8 | Ausländerrecht / Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. / Verschoben: 'Motivationsschreiben für das Visum' am: Gestern um 13:12:28 |
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Der Inhalt dieses Themas wurde in dieses Thema verschoben von reinhard |
9 | Ausländerrecht / Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. / Re: Sprachzertifikat älter als 1 Jahr was nun? am: Gestern um 10:17:32 |
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Das hast Du doch alles schon mal gefragt...Es wäre sinnvoll, dass Du Deine Fragen in einem Thread stellst und nicht dauernd alles einzeln fragst. Du hast bisher zu jeder Unterfrage 4 Threads gestartet in denen es letztendlich immer um ein und dieselbe Sache ging: Wie komme ich als Au-Pair wieder nach D. |
10 | Ausländerrecht / Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. / Re: Sprachzertifikat älter als 1 Jahr was nun? am: Gestern um 08:06:19 |
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Da du offenbar nicht lesen kannst solltest du das Sprachzertifikat erneut machen. |
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