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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> B1
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Beitrag begonnen von s.k am 23.02.2026 um 22:44:48

Titel: B1
Beitrag von s.k am 23.02.2026 um 22:44:48
Guten Tag,

ich bin deutscher Staatsbürger und wurde im Jahr 2022 eingebürgert. Ich habe drei Kinder, die ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Mein Sohn ist 17 Jahre alt und besucht ein Berufskolleg in der Fachrichtung Informationstechnischer Assistent.

Meine Frau lebt seit etwa 23 Jahren in Deutschland und arbeitet seit 10 Jahren mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Sie besitzt derzeit eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG.

Sie beherrscht die deutsche Sprache im Verstehen und Sprechen gut. Allerdings kann sie weder lesen noch schreiben, da sie in ihrer Heimat aufgrund familiärer Probleme keine Schule besuchen konnte.

Meine Frau und ich beziehen keine staatlichen Leistungen und sichern unseren Lebensunterhalt selbstständig.

Gibt es eine Möglichkeit, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, auch ohne einen B1-Sprachtest, zum Beispiel aufgrund von Konzentrationsproblemen?

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
S.k

Titel: Re: B1
Beitrag von Aras am 23.02.2026 um 23:07:59

Aras schrieb am 22.02.2026 um 13:26:47:
Hier fehlen paar relevante Angaben. Im anderen Thread schreibst du, dass deine Frau seit 23 Jahren in Deutschland lebt. Und da wurde schon auf § 104 Abs. 8 AUfenthG verwiesen.

Ich verweise jetzt noch auf § 104 Abs. 2 AufenthG


Aber ob deine Frau am 1. Januar 2005 eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besaß, kannst nur du sagen. Wenn es so ist, dann braucht sie ja nur mündliche A1 Kenntnisse für die Niederlassungserlaubnis. 


Titel: Re: B1
Beitrag von Daddy am 24.02.2026 um 08:15:54
Ein Thread zum selben Thema (https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1771706515) genügt...

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