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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehegattennachzug - Geburtsurkunde?
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Beitrag begonnen von Der gute Heinrich am 09.12.2025 um 11:21:32

Titel: Ehegattennachzug - Geburtsurkunde?
Beitrag von Der gute Heinrich am 09.12.2025 um 11:21:32
Moin, wird die Geburtsurkunde benötigt? Ich habe da jetzt verschiedene Sachen zu gelesen und bin mir dessen nicht mehr ganz sicher.
Meine Frau könnte an diese nämlich nur sehr schwer rankommen, irgendwo in einem sibirischen Dorf hinterlegt. Es ist nicht mal sicher, ob diese überhaupt noch existiert.
Eine Geburtsurkunde hat sie bereits, aber der Staat macht keine Apostille drauf.

Wir könnten nur eine Kopie anfragen und diese apostillieren, dann halt übersetzen.
Ist die denn überhaupt notwendig? Also für das Visum oder für die Aufenthaltsberechtigung?

Titel: Re: Ehegattennachzug - Geburtsurkunde?
Beitrag von erne am 09.12.2025 um 14:11:11

Der gute Heinrich schrieb am 09.12.2025 um 11:21:32:
Eine Geburtsurkunde hat sie bereits, aber der Staat macht keine Apostille drauf.


sibirisches Dorf?
sowjetische Urkunden werden meines Wissens ohne Apostille anerkannt.

Titel: Re: Ehegattennachzug - Geburtsurkunde?
Beitrag von Petersburger am 09.12.2025 um 15:05:11

erne schrieb am 09.12.2025 um 14:11:11:
sowjetische Urkunden werden meines Wissens ohne Apostille anerkannt.

Das wäre mir neu.

Es gibt auch keinen Grund dafür.


Der gute Heinrich schrieb am 09.12.2025 um 11:21:32:
Wir könnten nur eine Kopie anfragen und diese apostillieren, dann halt übersetzen.

Was soll dieser Unfug? Wurde der Euch von einnahme-interessierten "Büros" empfohlen?

Die Apostille auf einer Geburtsurkunde ist die Bestätigung der Oberbehörde, dass die Urkunde von einem dazu ermächtigten Urkundsbeamten errichtet wurde.

Die Apostille auf einer "Notarkopie" besagt, dass der beglaubigende Notar tatsächlich Notar ist - aber was sagt das über das Original des kopierten Dokumentes aus?


Der gute Heinrich schrieb am 09.12.2025 um 11:21:32:
Meine Frau könnte an diese nämlich nur sehr schwer rankommen, irgendwo in einem sibirischen Dorf hinterlegt.

Ein Geburtsregister gibt es in einem Dorf nur dann, wenn es in diesem Dorf auch ein eigenes Standesamt gab bzw. gibt. Also eher nicht.

Liegt die ursprüngliche Geburtsurkunde noch vor, schaut man halt auf das ausstellende Standesamt - das dürfte in der Kreisstadt sein - und besorgt sich halt aus dessen Archiv eine neue Geburtsurkunde.

Nebenbei:
Inzwischen hat RUS seine Standesamtsregister wohl vollständig digitalisiert. Man kann sich daher auch dann eine neue Geburtsurkunde am aktuellen Wohnort ausstellen lassen, wenn man irgendwo weit weg geboren wurde.
Nachfragen lohnt sich also, man spart Reisekosten.

Titel: Re: Ehegattennachzug - Geburtsurkunde?
Beitrag von erne am 09.12.2025 um 17:44:25

Petersburger schrieb am 09.12.2025 um 15:05:11:
erne schrieb am Heute um 14:11:11:
sowjetische Urkunden werden meines Wissens ohne Apostille anerkannt.

Das wäre mir neu.


ich musste etwas suchen
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/01_Antrag_stellen/05_Unterlagen_Urkunden/Unterlagen_Urkunden_node.html

Zitat:
Die „Haager Apostille“

Die Geburts- und Heiratsurkunden sind mit einer „Haager Apostille“ zu versehen. Dies gilt nicht für Urkunden:

    aus den EU-Mitgliedsstaaten
    aus der Russischen Föderation, die vor Juni 1992 ausgestellt wurden
    aus Kasachstan, die vor Februar 2001 ausgestellt wurden
    aus der Ukraine, die vor 2004 ausgestellt wurden


Titel: Re: Ehegattennachzug - Geburtsurkunde?
Beitrag von Petersburger am 09.12.2025 um 20:30:15
Danke für die Recherche.

Aber: Welche Relevanz hat eine Aussage für das Anerkennungsverfahren als Spätaussiedler, die sonst nirgendwo zu finden ist, für einen aktuellen Ehegattennachzug?

Bei Spätaussiedlern ist ein ganzes Bündel von Dokumenten einzureichen, die in ihrer Gesamtheit es wohl in der Regel ermöglichen, auf bestimmte Apostillen zu verzichten.

Zudem geht es in diesem Verfahren meist um die originalen, die ersten Urkunden - nicht um den aktuellen Stand, der in russischen Geburtsregistern fortgeschrieben wird.


Wenn der TS (oder jeder andere) mit dem Link als Argument erreicht, dass auf die Apostille für eine alte Urkunde verzichtet wird - gern.

Als Grundlage für eine pauschale Aussage sehe ich das skeptisch.

Titel: Re: Ehegattennachzug - Geburtsurkunde?
Beitrag von Der gute Heinrich am 13.12.2025 um 00:05:32

Petersburger schrieb am 09.12.2025 um 15:05:11:
Inzwischen hat RUS seine Standesamtsregister wohl vollständig digitalisiert. Man kann sich daher auch dann eine neue Geburtsurkunde am aktuellen Wohnort ausstellen lassen, wenn man irgendwo weit weg geboren wurde.
Nachfragen lohnt sich also, man spart Reisekosten.

Schwieriger als erdacht, dank des neuen Messengers. Glaub mir, die Beschaffung ist zurzeit alles andere als einfach. Zig Behörden haben nun andere, teils veraltete Regelungen, einheitlich ist zurzeit wenig. Gosuslugi nicht länger notwendig. Selbst die Apostille ist ein Hindernis, das eigentlich einfach zu meistern ist, aber auf Hindernisse stößt.

Titel: Re: Ehegattennachzug - Geburtsurkunde?
Beitrag von Petersburger am 13.12.2025 um 19:16:44
Das gilt dann aber überall.

Ob man sich zusätzlich die Reise von Kaliningrad nach Kamtschatka (falls das zufällig zutrifft) machen muss oder nicht ist von den von Dir geschilderten Dingen doch unabhängig...

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