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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Untätigkeitsklage - Wer ist verantwortlich? Was tun?
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Beitrag begonnen von lollu am 04.11.2025 um 17:42:16

Titel: Untätigkeitsklage - Wer ist verantwortlich? Was tun?
Beitrag von lollu am 04.11.2025 um 17:42:16

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hier kann mir weiterhelfen. Ich bin wirklich verzweifelt und brauche Rat.

Es geht um die Familienzusammenführung meines Partners, der der leibliche Vater unserer drei (deutschen) minderjährigen Kinder ist. Wir sind nicht standesamtlich verheiratet, leben aber seit vielen Jahren zusammen (er lebt derzeit in Gambia). Die Familienzusammenführung soll also nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG über die Kinder erfolgen – und nicht über eine Ehe.

Zum Hintergrund:

Mein Partner wurde des Landes verwiesen und ist im Juli 2023 "freiwillig" ausgereist, um die Wiedereinreisesperre zu verkürzen (ein Jahr, statt 2 Jahren bei Abschiebung). Dies geschah aufgrund von Straftaten, aut die ich jetzt nicht weiter eingehe. Den Termin in der zuständigen Deutschen Botschaft in Dakar zu bekommen, war schwierig, deshalb konnte er dort erst im Januar 2024 vorsprechen und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Die zuständige Ausländerbehörde in Berlin hat am 23.05.2025 schriftlich die Zustimmung zur Familienzusammenführung erteilt. Daraufhin hat die Botschaft in Dakar noch um Einreichung des aktuellen Passes (wurde 2 Tage später dann auch gleich eingereicht).

Seitdem ist nichts weiter passiert.


Mehrfach habe ich die Botschaft und die Ausländerbehörde kontaktiert. Die Botschaft verweist auf eine „Systemabfrage“ durch die Ausländerbehörde. Es geht dabei wohl um die Löschung der Wiedereinreisesperre, die meinem Partner bei seiner freiwilligen Ausreise im Juli 2023 auferlegt wurde.
Diese Sperre war ein Jahr gültig und ist seit Juli 2024 abgelaufen. Trotzdem wird weiter von einer „offenen Abfrage“ gesprochen, als ob keiner das Thema bearbeitet.


Vor ein paar Wochen habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Botschaft geschrieben und auch mit Erhebung einer Untätigkeitsklage gedroht.

Meine Fragen an euch:

1. Wer ist in so einem Fall eigentlich der richtige Klagegegner?
Die Botschaft? Die Ausländerbehörde? Die Stelle, die für die Löschung der Sperre zuständig ist (wer auch immer das ist...)?


2. Hat jemand Erfahrung mit solchen “Systemabfragen“? Was genau wird da abgefragt? Warum dauert das monatelang?

3. Gibt es Formulierungs- oder Taktik-Tipps für die Untätigkeitsklage? Ich arbeite in einer Kanzlei für Verkehrsrecht, d. h. etwas juristische Hilfe habe ich – aber Öffentliches Recht ist nicht unser Fachgebiet.


4. Und ganz wichtig: Kann ich als Partnerin die Klage überhaupt führen, wenn ich zwar eine Vollmacht habe, aber nicht standesamtlich mit ihm verheiratet bin? Wir sind eben "nur" muslimisch verheiratet.

Ich wäre für jeden Hinweis, Erfahrungswert oder rechtlichen Tipp sehr, sehr dankbar.

Danke im Voraus ❤️


Titel: Re: Untätigkeitsklage - Wer ist verantwortlich? Was tun?
Beitrag von Petersburger am 04.11.2025 um 18:32:41

lollu schrieb am 04.11.2025 um 17:42:16:
1. Wer ist in so einem Fall eigentlich der richtige Klagegegner?
Die Botschaft?

Die AV, weil sie die entscheidende Behörde ist. Das Ganze wird dann von der Zentrale des AA "abgewickelt", wenn ich mir das flapsige Wort erlauben darf.


lollu schrieb am 04.11.2025 um 17:42:16:
Kann ich als Partnerin die Klage überhaupt führen, wenn ich zwar eine Vollmacht habe, aber nicht standesamtlich mit ihm verheiratet bin?

Selbstverständlich kann eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person auch eine Klage führen, sofern für die Klage kein Anwaltszwang besteht.
Die persönliche Beziehung steht dem nicht entgegen.

Titel: Re: Untätigkeitsklage - Wer ist verantwortlich? Was tun?
Beitrag von reinhard am 04.11.2025 um 20:07:18
Du kannst Dich auch sofort an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden und darauf hinweisen, dass es um das Recht der Kinder geht, ihren Vater bei sich zu haben. Weis darauf hin, dass sie Ausländerbehörde zugestimmt hat.

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