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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Kündigung vor Erhalt Blaue Karte / Ehegattenvisum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1771340869 Beitrag begonnen von AngehendeStB am 17.02.2026 um 16:07:49 |
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Titel: Kündigung vor Erhalt Blaue Karte / Ehegattenvisum Beitrag von AngehendeStB am 17.02.2026 um 16:07:49
Folgende Situation:
Juli 2025: Studienabschluss, Antrag auf Blaue Karte EU - Beschäftigung wurde zugestimmt, Arbeitserlaubnis da, jedoch keine Blaue Karte, da Unterlagen aus einer anderen Ausländerbehörde nicht angekommen sind (Umzug) November 2025: Nach Druck wurde die Akte versandt Dezember 2025: Zusätzlicher Antrag auf Ehegattenvisum / Familiennachzug, da es im Job schlecht läuft -> Termin erst im Mai 2026, Fiktionsbescheinigung auf noch bestehenden § 16b AufenthG Februar 2026: Ende der Probezeit - Job wird gekündigt (Fortführung unzumutbar) erstmal kein neuer Job Mai 2026: Termin zur Erteilung/Bestellung eines Titels 1. Welche Pflichten habe ich nach § 82 AufenthG? Muss ich die Behörde über den Jobverlust informieren, wenn mir der Termin nach altem Stand / mit dem damaligen Gehalt vergeben wurde? 2. Weiß jemand, wie genau sich die Grenze des Basisbedarfs o.ä. errechnet? (die abzuziehenden Freibeträge kann ich nicht ganz nachvollziehen) Vielen Dank vorab! |
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Titel: Re: Kündigung vor Erhalt Blaue Karte / Ehegattenvisum Beitrag von AngehendeStB am 17.02.2026 um 16:19:14
Soll das Thema in das Forum "Ehe und Familie" verschoben werden?
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