i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1782994594

Beitrag begonnen von scheitert am 02.07.2026 um 14:16:33

Titel: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht
Beitrag von scheitert am 02.07.2026 um 14:16:33
Hallo zusammen.
Ein Freund kam Juli 2019 nach Deutschland. Am Anfang hatte er Aufenthaltsgestattung. In 2021 hat er eine Ausbildung angefangen und lebte von seinem Einkommen. Er bekam dann irgendwann eine Duldung. Er hat seine Ausbildung erfolgreich beendet, aber hat eine Ablehnung seines Falls vom BAMF erhalten. Dann hat er Antrag auf §19d gestellt und hat jetzt seit 12.05. sein Aufenthaltserlaubnis.
Gelten für ihn auch die 5 Jahre für die Niderlassungserlaubnis? Oder kann er wenigstens die zwei Jahre von der Ausbildung mitberechnen. Er hat Rentenversicherung regelmäßig bezahlt.
Zählt nichts davon?
Für eine kurze Erläuterung wäre ich dankbar.
Beste Grüße

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht
Beitrag von reinhard am 02.07.2026 um 17:26:58
Wenn er 19d fünf Jahre lang hat, kann er sich einbürgern lassen.

Für die Niederlassungserlaubnis stehen alle Bedingungen in § 9: Fünf Jahre erlaubter Aufenthalt, fünf Jahre Einzahlung in die Sozialsysteme.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht
Beitrag von Puncherfaust am 02.07.2026 um 21:51:52

scheitert schrieb am 02.07.2026 um 14:16:33:
Hallo zusammen.
Ein Freund kam Juli 2019 nach Deutschland. Am Anfang hatte er Aufenthaltsgestattung. In 2021 hat er eine Ausbildung angefangen und lebte von seinem Einkommen. Er bekam dann irgendwann eine Duldung. Er hat seine Ausbildung erfolgreich beendet, aber hat eine Ablehnung seines Falls vom BAMF erhalten. Dann hat er Antrag auf §19d gestellt und hat jetzt seit 12.05. sein Aufenthaltserlaubnis.
Gelten für ihn auch die 5 Jahre für die Niderlassungserlaubnis? Oder kann er wenigstens die zwei Jahre von der Ausbildung mitberechnen. Er hat Rentenversicherung regelmäßig bezahlt.
Zählt nichts davon?
Für eine kurze Erläuterung wäre ich dankbar.
Beste Grüße


Nein, Duldungszeiten zählen nicht.
Da du im Einbürgerungsteil nachfragst: Für die Einbürgerung zählen die ebenfalls nicht.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht
Beitrag von Petersburger am 02.07.2026 um 22:01:16

Puncherfaust schrieb am 02.07.2026 um 21:51:52:
Da du im Einbürgerungsteil nachfragst

Das habe ich geändert, damit der Titel des Themas zur Rubrik passt.  ;)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht
Beitrag von scheitert am 02.07.2026 um 23:44:21

reinhard schrieb am 02.07.2026 um 17:26:58:
Fünf Jahre erlaubter Aufenthalt, fünf Jahre Einzahlung in die Sozialsysteme.

Er hat schon jetzt 4 Jahre, also 2 Jahre Ausbildungszeiten und 2 Jahre festen Arbeitsvertrag in die Sozialsysteme schon bezahlt.
Ist das eine UND oder ODER? Fünf Jahre erlaubter Aufenthalt, fünf Jahre Einzahlung in die Sozialsysteme?
Danke

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht
Beitrag von scheitert am 02.07.2026 um 23:44:53

Petersburger schrieb am 02.07.2026 um 22:01:16:
Das habe ich geändert, damit der Titel des Themas zur Rubrik passt.  ;)

Danke :)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht
Beitrag von erne am 03.07.2026 um 12:33:21

scheitert schrieb am 02.07.2026 um 23:44:21:
Fünf Jahre erlaubter Aufenthalt, fünf Jahre Einzahlung in die Sozialsysteme?

das ist ein UND

siehe  https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html


Zitat:
2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn

1.
    er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
2.
    sein Lebensunterhalt gesichert ist,
3.
    er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
4.
    Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
5.
    ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
6.
    er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
7.
    er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
8.
    er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
9.
    er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.