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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Geburtsurkunde bei Familiennachzug
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Beitrag begonnen von Der gute Heinrich am 05.03.2026 um 16:00:39

Titel: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Beitrag von Der gute Heinrich am 05.03.2026 um 16:00:39
Moinsen.

Wie der Titel bereits preisgibt, ist dies meine alleinige Frage.
Frau ist Russin, ich Deutscher. Hatte nun öfters gelesen, dass eine Geburtsurkunde erst für das Ausländer-/Meldeamt in Deutschland vonnöten sei, allerdings nicht davor.
Für das Visum zum Familiennachzug braucht sie also die Geburtsurkunde oder etwa nicht?

Titel: Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Beitrag von deerhunter am 05.03.2026 um 18:50:49

Der gute Heinrich schrieb am 05.03.2026 um 16:00:39:
Für das Visum zum Familiennachzug braucht sie also die Geburtsurkunde oder etwa nicht? 


Ja, wird i.d.R. für das Visum gebraucht

Titel: Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Beitrag von Petersburger am 05.03.2026 um 21:51:26

deerhunter schrieb am 05.03.2026 um 18:50:49:
Ja, wird i.d.R. für das Visum gebraucht

Nein, eine Geburtsurkunde ist für einen Visumantrag zum Ehegattennachzug nach Deutschland in der Regel nicht erforderlich.
Nicht von Russen, die aus der russischen Föderation einreisen und nicht etwa die Ehe in einem Land mit unsicherem Urkundenwesen geschlossen haben.

Erstens wüsste ich nicht, welche Information man aus der Geburtsurkunde in einem solchen Fall zusätzlich erhalten will.
Zweitens - das ist das Entscheidende - wird sie vom externen Dienstleister auch in der Liste der vorzulegenden Unterlagen gar nicht erwähnt.

Sie kann im Einzelfall dennoch erforderlich werden, wenn die von mir oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen oder anderweitig Unklarheiten auftauchen, die einer Visumerteilung entgegenstehen.
Aber eben nicht in der Regel.

Und bitte auch nicht von Gerüchten, Mundpropaganda oder gar zweifelhaften "Visumdienstleistern" in die Irre führen lassen!

Titel: Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Beitrag von roseforest am 05.03.2026 um 22:10:09
richtig. Hier die Checkliste der Botschschaft in Moskau

Am Besten immer auf der Seite der jeweiligen Botschaft schauen und nicht chatgt glauben denn diese Antwort habe ich bekommen 🤣🤣
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Ja, in den meisten Fällen wird die Geburtsurkunde benötigt, wenn eine Person aus Russland mit einem Familienzusammenführungsvisum nach Deutschland kommen möchte. Sie gehört oft zu den Unterlagen, mit denen die Identität und der Familienstand nachgewiesen werden.
"

Ki ist bei sowas nicht gut aber du bist ja richtigerweise hier gelandet :)
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Titel: Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Beitrag von Der gute Heinrich am 06.03.2026 um 00:11:17
Danke für die Informationen, die Herren. So hatte ich mir das nämlich auch gedacht.
Die Geburtsurkunde wird also überhaupt nicht gebraucht? Auch nicht während ihres Aufenthalts in Deutschland?

Titel: Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Beitrag von lottchen am 06.03.2026 um 09:59:40
Die eigene Geburtsurkunde gehört zu den Unterlagen, die man als Mensch einfach vorliegen haben sollte. Auch Deine Frau wird die möglicherweise mal brauchen. Wofür auch immer. Ich z.B. wechsle gerade meinen Job und der neue AG will u.a. meine Geburtsurkunde und meine Eheurkunde sehen. Natürlich braucht man die nicht für jeden Job, aber für diesen eben schon. 

Titel: Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Beitrag von Aras am 06.03.2026 um 10:03:36
Russland ist Mitglied des Apostillenabkommens. Man sollte sich also die Arbeit machen und die Geburtsurkunde apostillieren und mitbringen. Wobei ich denke bei den Russen gibt es immer nur eine Geburtsurkunde. Ansonsten würde ich drei Geburtsurkunden mit Apostillen beschaffen.



Titel: Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Beitrag von Petersburger am 06.03.2026 um 12:36:52

Aras schrieb am 06.03.2026 um 10:03:36:
Wobei ich denke bei den Russen gibt es immer nur eine Geburtsurkunde.

Das ist falsch. Soviele man eben braucht oder einfach nur will.

Titel: Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Beitrag von Aras am 06.03.2026 um 12:49:14
Dann würde ich halt paar Stück mit Apostille holen.

Dann hat man die zum heiraten, für die Geburt der Kinder, für den Rentenantrag, und halt paar zum verlegen und verlieren.

Titel: Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Beitrag von Puncherfaust am 06.03.2026 um 12:58:32
Für die Einbürgerung braucht man die i.d.R. auch. Und da hattest du ja schon geäußert, dass das in Zukunft Thema sein soll.

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