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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Chancenkarte und geplante Eheschließung - AE nach §28 AufenthG
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Beitrag begonnen von Wurzler am 04.02.2026 um 21:23:21

Titel: Chancenkarte und geplante Eheschließung - AE nach §28 AufenthG
Beitrag von Wurzler am 04.02.2026 um 21:23:21
Hallo zusammen,

zu allererst vielen Dank an die ganze Community hier! Ich habe schon bisher als stiller Mitleser eine Menge gelernt! :)

Nun meine Situation:

Meine Verlobte (Drittstaatsangehörige) hat bei der deutschen Auslandsvertretung ein nationales Visum zur Chancenkarte (§20a AufenthG) beantragt.
Sie ist gemäß ANABIN anerkannte Fachkraft, also ohne Punktesystem für die Chancenkarte qualifiziert.
Ich bin Deutscher und habe eine Verpflichtungserklärung für sie abgegeben.
Nach einigen Monaten auf der Warteliste war jetzt die Dokumentenvorprüfung im Auslandsportal  erfolgreich und der Visumstermin steht kurz bevor.

Parallel dazu haben wir es geschafft uns zur Eheschließung in Deutschland anzumelden: Wir haben für sie eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das OLG erhalten.

Geplant ist jetzt die Einreise mit dem Chancenkarte-Visum sowie eine Eheschließung in Deutschland kurz nach der Einreise.

Dazu zwei Fragen:

1. Ist es denkbar, dass die bereits vor der Einreise geplante Eheschließung beim Visumverfahren zur Chancenkarte zu Problemen führt?
Sie wird das Vorhaben natürlich nicht verheimlichen, aber der Plan wäre es das zumindest nicht proaktiv zu erwähnen.

2. Wäre es zulässig nach Einreise mit dem Chancenkarte-Visum und Eheschließung wenige Tage danach, direkt eine Aufenthaltserlaubnis nach §28 AufenthG zu beantragen, ohne zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach §20a beantragt zu haben?

Letztendlich ist beides richtig: Sie möchte eine Arbeitsstelle in Deutschland finden und wir wollen heiraten. Wir möchten aber auf jeden Fall Fehler vermeiden.

Die Alternative wäre Einreise mit ihrem vorhandenen gültigen Schengen-Visum ("unechtes 5-Jahres-Visum"), Eheschließung in Deutschland, danach Ausreise und wieder einige Monate auf der Warteliste bis zur Beantragung des Visums zum Ehegattennachzug. Das fänden wir natürlich weniger attraktiv.

Vielen Dank wenn ihr so weit gelesen habt :) Ich würde mich über jede Einschätzung freuen!

Titel: Re: Chancenkarte und geplante Eheschließung - AE nach §28 AufenthG
Beitrag von reinhard am 04.02.2026 um 21:42:34
Ist unwahrscheinlich, dass das zu Problemen führt. Warum? Zeigt doch nur, dass eine "Scheinehe-Prüfung" entfallen kann, weil sie nicht auf Ehe angewiesen ist für Einreise und Aufenthalt.

Nichts verheimlichen ist immer eine gute Idee.

Ja, Ihr könnt den Aufenthaltstitel beantragen, zu dem sie die Voraussetzungen erfüllt. Sie darf auch beide beantragen und beide bekommen. Dann muss sie nur sagen, was auf der Karte stehen soll, da ist nur Platz für einen Zweck.

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