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Beitrag begonnen von ky030 am 03.04.2026 um 12:01:50

Titel: Aufenthaltstitel nach §18b zur Erwerbstätigkeit von Fachkräften wurde abgelehnt
Beitrag von ky030 am 03.04.2026 um 12:01:50
Hallo zusammen,

ich stehe aktuell vor einem Problem und hoffe, dass jemand hier im Forum Erfahrungen oder hilfreiche Hinweise dazu hat. Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Es geht um folgende Situation: Meine Freundin ist ursprünglich mit einem Aufentshaltstitel für ein Masterstudium nach Deutschland gekommen und hat dieses erfolgreich abgeschlossen. Im Anschluss hat sie ein 18-monatiges Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche erhalten, um eine qualifikationsgerechte Stelle zu finden.

Inzwischen hat sie eine Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) als Account Manager gefunden, mit einem Einstiegsgehalt von 3.500 € brutto monatlich. Auf dieser Grundlage wurde ein Antrag auf ein Aufentshaltstitel zur Erwerbstätigkeit gestellt. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Die Begründung lautete, dass laut Landesamt in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit für eine solche Position in der entsprechenden Branche und Region ein Mindestgehalt von etwa 5.780 € erforderlich sei.

Daraufhin hat die Arbeitgeberin angeboten, die Position formal in „Junior Account Manager“ umzuwandeln. Das Gehalt kann sie allerdings nicht erhöhen. Leider konnte die Agentur für Arbeit auf Nachfrage keine klare Auskunft geben, ob diese Anpassung ausreichen würde, und verwies auf eine separate Anfrage durch die Arbeitgeberin, die jedoch zunehmend ungeduldig wird.

In einem nächsten Schritt hat sich die Arbeitgeberin nun entschieden, die Stelle in Richtung „Customer Service Support“ anzupassen und das Gehalt auf 3.750 € brutto zu erhöhen.

Daher stellen sich nun folgende Fragen:

Reicht diese Anpassung (Position + Gehalt) aus, um eine Zustimmung zu erhalten?
Ist die neue Position im Hinblick auf die Qualifikation (Masterabschluss) problematisch, da sie möglicherweise als „unterqualifiziert“ eingestuft wird? Besteht hier das Risiko, dass argumentiert wird, die Stelle könne auch mit Fachkräften mit geringerer Qualifikation besetzt werden?

Ich wäre sehr dankbar für Einschätzungen, Erfahrungen oder Tipps, wie man in so einer Situation am besten vorgeht.

Vielen Dank!

Titel: Re: Aufenthaltstitel nach §18b zur Erwerbstätigkeit von Fachkräften wurde abgelehnt
Beitrag von otternase am 12.04.2026 um 18:48:31
Du hast nichts zu Studienfach, Branche, Region und moeglicher Berufserfahrung gesagt, daher nur ganz grob und allgemein folgende Antwort:

wenn ich nach Gehaltsstatistiken fuer "Account Manager" auf einschlaegigen Seiten suche, so finde ich ungefaehr folgende Zahlen (brutto, EUR, pro Monat):

Berufseinsteiger ohne Berufserfahrung:
Bachelor 3850
Master 4125

Gehaelter mit steigender Berufserfahrung:
geringe Erfahrung 4700
mehrjaehrige Erfahrung 5750
langjaehrige Erfahrung 6600

Daraus wuerde ich erstmal schliessen, dass sowohl das urspruenglich als auch das nun folgend angebotene Bruttogehalt zu niedrig ist, es entspricht dem Einstiegsgehalt eines Bachelorabsolventen und nicht eines Master.
Zugleich wuerde ich jedoch auch das vom Amt geforderte Bruttogehalt fuer zu hoch gegriffen betrachten, es entspricht eher dem Gehalt einer erfahrenen Kraft und nicht dem eines Einsteigers.

Das sind allerdings nur Durchschnittszahlen ueber alle Branchen und alle Regionen. Wer hier nun "richtiger" liegt, laesst sich daher nicht so einfach sagen.
Bei "Top-Branchen" wie Pharma oder Automobil in "Top-Regionen" wie Bayern oder BaWue wuerde ich eher dem Amt zustimmen, hingegen in Branchen mit schwaecheren Einkommen wie zB. Werbeagentur oder Einzelhandel und in schwaecheren Regionen, zB. Vorpommern oder Brandenburg in deutlicher Entfernung zu Berlin wuerde ich eher das Angebot der Arbeitgeberin fuer realistisch halten.

auch wieder nur als Beispiele:
fuer Account Manager IT in Stuttgart mit Master Berufsanfaenger schlaegt mir eine Seite 5000 EUR Monatsbrutto  vor, die gleiche Seite schlaegt fuer Account Manager Marketing in Bochum mit Master Berufsanfaenger 3550 Monatsbrutto vor

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