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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Beschäftigungszeit oder Aufenthaltszeit? = § 15d Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (BeschV) https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1763689618 Beitrag begonnen von Hinatin_sen am 21.11.2025 um 02:46:58 |
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Titel: Beschäftigungszeit oder Aufenthaltszeit? = § 15d Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (BeschV) Beitrag von Hinatin_sen am 21.11.2025 um 02:46:58
Hallo Allerseits,
ich habe eine Frage, die ich bis dato nicht klären konnte - egal, wen ich frage: In §15d (3) BeschV steht: Zitat:
Somit müsste die Aufenthaltszeit davon abhängig sein, wie lange die Beschäftigungszeit ist, oder? - ich habe dazu 40 Anwälte mit Migrationsrecht angeschrieben. Von denen, die sich dazu als eine allgemeine Auskunft zur Auslegung des Gesetztes, dazu geäußert haben, sagen die Hälfte "Es ist Beschäftigungszeit" die andere Hälfte sagt: "Es ist die Aufenthaltszeit" Das es die Beschäftigungszeit ist, sagt zum Beispiel auch der Niedersächsische Flüchtlingsrat. Die Ausländerbehörde Aurich hingegen sagt, es ist die Aufenthaltszeit. Der Hintergrund: Zitat:
Nun besteht das Problem, das möglicherweise der Antrag immer noch läuft - somit das Visum nie abgelaufen ist (Fiktionsbescheinigung möglich). Ohne abgelaufenes Visum kann ich aber kein weiteres Visum für meine Lebensgefährtin beauftragen. Optional würden wir auch gerne § 19c Abs. 3 AufenthG anwenden: Zitat:
Denn Sie arbeitete in einem Hotel auf Norderney, das mit ihr nur 3 Personen beschäftigt - für 18 Hotelzimmer und 6 Ferienwohnungen. Deswegen wäre es möglicherweise von Wirtschaftlichen Interesse der Insel, wenn das Hotel gutes Personal hat (sie hat ja schon 1,5 Monate Erfahrung). Außerdem ist es für Norderney vom Interesse, dass so ein Hotel, das direkt am Strand ist (und sich besonders an Hunde richtet) funktioniert - um Hundebesitzer in die Region zu bringen. Und letztendlich auch aus Wirtschaftlichen Interesse, denn jeder Gast, jedes belegte Zimmer, dass nicht wegen Personalmangel ausfällt, bringt der Stadt Geld. Vielen lieben Dank für die Hilfe. Wenn dies eine Sache für einen Anwalt ist - bitte schreibt mir, welcher Anwalt bereit wäre, sich damit zu befassen - ich habe vor einer Woche etwa 8 angeschrieben, aber keine Antwort bekommen. |
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