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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Wechsel des Aufenthaltstitels von § 16b zu § 19c AufenthG im IT-Bereich
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Beitrag begonnen von Roscha am 16.09.2026 um 19:50:09

Titel: Wechsel des Aufenthaltstitels von § 16b zu § 19c AufenthG im IT-Bereich
Beitrag von Roscha am 16.09.2026 um 19:50:09
Hallo zusammen,

mein Name ist Ali (aus dem Iran). Ich bin derzeit Student in Deutschland und habe einen Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG. Mein Studium habe ich noch nicht abgeschlossen.

Nun habe ich die Möglichkeit, eine Vollzeitstelle im IT-Bereich anzunehmen. Mein Arbeitgeber möchte mich langfristig beschäftigen und mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten. Aktuell liegt mir bereits ein Vertragsentwurf vor, der aber noch nicht unterschrieben ist.

Ich habe im Iran keinen abgeschlossenen Hochschulabschluss, verfüge jedoch über mehrere Jahre praktische Berufserfahrung im IT-Bereich, insbesondere in Webdesign und IT-Dienstleistungen.

Ich möchte meinen Aufenthaltstitel gerne von § 16b AufenthG auf einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung nach § 19c AufenthG wechseln.

Meine Frage ist: Ist ein solcher Wechsel grundsätzlich möglich, obwohl ich keinen abgeschlossenen Hochschulabschluss habe, dafür aber mehrjährige Berufserfahrung im IT-Bereich vorweisen kann? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und welche Unterlagen sollte ich bei der Ausländerbehörde einreichen?

Ich wäre für eine Einschätzung von Anwältinnen, Anwälten oder Personen mit Erfahrung in diesem Bereich sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

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