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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Zulassung zum Integrationskurs nach §44 Abs. 4 AufenthG für dieses Jahr gecancelt
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Beitrag begonnen von Fred Dust am 15.02.2026 um 23:11:02

Titel: Zulassung zum Integrationskurs nach §44 Abs. 4 AufenthG für dieses Jahr gecancelt
Beitrag von Fred Dust am 15.02.2026 um 23:11:02
Aus dem aktuellen Thome-Newsletter:
Integrationskurse: Viele Wege führen zur Berechtigung

Bundesregierung / BMI / BAMF verschärfen ihren integrationsfeindlichen Kurs und haben handstreichartig die Zulassung zum Integrationskurs nach §44 Abs. 4 AufenthG für dieses Jahr gecancelt. Anträge auf freiwillige und nachrangige Zulassung sollen künftig per se abgelehnt werden. Hier ist
das entsprechende Trägerrundschreiben. Da dies zuvor schon durch die Medien ging, das BAMF / BMI aber keinerlei vorbereitende Kommunikation für nötig hielt, hat dies zu großer Verunsicherung bei Trägern, Betroffenen, Behörden und Beratungsstellen geführt.

Dazu ein Versuch einer Einordnung von der GGUA: https://t1p.de/8nh4d [https://t1p.de/8nh4d]

Quelle:
https://harald-thome.de/newsletter.html
Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstraße 125
42285 Wuppertal


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