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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Chancenkarte & Weg zur Niederlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1769881948 Beitrag begonnen von Jill am 31.01.2026 um 18:52:28 |
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Titel: Chancenkarte & Weg zur Niederlassungserlaubnis Beitrag von Jill am 31.01.2026 um 18:52:28
Hallo zusammen,
mein langfristiges Ziel ist es, in Deutschland zu bleiben und perspektivisch eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Aktuell stehe ich jedoch vor der Situation, dass meine Chancenkarte bald abläuft und ich noch keine Vollzeitstelle gefunden habe. Daher hoffe ich auf Erfahrungen, Einschätzungen und Austausch von Personen in ähnlichen Situationen. Zu meinem Hintergrund: Ich habe meinen Masterabschluss im Vereinigten Königreich erworben und anschließend vier Jahre in China gearbeitet. Danach bin ich mit der Chancenkarte nach Deutschland eingereist, um hier eine Vollzeitstelle zu suchen. Ich spreche Chinesisch und Englisch, leider noch kein Deutsch, was die Jobsuche in Deutschland deutlich erschwert hat. Meine Chancenkarte läuft am 19. Mai aus. Beruflich habe ich folgenden Hintergrund: – Bachelorabschluss im Maschinenbau, wobei ich nach längerer Zeit ohne fachbezogene Ausbildung oder Tätigkeit einen Großteil der technischen Inhalte nicht mehr aktiv anwende Masterabschluss im Bereich Education Berufserfahrung vor allem in Bildungsberatung Administration Internationalem Vertrieb / Sales Derzeit überlege ich folgende Optionen, um weiterhin legal in Deutschland bleiben und gleichzeitig meine Chancen auf eine spätere Niederlassungserlaubnis verbessern zu können: Sprachkursvisum oder Studierendenvisum (z. B. erneutes Studium), um zunächst Deutsch zu lernen und parallel weiter nach einer Vollzeitstelle zu suchen. Freiberufliche Aufenthaltserlaubnis als Sprachlehrerin, da ich über entsprechende Qualifikationszertifikate verfüge. Beim Welcome Center wurde mir mitgeteilt, dass eine Antragstellung grundsätzlich möglich ist, wenn ich mindestens drei Absichtserklärungen bzw. Honorarverträge vorweisen kann. Allerdings sehe ich hierbei zwei Herausforderungen: die finanzielle Belastung zu Beginn der relativ lange Weg zur Niederlassungserlaubnis (in der Regel erst nach fünf Jahren) Meine Fragen an euch: Welche Aufenthaltstitel haltet ihr in meiner Situation für am sinnvollsten, wenn das Ziel eine spätere Niederlassungserlaubnis ist? Gibt es aus eurer Erfahrung realistische Alternativen zur Chancenkarte, wenn noch keine Vollzeitstelle gefunden wurde? Habt ihr Tipps oder Erfahrungen zu englischsprachigen Jobs in Deutschland, die für meinen Hintergrund realistisch sein könnten? Gerne auch Erfahrungsberichte von Personen, die sich in einer ähnlichen Ausgangslage befunden haben. Ich freue mich sehr über jeden konstruktiven Hinweis und den Austausch mit euch. Vielen Dank im Voraus! |
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Titel: Re: Chancenkarte & Weg zur Niederlassungserlaubnis Beitrag von reinhard am 31.01.2026 um 19:07:40
Ohne Deutschkenntnisse wird die Chancenkarte vermutlich nicht verlängert, weil es keine Perspektive gibt, dass die Verlängerung was nützt. Aber die Ausländerbehörden entscheiden verschieden.
Du solltest Dich darauf vorbereiten, dass Du im Mai ausreisen musst. In Deutschland kann man tatsächlich ohne gute Deutschkenntnisse kaum auf dem Arbeitsmarkt Erfolg haben. Erfahrung: Ich berate jetzt eine Inhaberin einer abgelaufenen Chancenkarte. Die Ausländerbehörde hat ihr gesagt, sie muss in ihrem Beruf etwas finden, und hat ihr eine Fiktionsbescheinigung für drei Monate gegeben. Sie haben aber auch gesagt, dass das die letzten drei Monate in Deutschland sind, wenn sie keinen Erfolg hat. |
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Titel: Re: Chancenkarte & Weg zur Niederlassungserlaubnis Beitrag von Jill am 01.02.2026 um 15:57:00
Darf ich fragen, um welche Ausländerbehörde es sich handelt und in welcher Stadt?
Denn ich habe auch Fälle gesehen, in denen aufgrund eines Nachweises über eine Teilzeitbeschäftigung – also aktiver Arbeitssuche und gesichertem Einkommen – die Ausländerbehörde in kleineren Städten eine Verlängerung um sechs Monate gewährt hat. In größeren Städten scheint dies jedoch nahezu unmöglich zu sein. reinhard schrieb am 31.01.2026 um 19:07:40:
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Titel: Re: Chancenkarte & Weg zur Niederlassungserlaubnis Beitrag von reinhard am 01.02.2026 um 17:45:19
Das war in Lübeck. Ich glaube aber nicht, dass eine Theorie von "kleinen" und "großen" Städten wirklich eine Chance hat, die Realität abzubilden. Ich habe den Eindruck, dass manchmal auch Sachbearbeiter:innen in der gleichen Ausländerbehörde unterschiedlich entscheiden.
Visum als Sprachschülerin oder Studentin: Kannst Du in Deutschland nicht beantragen, die Ausländerbehörde ist nur für die Aufenthaltserlaubnis zuständig, die Botschaft für das Visum. |
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Titel: Re: Chancenkarte & Weg zur Niederlassungserlaubnis Beitrag von Petersburger am 01.02.2026 um 22:18:57 reinhard schrieb am 01.02.2026 um 17:45:19:
Wenn einen Aufenthaltstitel in der Form eines Visums geht, ist die Aussage absolut korrekt. Solange ein Zweckwechsel aber nicht ausgeschlossen ist, kann eine ABH einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck in Form einer Aufenthaltserlaubnis erteilen. |
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Titel: Re: Chancenkarte & Weg zur Niederlassungserlaubnis Beitrag von dim4ik am 02.02.2026 um 08:01:27 reinhard schrieb am 31.01.2026 um 19:07:40:
Das stimmt aber so nicht. Weder § 18a noch § 18b schreiben mehr vor, dass die Arbeitsstelle zwingend dem erlernten Beruf entsprechen muss. |
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Titel: Re: Chancenkarte & Weg zur Niederlassungserlaubnis Beitrag von Jill am 07.02.2026 um 09:46:21
Ich habe bereits mit der Sprachschule gesprochen, und sie haben mir bestätigt, dass sie einen Vertrag ausstellen können, der für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Sprachkurses benötigt wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich gerne fragen: Falls man eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs besitzt und währenddessen eine Vollzeitstelle findet, ist es dann möglich, innerhalb Deutschlands direkt in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsvisum) zu wechseln? Petersburger schrieb am 01.02.2026 um 22:18:57:
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