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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> US-Bürgerin (27) m. GdB 50 nach Deutschland – visumfreie Einreise + Heirat in DE
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Beitrag begonnen von Marron am 16.04.2026 um 13:33:37

Titel: US-Bürgerin (27) m. GdB 50 nach Deutschland – visumfreie Einreise + Heirat in DE
Beitrag von Marron am 16.04.2026 um 13:33:37
Hallo zusammen,
meine Partnerin (US-Bürgerin, Jg. 1999) und ich (deutscher Staatsbürger) planen folgenden Weg und suchen dringend echte Erfahrungsberichte:

Visumfreie Einreise Ende 2026 (90 Tage)
Zusammenziehen (fester Mietvertrag bei mir in der Nähe von Dresden)
Heirat beim Standesamt
Direkt danach Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bei der Ausländerbehörde

Meine Situation:

Netto ca. 2.500 € monatlich (fest angestellt)
Ich bin bereit, eine Verpflichtungserklärung abzugeben

Ihre Situation:

Möglicher GdB 50 wegen unvollständig kontrollierter myoklonischer Epilepsie (schwere körperliche Tätigkeiten nicht möglich)
Keine abgeschlossene Ausbildung/Studium
Keine Vor-Ehen, keine Kinder
US-Pass beantragt
Lange Geburtsurkunde + Apostille bereits vorhanden
FBI-Check + Apostille noch ausstehend
Reisekrankenversicherung noch nicht abgeschlossen
Ihre Wohnsituation bei Ihrem Elternteil ist unstetig, er unterstützt sie nicht und ist gewaltätig.

Wir kennen uns nun seit über 10 Jahren, intensiver Kontakt besteht nun mehrere Jahre täglich trotz der Zeitverschiebung. Mir ist es sehr ernst damit.


Wir bereiten alles vor (Apostillen, Vorab-Anfrage bei Standesamt und Ausländerbehörde).
Fragen:

Wie lange hat die Ausländerbehörde für §28-Anträge nach Inlandsheirat tatsächlich gebraucht? Erfahrungswerte?
Gib es Probleme bei der Aufnahme in die Familienkrankenversicherung oder beim Unterhaltsnachweis wenn eine derartige Erkrankung mir vorr. GdB gegeben ist?
Erfahrungen mit dem Standesamt  bei US-Dokumenten / eidesstattlicher Erklärung?
Hat das Einkommen von 2.500 € netto Schwierigkeiten gemacht oder reichte die Verpflichtungserklärung?
Tipps für die Beweismappe zur Ernsthaftigkeit der Ehe?

Jede Hilfe oder Ansätze können mir ungemein über das googeln hinaus weiterhelfen.

Titel: Re: US-Bürgerin (27) m. GdB 50 nach Deutschland – visumfreie Einreise + Heirat in DE
Beitrag von reinhard am 16.04.2026 um 14:14:12
Wichtig ist vor allem, beim Standesamt alles vorzubereiten. Hilfreich ist es, wenn ihr nach der Einreise innerhalb von 90 Tagen wirklich heiratet.

Dann Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Wie lange die Ausländerbehörde braucht, ist dann egal. Mit ihrem Antrag ist alles im Lot. Bis zur Entscheidung ist sie legal hier.

VE ist für die Aufenthaltserlaubnis nicht gefragt, höchstens für die Einreise. Nach der Heirat ist das alles egal.

Erfahrung mit US-Dokumenten habe ich nicht, deshalb nur allgemein: Alles vorab mit dem Standesamt klären. Voranfrage an die Ausländerbehörde ist vermutlich sinnlos und ergebnislos, die ABH muss den Antrag und die Unterlagen sehen.

Titel: Re: US-Bürgerin (27) m. GdB 50 nach Deutschland – visumfreie Einreise + Heirat in DE
Beitrag von erne am 16.04.2026 um 15:19:28

reinhard schrieb am 16.04.2026 um 14:14:12:
Mit ihrem Antrag ist alles im Lot. Bis zur Entscheidung ist sie legal hier.

Antrag muss zwingend vor Ablauf der 90 Tage gestellt sein.

Titel: Re: US-Bürgerin (27) m. GdB 50 nach Deutschland – visumfreie Einreise + Heirat in DE
Beitrag von Marron am 16.04.2026 um 15:35:11
Danke für die schnelle Rückmeldung !

Ich bin schon am überlegen wie ich die Dokumente schon im Vornherein bekommen kann. Es ist schwer ihr aus der Ferne zu helfen alles notwendige zusammenzusammeln.

Was wäre mit dem Standesamt vorab zu klären?

Titel: Re: US-Bürgerin (27) m. GdB 50 nach Deutschland – visumfreie Einreise + Heirat in DE
Beitrag von roseforest am 16.04.2026 um 16:56:06
welche Unterlagen genau für die Hochzeit gebraucht werden.

Titel: Re: US-Bürgerin (27) m. GdB 50 nach Deutschland – visumfreie Einreise + Heirat in DE
Beitrag von reinhard am 18.04.2026 um 11:29:57

roseforest schrieb am 16.04.2026 um 16:56:06:
welche Unterlagen genau für die Hochzeit gebraucht werden.



Das ist oft nicht eine Sache von 90 Tagen (Besuchszeit-Obergrenze), sondern von mehreren Monaten. Deshalb musst Du das alles erledigen, bevor sie losfährt.

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