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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1782994594 Beitrag begonnen von scheitert am 02.07.2026 um 14:16:33 |
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Titel: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht Beitrag von scheitert am 02.07.2026 um 14:16:33
Hallo zusammen.
Ein Freund kam Juli 2019 nach Deutschland. Am Anfang hatte er Aufenthaltsgestattung. In 2021 hat er eine Ausbildung angefangen und lebte von seinem Einkommen. Er bekam dann irgendwann eine Duldung. Er hat seine Ausbildung erfolgreich beendet, aber hat eine Ablehnung seines Falls vom BAMF erhalten. Dann hat er Antrag auf §19d gestellt und hat jetzt seit 12.05. sein Aufenthaltserlaubnis. Gelten für ihn auch die 5 Jahre für die Niderlassungserlaubnis? Oder kann er wenigstens die zwei Jahre von der Ausbildung mitberechnen. Er hat Rentenversicherung regelmäßig bezahlt. Zählt nichts davon? Für eine kurze Erläuterung wäre ich dankbar. Beste Grüße |
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht Beitrag von reinhard am 02.07.2026 um 17:26:58
Wenn er 19d fünf Jahre lang hat, kann er sich einbürgern lassen.
Für die Niederlassungserlaubnis stehen alle Bedingungen in § 9: Fünf Jahre erlaubter Aufenthalt, fünf Jahre Einzahlung in die Sozialsysteme. |
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht Beitrag von Puncherfaust am 02.07.2026 um 21:51:52 scheitert schrieb am 02.07.2026 um 14:16:33:
Nein, Duldungszeiten zählen nicht. Da du im Einbürgerungsteil nachfragst: Für die Einbürgerung zählen die ebenfalls nicht. |
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht Beitrag von Petersburger am 02.07.2026 um 22:01:16 Puncherfaust schrieb am 02.07.2026 um 21:51:52:
Das habe ich geändert, damit der Titel des Themas zur Rubrik passt. ;) |
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht Beitrag von scheitert am 02.07.2026 um 23:44:21 reinhard schrieb am 02.07.2026 um 17:26:58:
Er hat schon jetzt 4 Jahre, also 2 Jahre Ausbildungszeiten und 2 Jahre festen Arbeitsvertrag in die Sozialsysteme schon bezahlt. Ist das eine UND oder ODER? Fünf Jahre erlaubter Aufenthalt, fünf Jahre Einzahlung in die Sozialsysteme? Danke |
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht Beitrag von scheitert am 02.07.2026 um 23:44:53 Petersburger schrieb am 02.07.2026 um 22:01:16:
Danke :) |
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Antrag stellen oder eher nicht Beitrag von erne am 03.07.2026 um 12:33:21 scheitert schrieb am 02.07.2026 um 23:44:21:
das ist ein UND siehe https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html Zitat:
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